Krisenmanagement

01.06.2009 Maßnahmen nach der Pandemie: Wenn (fast) alles vorbei ist

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Dieser Zustand tritt hoffentlich recht schnell ein: Dank der eingeleiteten Maßnahmen entschärft sich die Lage wieder, allmählich kehren immer mehr Mitarbeiter gesund an ihren Arbeitsplatz zurück und auch das öffentliche Leben läuft Schritt für Schritt wieder in den gewohnten Bahnen. Doch auch in dieser Phase ist es wichtig, dass die Rückkehr zur Normalität kontrolliert erfolgt. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass auch jetzt noch alle Beteiligten darüber informiert sind, wie die aktuelle Lage aussieht und was als Nächstes passiert.


Krisenstab beschließt Rückkehr zum Normalbetrieb

Für die Rückkehr zur Normalität können Kriterien wie die Abwesenheitsrate (Krankenstand), Lieferfähigkeit und Nachfrage von Produkten herangezogen werden. Eine stufenweise Herstellung des Normalzustandes sollte ebenfalls Teil des Pandemieplans sein. Beziehen Sie auch jetzt die Arbeitnehmervertretung ein, da auch in dieser Phase unter Umständen Personal umgesetzt werden muss. Informieren Sie alle Beschäftigten auf den vorher vereinbarten Kommunikationswegen über die Rückkehr zur Normalität. Mitarbeiter, Partner, Behörden informieren Beschäftigte aus vorübergehend stillgelegten Betrieben oder Betriebsteilen müssen rechtzeitig über den Zeitpunkt informiert werden, an dem der Betrieb wieder aufgenommen wird. Denken Sie daran, auch Beschäftigte in ausländischen Niederlassungen zu informieren, denn eventuell hat sich die Lage im Gastland noch nicht stabilisiert.

Zeitpunkt und Umfang der Arbeitsaufnahme muss jetzt auch mit Partnerbetrieben oder Personaldienstleistern abgestimmt werden. Natürlich informieren Sie auch Kunden und Lieferanten. Auch hier werden detaillierte Absprachen erforderlich sein. Berücksichtigen Sie, dass sich die Pandemie bei räumlich entfernten Geschäftspartnern in einem anderen Tempo ausgewirkt haben kann. Wenn der Bedarf des Unternehmens an Energie, Wasser, Abwasser jetzt steigt, informieren Sie Ihre Versorgungsunternehmen, falls diese wieder höhere Kapazitäten bereitstellen müssen.

Betreiben Sie eine Anlage, die dem Immissionsschutz unterliegt oder überwachungsbedürftig ist? Dann teilen Sie die Wiederaufnahme des Betriebs auch der zuständigen Behörde und der überwachenden Einrichtung mit. Vorübergehende Kooperationen beenden Der Einsatz von externem Personal z. B. im Betrieblichen Gesundheitsdienst oder im Rufdienst wird jetzt wieder beendet. Auch hier müssen Verantwortliche die Betroffene rechtzeitig informierten. Informieren Sie auch zeitweilige Geschäftspartner (z. B. Ausweich-Lieferanten, Catering-Dienstleister) über den Zeitpunkt, zu dem die Zusammenarbeit beendet werden soll.

Funktionen des Betriebs wieder herstellen Der Plan für eine Rückkehr zur Normalität wird jetzt umgesetzt. Dabei ist nach wie vor gute Koordination wichtig, denn das kann in einzelnen Betriebsteilen und Bereichen mit unterschiedlichem Tempo vonstatten gehen. Denkbar ist, dass z. B. Werkschutz oder IT schnell zur Normalität zurückkehren, während dies für den Einkauf mit vielen Außenkontakten erheblich länger dauern kann. In dieser Phase müssen Sie noch mit Engpässen rechen, wenn z. B. Lieferanten ihre Produktion noch nicht wieder aufgenommen haben oder sich die Nachfrage erst allmählich wieder einstellt. Zunächst werden auch noch nicht alle Mitarbeiter wieder einsatzfähig sein. Die Krankheit verläuft unterschiedlich schwer und kann unter Umständen länger dauern, mit Komplikationen einhergehen, im schlimmsten Fall sogar zum Tode führen.


Informieren Sie die Mitarbeiter jetzt noch einmal über den Verlauf der Pandemie

Die zurückliegende Zeit war eine außergewöhnliche Belastung für das Unternehmen, aber auch für jeden einzelnen Mitarbeiter. Planen Sie deshalb jetzt auch Zeit für eine gemeinsame Verarbeitung der Ereignisse ein. Nur dann werden sich Mitarbeiter auch künftig mit dem Unternehmen identifizieren. Außerdem können Sie eventuelle Schwachstellen aufdecken, die dann für die Zukunft behoben werden können.

Sorgen Sie dafür, dass jetzt der besondere Einsatz von Mitarbeitern besonders gewürdigt wird. Denken Sie dabei unter Umständen auch an externes Personal, für dessen Leistungen es ebenfalls eine positive Rückmeldung geben sollte.


Unterstützung bei privaten Tragödien

Neben den wirtschaftlichen Folgen gehen mit einer Pandemie auch menschliche Schicksalsschläge einher. Kommt es im Verlauf der Krankheitswelle beispielsweise zu Todesfällen, sollte der Betrieb nach besten Kräften die Angehörigen vor allem bei der wirtschaftlichen Bewältigung des Todesfalls mit Rat und praktischer Hilfe unterstützen, z.B. bei Versicherungsfragen oder einer Wohnungssuche.

Sie müssen auch damit rechnen, dass Grippe-Erkrankungen in Ausnahmefällen eine längere Genesung erfordern oder zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden führen. Davon kann der berufliche Einsatz Ihrer Mitarbeiter betroffen sein. Hier ist ein betriebliches Wiedereingliederungs-Management gefragt.


Verlauf auswerten

Auch wenn es nach der Rückkehr zum Alltag sicher sofort wieder viel zu tun gibt: Nehmen Sie sich die Zeit für eine Auswertung Ihres Krisenmanagements und überarbeiten Sie jetzt die Notfallpläne des Unternehmens. Warten Sie nicht, bis vielleicht in einigen Jahren die nächste Gefahr vor der Tür steht. Lassen Sie die noch frischen Erfahrungen in Ihre Planung einfließen.

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