Von Günter Stein, 21.12.2011

Gefahrstoffe: So lagern Sie sie richtig!

Die Handhabung und Lagerung von Gefahrstoffen stellen ein sehr hohes Gefährdungspotenzial dar. Zum Schutz der Umwelt und Ihrer Mitarbeiter müssen Sie spezielle Anforderungen umsetzen, wie z. B. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TRbF, TRGS und BGR.

Beachten Sie Fristen für die Überprüfung Ihrer Gefahrstoffe

Die Betriebssicherheitsverordnung ist seit Ende 2002 in Kraft getreten. Die Gefährdungsbeurteilung wurde konkretisiert und erweitert, z. B. müssen Sie seitdem Arbeitsmittel prüfen und entsprechende Prüffristen individuell selbst festlegen. Dies gilt auch für Ihre Sicherheitsschränke zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Arbeitsräumen.

Achten Sie besonders auf diese Gefahrstoffe: Flüssigkeiten mit Flammpunkt über 55 Grad Celsius

Die Einstufung der brennbaren Flüssigkeiten erfolgt nach Gefahrstoffrecht (RL 67/548/EWG), das der BetrSichV zugrunde gelegt wird. Die neue Klassifizierung erfolgt nicht mehr nach Viskosität und Wasserlöslichkeit, sondern nur noch nach dem Flammpunkt. Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 55 °C (ehemals A III) werden nicht mehr als entzündlich eingestuft. Die Lagerung von Gefahrstoffen wird seit April 2004 durch die DIN EN 14470-1 geregelt. Sicherheitsschränke nach der alten DIN 12925-1 entsprechen nicht dem aktuellen Sicherheitsstandard.

Klassifizierung der brennbaren Flüssigkeiten nach GefStoffV / BetrSichV                                    

 Gefahrklasse
 nach VbF
Flammpunktbereich
 VbF (°C)
GefStoffV
 (°C)
Einstufungen
 nach GefStoffV /
 BetrSichV
nicht
 wasserlöslich
A I
 A II
< 21
 ? 21
 ? 55
< 0hochentzündlich
< 21
 ? 21
 ? 55
leichtentzündlich
 entzündlich
 A III> 55
 ? 100
------
wasserlöslichB< 21< 0
 < 21
hochentzündlich
 leichtentzündlich
------? 21
 ? 55
entzündlich

Gefahrstoffe im Sicherheitsschrank - Achten Sie auf diese Anforderungen!

1. Sicherheit

  • Minimierung des Brandrisikos und Schutz des Inhalts der Schränke im Brandfall über eine geprüfte Zeitspanne
  • Minimierung der abgegebenen Dämpfe
  • Rückhaltung möglicher Leckagen im Inneren der Schränke
  • Genügend Zeit für Personal, den Raum zu verlassen, und für Feuerwehrleute, in den Raum zu gelangen, bevor ein unkontrollierter Brand entsteht

2. Feuerwiderstand

  • Test in einer Brandkammer als einzelner, freistehender Schrank
  • Gesamter Schrank muss gleichen Hitzebedingungen ausgesetzt sein
  • Beflammung gemäß EN 1363-1
  • Temperaturanstieg wird im Schrank gemessen (13 Messstellen)

3. Türen

  • Sie müssen von jeder Stellung aus komplett schließen (Schließzeit maximal 20 Sekunden).
  • Eingebaute Feststellanlagen müssen Türen bei einer Temperatur von 50 °C auslösen.

4. Lüftung

  • Die Schränke müssen Zu- und Abluftöffnungen haben.
  • Die Lüftungsöffnungen müssen bei einer Temperatur von 70 °C automatisch schließen.

5. Böden und Auszüge

  • Sie müssen die vom Hersteller angegebene Traglast während der Branddauer tragen.

6. Bodenauffangwanne

  • Sie muss nach der Branddauer ihre Funktionsfähigkeit beibehalten.
  • Sichtprüfung: Füllen der Wanne mit Wasser

7. Mitzuliefernde Informationen

  • Bedienungsanleitung
  • Empfehlungen für Überprüfung und Wartung
  • Konformitätserklärung des Herstellers oder Konformitätsbescheinigungen einer autorisierten Materialprüfanstalt

Gefahrstoffe werden in 4 Typen klassifiziert

Der Zeitraum in Minuten, bevor der Temperaturanstieg im Schrank 180 K an einer beliebigen Stelle übersteigt, bestimmt die Klassifizierung des Typs: 15, 30, 60 oder 90. Die EN 14470-1 bestätigt in Deutschland die Feuerwiderstandsfähigkeit von 90 Minuten (FWF 90 – Typ 90) als den technischen Standard (TRbF 20 Anhang L).

Gefahrstoffe müssen Sie auch im Sicherheitsschrank richtig kennzeichnen

  1. Hinweis: „Türen nach Gebrauch geschlossen halten“
  2. Warnsymbole gemäß ISO 3864, z. B.: „Caution: risk of fire“
  3. Feuerwiderstandsfähigkeit in Minuten gemäß DIN EN 14470-1
  4. Name/Warenzeichen des Herstellers
  5. Modellnummer und Baujahr

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