Die 3 häufigsten Probleme mit Mitarbeitern, wenn es um Urlaub geht
- hier sind sie: 1. Mitarbeiter geht eigenmächtig in Urlaub Im Bundesurlaubsgesetz heißt es, dass bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind (§ 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG). Daraus lässt sich eindeutig ableiten: Ohne Ihre Zustimmung geht es nicht – Sie sind schließlich der Chef. ...
weiterlesenStaffelung Urlaubsansprüche nach Alter – Ist das im Arbeitsvertrag erlaubt?
Die Frage: Wir verwenden in unserem Betrieb Musterarbeitsverträge. Aus Gerechtigkeitsgründen ist dort folgende Urlaubsregelung aufgeführt: Arbeitnehmer bis 30 Jahre erhalten 25 Tage Urlaub, Arbeitnehmer bis 45 Jahre erhalten 28 Tage Urlaub, ältere Arbeitnehmer erhalten 32 Tage Urlaub. Jetzt haben wir gehört, dass es ein neues Urteil geben soll, nach der eine solche Regelung nicht wirksam ist. Was ist da dran? ...
weiterlesenAnsammeln von Urlaub: Auf die vertragliche Regelung kommt es an
Ein Arbeitnehmer hatte nach seinem Arbeitsvertrag einen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub. Zudem enthielt der Arbeitsvertrag folgende Regelung: „Eine Übertragung von Resturlaub auf Folgejahre ist möglich. Falls am Tage der Beendigung des Vertrags noch Resturlaub vorhanden ist, wird dieser mit 50 % vergütet.“ ...
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Basisinformationen
Urlaubsanspruch: Urlaubsvergütung - Das müssen Sie als Arbeitgeber weiterzahlen
Wenn Ihre Mitarbeiter im Urlaub sind, müssen Sie als Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen, §§ 1, 11 BUrlG. Die Lohnfortzahlung während des Urlaubs richtet sich nach dem vorherigen durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelt, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Entgelts. Das von Ihnen fortzuzahlende Arbeitsentgelt wird Urlaubsentgelt genannt. ...
weiterlesenUrlaubsanspruch: Übertragung ins nächste Kalenderjahr – kein Automatismus
In der Praxis wollen Mitarbeiter immer wieder Urlaub auf das nächste Kalenderjahr übertragen lassen. Hierbei gilt der Grundsatz, dass das Urlaubsjahr das Kalenderjahr ist. ...
weiterlesenUrlaubsanspruch: Urlaub ist Chefsache: Als Arbeitgeber entscheiden Sie allein
Wenn es um den Urlaub Ihrer Mitarbeiter geht, müssen Sie sich darauf einstellen, dass jeder Mitarbeiter zunächst an sich denkt. Speziell im Sommer häufen sich die Urlaubswünsche Ihrer Mitarbeiter. Aber: Der Urlaub kann nicht ohne weiteres von Ihrem Mitarbeiter genommen werden, sondern muss zunächst von Ihnen als Arbeitgeber gewährt werden. Denn Urlaub ist Chefsache und Ihre Mitarbeiter dürfen sich nicht selbst beurlauben. ...
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Personal & Arbeitsrecht,
11.01.2012
Mutterschutzrechner
Berechnen Sie mit dem Mutterschutzrechner ganz bequem, wann die Mutterschutzfrist für Ihre Mitarbeiterin beginnt und wann sie endet - auch bei Mehrlingsgeburten. ...
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Personal & Arbeitsrecht,
21.12.2011
Kündigungsfristenrechner
Bei der Berechnung von Kündigungsfristen müssen eine Vielzahl an wesentlichen Details beachtet werden - z.B. gesetzliche Kündigungsfristen gelten unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter oder verlängerte Kündigungsfristen gelten nur für die arbeitgeberseitige Kündigung ... Damit bei der Berechnung von Kündigungsfristen diese wichtigen Details nicht vergessen werden, gibt es den Kündigungsfristenrechner. ...
zum KündigungsfristenrechnerProduktempfehlungen
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