20.02.2012

Weshalb Überstunden bei einer Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit ein Fallstrick sein können

Überstunden, die während der Teilzeittätigkeit anfallen, dürfen allerdings geleistet werden, solange sie nicht nachhaltig und von Dauer sind. Entscheidend ist die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit. Danach darf die Pflicht zur Arbeitsleistung 30 Wochenstunden im monatlichen Durchschnitt und unter Beachtung der jeweiligen Ausgleichszeiträume nicht überschreiten. Dabei ist es egal, ob sich die Pflicht zur Arbeitsleistung aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einem Einzelarbeitsvertrag oder einer anderen für den betroffenen Elternteil geltenden betrieblichen Regelung ergibt.

Deshalb also: Augen auf bei der Arbeitszeit!

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