HIV-Erkrankung gibt kein Kündigungsrecht!
Die Frage: Wir haben von einem neuen Urteil gehört, nach dem wir HIV-Erkrankten kündigen dürfen. Ist das richtig? Natürlich wollen wir nicht alleine aus diesem Grund eine Kündigung aussprechen, wir möchten jedoch die Rechtslage kennen.
Die Antwort: Ein ganz klares „NEIN“! Eine HIV-Erkrankung führt zu keinem Kündigungsrecht. Das Gesetz kennt ohnehin keine absoluten Kündigungsgründe und dieses bestätigt auch jedes Mal wieder das Bundesarbeitsgericht. Sie spielen auf einen Fall des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg an (Urteil vom 13.01.2012, Az.: 6 Sa 2159/11).
Es gab jedoch verschiedene Besonderheiten an diesem Fall:
- Es handelte sich um eine Probezeitkündigung und wie Sie wissen, können Arbeitgeber während der Probezeit stets ohne das Vorliegen eines Grundes eine Kündigung aussprechen.
- Bei dem Arbeitgeber handelte es sich um ein Pharmaunternehmen. Dieses hatte für den Fertigungsbereich von Medikamenten allgemein festgelegt, dass Arbeitnehmer mit Erkrankungen dort nicht tätig sein dürfen. Und genau in diesem Bereich war der erkrankte Arbeitnehmer beschäftigt.
- Ausdrücklich sagte das Landesarbeitsgericht, dass es nicht darüber entschieden hat, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt gewesen wäre, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung gefunden hätte.
- Auch bei einer Kündigung in der Probezeit gelten die Grundsätze von Treu und Glauben. Insbesondere darf eine Kündigung nicht willkürlich sein.
Also: Eine Kündigung wegen einer HIV-Infektion ist nicht ohne weiteres möglich!
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