Von Günter Stein, 23.02.2012

Berufsbildung – Ihr Betriebsrat sitzt mit im Boot

Sie haben auf Verlangen des Betriebsrats den Berufsbildungsbedarf zu ermitteln und mit Ihrem Betriebsrat Fragen der Berufsbildung zu beraten. Ihr Betriebsrat hat hier auch Vorschlagsrechte.

Insgesamt haben Sie alle Arbeitnehmer zu berücksichtigen, also auch Teilzeitbeschäftigte oder ältere Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen.

Die Planung oder Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ebenfalls mitbestimmungspflichtig. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet die Einigungsstelle. Ihr Betriebsrat kann auch Vorschläge für die Teilnahme von einzelnen Arbeitnehmern an Maßnahmen unterbreiten. Nur bei der Aus- und Weiterbildung der leitenden Angestellten gibt es kein Mitbestimmungsrecht.

Fazit: Holen Sie Ihren Betriebsrat ins Boot. Das ist Ihre gesetzliche Verpflichtung!

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