08.02.2012

Muss der Firmenwagen nach einer Kündigung immer herausgegeben werden?

Fazit: Umgehen Sie solche Fallen, indem Sie glasklar regeln, wann der Dienstwagen herauszugeben ist. Und: Widersetzt sich der Arbeitnehmer Ihrem Herausgabeverlangen, dann mahnen Sie ihn ab! Formulieren Sie Ihre Regelung am besten so:

Der Arbeitgeber kann die Privatnutzung des Dienstwagens aus folgenden Gründen widerrufen und den Dienstwagen entschädigungslos heraus verlangen:

  • Der Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig und ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nicht mehr.
  • Es wurde gekündigt und der Arbeitnehmer wird von der Arbeit freigestellt.
  • Das Arbeitsverhältnis ruht (Elternzeit, Pflegezeit etc.).
  • im Erholungsurlaub des Arbeitnehmers
  • im Mutterschutz des Arbeitnehmers

Ähnliche News

Firmenwagen, 15.04.2012

Weshalb Sie als Arbeitgeber Dienstwagen NIE mit einem Selbstbehalt von mehr als 1.000 Euro versichern sollten

Verursacht ein Mitarbeiter mit dem Firmenwagen einen Unfall, stellt sich schnell die Frage: „Wer haftet?“ Hierbei kommt es zum einen auf die Frage an, ob sich der Unfall bei einer betrieblichen oder privaten Fahrt ereignete - und auch darauf, wie hoch der Selbstbehalt ist, den Sie als Arbeitgeber mit der Kfz-Versicherung vereinbart haben. ...

Firmenwagen, 02.04.2012

Nach fristloser Kündigung Dienstwagen zurück: Ja oder Nein?

Eine Leserin wollte wissen: „Dürfen wir von einem Mitarbeiter, den wir aufgrund von Unregelmäßigkeiten fristlos entlassen mussten, den Dienstwagen zurückfordern? Der ist laut Vertrag Bestandteil des Gehalts. Der Arbeitnehmer hat Kündigungsschutzklage erhoben.“ ...

Firmenwagen, 21.03.2012

Dienstwagen futsch: Wie viel Entschädigung müssen Sie zahlen?

Entziehen Sie Ihrem Mitarbeiter einen auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagen, obwohl Sie dazu nicht berechtigt sind, machen Sie sich schadensersatzpflichtig. Denn ein auch zur privaten Nutzung überlassenes Fahrzeug wird als Vergütungsbestandteil bewertet. Und entziehen Sie einen Firmenwagen unberechtigterweise, dann enthalten Sie Ihrem Mitarbeiter faktisch einen Teil seines Lohns vor. ...

Kommentare

 
Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus!