Von Günter Stein, 01.02.2012

Urlaubsabgeltung – Nach 15 Monaten ist Schluss!

Für die beiden anderen Kategorien sieht es nun folgendermaßen aus:

Redundante Kuppelschalter

Der Kuppelschalter muss über 2 in Reihe befindliche Schaltorgane verfügen (Redundanz). Dabei muss das 1. Schaltelement motorgetrieben sein. Bei Anlagen zwischen 30 und 100 kVA darf es sich beim 2. Schalter um ein Schütz handeln.

Bei Anlagen größer als 100 kVA muss auch die 2. Einheit motorgetrieben sein. Beide Elemente werden direkt vom Netz- und Anlagenschutzelement (NA-Schutz) angesteuert.

Der NA-Schutz überwacht die Anlage und trennt sie bei den folgenden Bedingungen vom Netz:

  • Es treten unzulässige Spannungsund Frequenzwerte auf.
  • Es wird ein Inselbetrieb erkannt. 

Im Gegensatz zur alten Norm fordert die VDE-AR-N 4105 für den Kuppelschalter einen Konformitätsnachweis.

Hinweis:
Die Auftrennung der Anlage muss allpolig ausgeführt werden (L1, L2, L3 und N im TN-S-Netz; L1, L2 und L3 im TN-C-Netz).

Zur Verfügung gestellt wurde Ihnen diese Meldung von „Instandhaltung in der Praxis“, dem Informationsdienst für Instandhaltungsleiterinnen und Instandhaltungsleiter.

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