09.02.2012

Kostenlose Ausbildungsmittel für den Azubi? Das ist zu beachten

Sie bleiben Eigentümer

Der Auszubildende wird allerdings nicht zwangsläufig Besitzer oder gar Eigentümer der Ausbildungsmittel. Er bekommt lediglich das Recht eingeräumt, diese für die Zeit der Ausbildung zu nutzen. Soweit diese nicht verbraucht wurden oder nicht ohnehin im Unternehmen verbleiben, muss er sie am Ende der Ausbildung bzw. nach der Abschlussprüfung zurückgeben.

Der Auszubildende ist zu einer sachgemäßen Behandlung der Ausbildungsmittel verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so können Sie ihn für eventuelle Schäden haftbar machen.

Wem gehören angefertigte Werkstücke?

Wenn der Auszubildende Werkstücke im Rahmen seiner Ausbildung herstellt, gelangen diese nicht in sein persönliches Eigentum. Im Gegenteil: Sie sind als Ausbildungsbetrieb im rechtlichen Sinne Hersteller dieser Werkstücke und daher Eigentümer. Sie können darüber verfügen.

Tipp: Soweit sich das vereinbaren lässt, sollten Sie dieses Recht nicht in allen Fällen durchsetzen. Oftmals ist der ideelle Wert für den Azubi höher als der materielle für Sie. Der Azubi freut sich in jedem Fall, wenn er „sein“ Werkstück behalten kann.

Und wem gehören angefertigte Prüfungsstücke?

Ganz anders sieht es aus, wenn der Azubi beispielsweise sein Gesellenstück im Rahmen der Abschlussprüfung anfertigt. Dieses geht grundsätzlich in das Eigentum des Auszubildenden über. Das hat das Landesarbeitsgericht München im Jahr 2002 entschieden (4 Sa 758/01).

Allerdings gilt auch hier: Keine Regel ohne Ausnahmen. In folgenden 3 Fällen wird der Azubi nicht Eigentümer des Prüfungsstücks:

  1. Der Materialwert des Prüfungsstücks ist höher als der Wert der Eigenleistung des Auszubildenden. Das kann zum Beispiel bei Goldschmiedearbeiten der Fall sein. Ggf. können Sie in solchen Fällen mit dem Azubi einen Kaufpreis über das Prüfungsstück vereinbaren.
  2. Das Prüfungsstück ist fest verbunden mit dem Eigentum eines Dritten. Das gilt zum Beispiel für handwerkliche Arbeiten am Gebäude. Hier gibt es keine Möglichkeit, den Azubi zum Eigentümer zu machen.
  3. Wurde die Prüfungsleistung im Zusammenhang mit einem Kundenauftrag erbracht (z. B. Reparatur eines Autos), dann hat der Azubi ebenfalls nicht die Möglichkeit, sein „Gesellenstück“ mit nach Hause zu nehmen.

Ähnliche News

Ausbildung, 17.05.2012

Bereiten Sie sich noch vor der Urlaubspause auf Ihre neuen Azubis 2012 vor

Bis Ihre neuen Azubis Anfang August oder Anfang September bei Ihnen vor der Tür stehen, bleibt noch einiges zu tun. Ein Zeitpolster hat man gewöhnlich nicht. Oftmals fallen die letzten Auswahlentscheidungen erst im Juni – im Extremfall noch später – und die Urlaubszeit erschwert die Vorbereitung erheblich. Folgende 7 Punkte sollten daher bereits vor der Ferienzeit abgehakt sein. ...

Ausbildung, 11.05.2012

Reibereien im Ausbildungsalltag: So nutzen Sie Konflikte für sich – und für den Azubi

Konflikte kommen in allen Ausbildungsunternehmen vor – gerade auch zwischen Ausbilder und Azubi. Das ist kein Wunder, denn häufig treffen Welten aufeinander. Der Umgang mit den Konflikten ist allerdings sehr unterschiedlich – auch was den Lösungserfolg angeht. ...

Ausbildung, 03.05.2012

Neue Azubis 2012: Überprüfen Sie rechtzeitig Ihre Sicherheitskultur

Leider passieren Arbeitsunfälle mit jungen Auszubildenden verhältnismäßig oft. Ursachen dafür sind in der Regel ihre Unerfahrenheit und ihr Leichtsinn. Beides sind altersbedingte Erscheinungen – und auch Ihre neuen Azubis, die im Spätsommer 2012 zu Ihnen kommen, bilden da sicher keine Ausnahme. ...

Kommentare

 
Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus!