Abmahnung

Abmahnen müssen Sie als Arbeitgeber immer dann, wenn ein krasses Fehlverhalten seitens des Arbeitnehmers vorliegt. Die Abmahnung ist für den Arbeitgeber ein arbeitsrechtlich sehr bedeutsames Instrument, wenn Mitarbeiter ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Ob ein Mitarbeiter regelmäßig zu spät kommt, wenn er auf Kosten Ihrer Firma ständig teure Privattelefonate führt, sich über Vorschriften hinwegsetzt oder einfach schlampig arbeitet. Hierbei gilt es natürlich zu beachten, welche Regelungen der Gesetzgeber in Sachen Abmahnung vorgibt. 


In dieser Rubrik erfahren Sie: 

  • Welche gesetzlichen Vorgaben Sie einzuhalten haben, wenn Sie einen Mitarbeiter abmahnen wollen.
  • In welchen Fällen eine Abmahnung überhaupt sinnvoll ist.
  • Wie Sie eine wasserdichte Abmahnung schreiben um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen 

Des Weiteren informieren wir Sie auf den folgenden Seiten über aktuelle Gerichtsurteile, informative News und wichtige Wissensbeiträge zum Thema Abmahnung.

Personal & Arbeitsrecht,  18.01.2012

Abmahnung: Kein Gewohnheitsrecht bei Schichtarbeit

Der Mensch ist ein Gewohnheitstier und Veränderungen mag er nicht. Diesem Vorurteil hat ein Arbeitnehmer aus Hessen offensichtlich voll entsprochen. ...

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Personal & Arbeitsrecht,  22.12.2011

Kündigung: Nach 2 Abmahnungen dürfen Sie Ihrer Teilzeitkraft kündigen

Erhält ein Mitarbeiter von Ihnen wegen Schlechtleistung hintereinander 2 Abmahnungen und verbessert sich selbst dann seine Leistung nicht, dürfen Sie kündigen. ...

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Personal & Arbeitsrecht,  21.12.2011

Abmahnung: Sechs Schritte zur rechtlich wirksamen Abmahnung

Abmahnungen machen oftmals Sinn. Doch leider bergen sie viele Fallstricke und nicht wenige sind in einem Kündigungsschutzprozess unterlegen, weil Führungskräfte beim Schreiben der Abmahnung Fehler gemacht haben. So mahnen Sie Ihren Mitarbeiter in 6 Schritten rechtlich wirksam ab. ...

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Basisinformationen

Personal & Arbeitsrecht,  29.12.2011

Abmahnung: Die Ausgangssituation: Sie sind der Chef!

Als Arbeitgeber haben Sie es in der Hand, wie Sie gegenüber einem Mitarbeiter, der seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommt, vorgehen. Sie können frei entscheiden, ob und welche Verstöße Sie durch Ermahnung oder Abmahnung rügen (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 14.12.1994, Aktenzeichen: 5 AZR 137/94; in: Arbeitsrechtliche Praxis (AP) Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung). ...

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Personal & Arbeitsrecht,  28.12.2011

Nicht jeder Vorgesetzte darf Fehlverhalten sanktionieren

Wenn es um Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter geht, sollten Sie genau darauf achten, dass Sie keine Formfehler begehen. Abmahnungsberechtigt sind alle Mitarbeiter, die dem betroffenen Mitarbeiter gegenüber weisungsbefugt sind. ...

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Personal & Arbeitsrecht,  28.12.2011

Abmahnung: Nicht zu häufig zögern, sonst ist Ihr Kündigungsrecht verwirkt

Als Arbeitgeber müssen Sie wissen, dass Sie Ihren Mitarbeiter wegen desselben Sachverhalts, auf den Sie Ihre Abmahnung stützen, nicht kündigen können (BAG, Urteil vom 10.11.1988, Aktenzeichen: 2 AZR 215/88; in: AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung). Die Abmahnung verbraucht den Kündigungsgrund. ...

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Personal & Arbeitsrecht,  11.01.2012

Mutterschutzrechner

Berechnen Sie mit dem Mutterschutzrechner ganz bequem, wann die Mutterschutzfrist für Ihre Mitarbeiterin beginnt und wann sie endet - auch bei Mehrlingsgeburten. ...

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Personal & Arbeitsrecht,  21.12.2011

Kündigungsfristenrechner

Bei der Berechnung von Kündigungsfristen müssen eine Vielzahl an wesentlichen Details beachtet werden - z.B. gesetzliche Kündigungsfristen gelten unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter oder verlängerte Kündigungsfristen gelten nur für die arbeitgeberseitige Kündigung ... Damit bei der Berechnung von Kündigungsfristen diese wichtigen Details nicht vergessen werden, gibt es den Kündigungsfristenrechner. ...

zum Kündigungsfristenrechner

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