Weshalb Überstunden bei einer Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit ein Fallstrick sein können
Mitarbeiter, die Elternzeit in Anspruch nehmen, dürfen während der Elternzeit die sogenannte Elternteilzeit in Anspruch nehmen und maximal 30 Std./Woche arbeiten. Entweder beim eigenen Arbeitgeber oder, falls dieser keinen Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, auch woanders. Doch Achtung: ...
weiterlesenVerlängerung der Elternzeit
Die Frage: Eine unserer Mitarbeiterinnen befindet sich in Elternzeit. Ursprünglich hatte sie 1 Jahr beantragt. Jetzt möchte sie verlängern, da ihr Ehepartner schwer erkrankt ist und sie sich jetzt ausschließlich um das gemeinsame Kind kümmern muss. Hat sie darauf einen Anspruch? ...
weiterlesenAntragsvoraussetzungen für Elternzeit
Stellt sich bei einem Ihrer Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin Nachwuchs ein, kommen auch auf Sie als Arbeitgeber eine Vielzahl an organisatorischen und arbeitsrechtlichen Fragen zu. Vor allem müssen Sie für die Elternzeit Vorsorge in Ihrem Betrieb treffen – denn die Arbeit muss schließlich weitergehen. ...
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Personal & Arbeitsrecht,
11.01.2012
Mutterschutzrechner
Berechnen Sie mit dem Mutterschutzrechner ganz bequem, wann die Mutterschutzfrist für Ihre Mitarbeiterin beginnt und wann sie endet - auch bei Mehrlingsgeburten. ...
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Personal & Arbeitsrecht,
21.12.2011
Kündigungsfristenrechner
Bei der Berechnung von Kündigungsfristen müssen eine Vielzahl an wesentlichen Details beachtet werden - z.B. gesetzliche Kündigungsfristen gelten unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter oder verlängerte Kündigungsfristen gelten nur für die arbeitgeberseitige Kündigung ... Damit bei der Berechnung von Kündigungsfristen diese wichtigen Details nicht vergessen werden, gibt es den Kündigungsfristenrechner. ...
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