Von Günter Stein, 06.02.2012

So umgehen Sie die Unterschriftenfalle beim Zeugnis

Ach ja – und zu groß darf die Unterschrift auch nicht sein …

Kleine Unterschrift, kleine Sorgen. Große Unterschrift, große Sorgen. Nicht nur, wer ein Zeugnis unterschrieben hat, sondern auch wie es unterzeichnet worden ist, kann Sie als Arbeitgeber vor unerwartete Schwierigkeiten stellen.

Setzen Sie unter ein Arbeitszeugnis eine Unterschrift, die nur aus auf- und abwärts führenden Linien besteht, und ist Ihr Namenszug außerdem zu groß, kann dies bei einem zukünftigen Arbeitgeber den Eindruck erwecken, dass Sie sich von dem übrigen Inhalt des Zeugnisses distanzieren wollen. Ihr Mitarbeiter kann in diesem Fall verlangen, dass Sie als Arbeitgeber sein Zeugnis in einer gebräuchlichen Weise unterschreiben (LAG Nürnberg, Beschluss vom 03.08.2005, Aktenzeichen: 4 Ta 153/05).

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