14.02.2012

Urlaub – In diesen Fällen bestimmt Ihr Betriebsrat mit

Deshalb darf Ihr Betriebsrat grundsätzlich bei der Frage der Dauer des Urlaubs nicht mitbestimmen. 

Aber das ist natürlich wie immer nur die halbe Wahrheit. Ihr Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 1 Ziffer 1 BetrVG  darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Und dabei kann er natürlich auch darauf achten, dass Jugendliche ihren Mindesturlaub erhalten.

Und das sind die gesetzlichen Regelungen:

Jugendliche, die am 01.01.

  • 15 Jahre alt waren, bekommen mindestens 30 Werktage Urlaub,
  • 16 Jahre alt waren, bekommen mindestens 27 Werktage Urlaub,
  • 17 Jahre alt waren, bekommen mindestens 25 Werktage Urlaub.

Achtung: Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie Ihren Jugendlichen nicht diesen Mindesturlaub gewähren! Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 € geahndet werden!

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