08.02.2012

HIV-Erkrankung gibt kein Kündigungsrecht!

Es gab jedoch verschiedene Besonderheiten an diesem Fall: 

  • Es handelte sich um eine Probezeitkündigung und wie Sie wissen, können Arbeitgeber während der Probezeit stets ohne das Vorliegen eines Grundes eine Kündigung aussprechen. 
  • Bei dem Arbeitgeber handelte es sich um ein Pharmaunternehmen. Dieses hatte für den Fertigungsbereich von Medikamenten allgemein festgelegt, dass Arbeitnehmer mit Erkrankungen dort nicht tätig sein dürfen. Und genau in diesem Bereich war der erkrankte Arbeitnehmer beschäftigt.
  • Ausdrücklich sagte das Landesarbeitsgericht, dass es nicht darüber entschieden hat, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt gewesen wäre, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung gefunden hätte. 
  • Auch bei einer Kündigung in der Probezeit gelten die Grundsätze von Treu und Glauben. Insbesondere darf eine Kündigung nicht willkürlich sein. 

Also: Eine Kündigung wegen einer HIV-Infektion ist nicht ohne weiteres möglich! 

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