Mutterschutzrechner

Info:  Frühgeburt - nicht zu verwechseln mit vorzeitigen Entbindungen i.S. des § 6 I MuSchG -  hierzu sagt das BAG (Datum 12.03.1997 / Aktenzeichen: 5 AZR 329/96): „Auch das Bundessozialgericht hat entschieden, dass bei einem Gewicht des Kindes von weniger als 2.500 g eine Frühgeburt im Sinne von § 200 RVO vorliegt (Urteil vom 15. Mai 1974 - 3 RK 16/73 - BSGE 37, 216, 217). Der Begriff der Frühgeburt im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 MuSchG ist in demselben Sinne zu verstehen.“