Hygienevorschriften
04.09.2009 Personalhygiene
Der Schlüssel, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, sind verstärkte hygienische Maßnahmen – auch wenn Ihr Unternehmen vielleicht nicht unter die Biostoffverordnung fällt.
Dazu sind folgende Maßnahmen sinnvoll, die sich an den Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 500 (Download) „Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen“ orientieren:
Einfach und wirkungsvoll – regelmäßiges Händewaschen. Wie es richtig geht, zeigt die folgende Anleitung. Sie finden diese Poster auch im Downloadbereich (wo genau?) Sorgen Sie dafür, dass es in Waschräumen ausgehängt wird.
So waschen Sie die Hände richtig
- Hände nass machen, Handflächen einseifen
- bei verschränkten Fingern die Rückseite der Finger jeweils mit der anderen Handfläche reinigen
- mit der rechten Handfläche den linken Handrücken einseifen und umgekehrt, auch Fingerzwischenräume einbeziehen
- linken Daumen mit rechter Handfläche reinigen und umgekehrt
- Innenseiten der Finger und Fingerzwischenräume reinigen
- Handfläche mit rotierender Bewegung mit gekrümmten Fingern reinigen
Zum Abschluss Händegründlich mit Wasser abspülen und mit Einmal-Handtuch (Papiertuch) trocknen. Mit dem Handtuch Wasser-Spritzer rund ums Waschbecken beseitigen.
Sorgen Sie dafür, dass stets genügend Mittel zum hygienischen Reinigen und Trocknen der Hände zur Verfügung stehen. Stellen Sie auch Hautschutz-und Hautpflegemittel zur Verfügung und erstellen Sie einen Hautschutzplan für Ihre Mitarbeiter. Als Vorlage für Ihren Hautschutzplan können Sie das folgende Muster verwenden, das Sie an Ihre betrieblichen Anforderungen anpassen.
Benutzen Sie hygienische Spender
Bieten Sie die Hautmittel in den Waschräumen bzw. an den Arbeitsplätzen nicht in Tuben und Dosen, sondern in hygienischen Spendersystemen an. Sie besitzen als geschlossene Systeme, wie etwa ein Softflaschensystem, den Vorteil, dass weder Keime noch Schmutz an das Produkt gelangen können, die es möglicherweise verderben. Außerdem verhindern Spender die Ansteckungsgefahr bei der gemeinsamen Nutzung von Mitteln aus der Tube durch mehrere Personen: Denn durch den Hautkontakt beim Auftragen gelangen Krankheitserreger in Tube und werden gleich an den nächsten Benutzer weitergereicht.
Schutzhandschuhe bei Reinigungsarbeiten
In den Hinweisen der Weltgesundheitsorganisation zu Vorsorge und Schutz vor Infektionen spielen Handschuhe keine Rolle. Sie werden jedoch wie üblich im Gesundheitswesen und in anderen Bereichen im Kontakt mit Erkrankten getragen. Und für Personal, das mit Flächendesinfektions- und Reinigungsmitteln arbeitet, sind Handschuhe wichtig. Geeignet sind Haushaltshandschuhe, denn Einweghandschuhe bieten hier nur einen kurzfristigen Schutz. Stets gilt: Handschuhe nur anziehen, wenn die Hände sauber und trocken sind. Bei längeren Tragezeiten Handschuhe wechseln. So vermeiden Sie einen Feuchtigkeitsstau, der die Haut angreift.
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- Pandemieplan
- Hygieneplan
- Hygieneplan speziell fürs Dentallabor
- Infektionsschutzgesetz im Wortlaut
- Muster-Belehrungsnachweis zum Infektionsschutzgesetz
- Betriebsanweisung: Arbeitsunfälle mit Infektionsrisiko (z.B. Nadelstichverletzungen)
- Betriebsanweisung Desinfektionsmittel
- Hautschutzplan
- Betriebsanweisung Feuchtarbeit
- Betriebsanweisung Friseursalon
- Betriebsanweisung Gebäudereinigung
- Formblatt Reinigungsanforderungen und -kosten
- Checkliste Medizinprodukte
- Checkliste Mindest-Hygieneanforderungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
- Checkliste Hautschutz im Betrieb
- Handschuhplan
- Biostoffverordnung im Wortlaut
- Gefährdungsbeurteilung Biostoffe
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