Urlaubsabgeltung – Nach 15 Monaten ist Schluss!
Die Frage: Das Thema Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankten kann ich nun wirklich schon nicht mehr hören. Wir haben das Gefühl, dass fast täglich neue Urteile in diesem Bereich erfolgen. Und nun haben wir wirklich tatsächlich einen Fall in unserer Personalabteilung, auf den die neue Rechtsprechung zutrifft. Der Kollege ist seit 2010 arbeitsunfähig erkrankt und bereits seit langem ausgesteuert. Unsere Geschäftsführung möchte nun, dass wir einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitnehmer schließen. Der ist grundsätzlich damit auch einverstanden, wir wollen jedoch beim Thema Urlaubsabgeltung auch auf Nummer sicher gehen.
Anlagengröße wird auch weiterhin berücksichtigt
Die Anlagen werden in die folgenden Kategorien eingeteilt:
- < 30 kVA*
- zwischen 30 und 100 kVA
- > 100 kVA
* Die Angabe der Leistungswerte sind Spitzenleistungen.
Eine der wichtigsten Neuerungen, die vor allem für die Instandhaltung von Bedeutung ist, sind die Regelungen bezüglich der Trennvorrichtungen zwischen der PV-Anlage und dem angeschlossenen Netz. Für Anlagen der ersten Kategorie ergeben sich bezüglich dieser Kuppelschalter durch die neue Norm keine Veränderungen.
Für die beiden anderen Kategorien sieht es nun folgendermaßen aus:
Redundante Kuppelschalter
Der Kuppelschalter muss über 2 in Reihe befindliche Schaltorgane verfügen (Redundanz). Dabei muss das 1. Schaltelement motorgetrieben sein. Bei Anlagen zwischen 30 und 100 kVA darf es sich beim 2. Schalter um ein Schütz handeln.
Bei Anlagen größer als 100 kVA muss auch die 2. Einheit motorgetrieben sein. Beide Elemente werden direkt vom Netz- und Anlagenschutzelement (NA-Schutz) angesteuert.
Der NA-Schutz überwacht die Anlage und trennt sie bei den folgenden Bedingungen vom Netz:
- Es treten unzulässige Spannungsund Frequenzwerte auf.
- Es wird ein Inselbetrieb erkannt.
Im Gegensatz zur alten Norm fordert die VDE-AR-N 4105 für den Kuppelschalter einen Konformitätsnachweis.
Hinweis:
Die Auftrennung der Anlage muss allpolig ausgeführt werden (L1, L2, L3 und N im TN-S-Netz; L1, L2 und L3 im TN-C-Netz).
Zur Verfügung gestellt wurde Ihnen diese Meldung von „Instandhaltung in der Praxis“, dem Informationsdienst für Instandhaltungsleiterinnen und Instandhaltungsleiter.
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