Raus! Diese Urlaubsregelung darf in KEINEN Vertrag mehr hinein!
Frage: Ich habe gehört, dass eine Regelung, wonach älteren Mitarbeitern mehr Urlaub zusteht als jüngeren, nicht erlaubt ist. Wir haben in einigen Verträgen aber so eine Regelung enthalten. Was sind die Konsequenzen? ...
weiterlesenUrlaubsabgeltung – Nach 15 Monaten ist Schluss!
Die Frage: Das Thema Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankten kann ich nun wirklich schon nicht mehr hören. Wir haben das Gefühl, dass fast täglich neue Urteile in diesem Bereich erfolgen. Und nun haben wir wirklich tatsächlich einen Fall in unserer Personalabteilung, auf den die neue Rechtsprechung zutrifft. Der Kollege ist seit 2010 arbeitsunfähig erkrankt und bereits seit langem ausgesteuert. Unsere Geschäftsführung möchte nun, dass wir einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitnehmer schließen. Der ist grundsätzlich damit auch einverstanden, wir wollen jedoch beim Thema Urlaubsabgeltung auch auf Nummer sicher gehen. Wie ist denn dazu nun die gesetzliche aktuelle Rechtslage? Und was ist mit dem neuen Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg? ...
weiterlesenErholungsbeihilfen zum Aufbessern der Urlaubskasse
Wenn Sie Ihrem Mitarbeiter eine Erholungsbeihilfe zahlen, ist diese zwar grundsätzlich steuer- und breitragpflichtig. Sie dürfen Erholungsbeihilfen jedoch mit 25 % pauschalversteuert und sozialabgabenfrei auszahlen. ...
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Basisinformationen
Urlaubsanspruch: Urlaubsvergütung - Das müssen Sie als Arbeitgeber weiterzahlen
Wenn Ihre Mitarbeiter im Urlaub sind, müssen Sie als Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen, §§ 1, 11 BUrlG. Die Lohnfortzahlung während des Urlaubs richtet sich nach dem vorherigen durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelt, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Entgelts. Das von Ihnen fortzuzahlende Arbeitsentgelt wird Urlaubsentgelt genannt. ...
weiterlesenUrlaubsanspruch: Übertragung ins nächste Kalenderjahr – kein Automatismus
In der Praxis wollen Mitarbeiter immer wieder Urlaub auf das nächste Kalenderjahr übertragen lassen. Hierbei gilt der Grundsatz, dass das Urlaubsjahr das Kalenderjahr ist. ...
weiterlesenUrlaubsanspruch: Urlaub ist Chefsache: Als Arbeitgeber entscheiden Sie allein
Wenn es um den Urlaub Ihrer Mitarbeiter geht, müssen Sie sich darauf einstellen, dass jeder Mitarbeiter zunächst an sich denkt. Speziell im Sommer häufen sich die Urlaubswünsche Ihrer Mitarbeiter. Aber: Der Urlaub kann nicht ohne weiteres von Ihrem Mitarbeiter genommen werden, sondern muss zunächst von Ihnen als Arbeitgeber gewährt werden. Denn Urlaub ist Chefsache und Ihre Mitarbeiter dürfen sich nicht selbst beurlauben. ...
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Personal & Arbeitsrecht,
11.01.2012
Mutterschutzrechner
Berechnen Sie mit dem Mutterschutzrechner ganz bequem, wann die Mutterschutzfrist für Ihre Mitarbeiterin beginnt und wann sie endet - auch bei Mehrlingsgeburten. ...
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Personal & Arbeitsrecht,
21.12.2011
Kündigungsfristenrechner
Bei der Berechnung von Kündigungsfristen müssen eine Vielzahl an wesentlichen Details beachtet werden - z.B. gesetzliche Kündigungsfristen gelten unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter oder verlängerte Kündigungsfristen gelten nur für die arbeitgeberseitige Kündigung ... Damit bei der Berechnung von Kündigungsfristen diese wichtigen Details nicht vergessen werden, gibt es den Kündigungsfristenrechner. ...
zum KündigungsfristenrechnerProduktempfehlungen
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