So umgehen Sie die Unterschriftenfalle beim Zeugnis
Zeugnis fertig … geschafft. Wenn Sie so denken: Vorsicht! Denn wenn Sie denken, dass alles geschafft ist, fangen die Schwierigkeiten oft erst an. Das ist beim Zeugnis nicht anders: Die Unterschrift ist nicht nur zwingender Bestandteil des Arbeitszeugnisses, sondern oft auch ein Streitpunkt.
Beispiel: Nicht wirklich wichtiger
Claudia D. war in Ihrem Betrieb gemeinsam mit Iris O. lange Jahre als Sekretärin beschäftigt. Die beiden mochten sich nie. Das ändert sich auch nicht, als Claudia D. kündigt und ein von Iris O. unterschriebenes Arbeitszeugnis bekommt. Sofort beschwert sie sich und fragt, wie Iris O. es sich anmaßen könne, ihre Leistungen zu beurteilen, wo beide im Betrieb auf gleicher Stufe gestanden hätten. Claudia D. verlangt ein neues, von Ihnen als Arbeitgeber unterschriebenes Zeugnis.
Folge: Die Unterschrift von Iris O. reicht tatsächlich nicht. Ein Mitarbeiter hat grundsätzlich Anspruch darauf, von einem Vorgesetzten beurteilt zu werden. Das kann aber auch der Personal- oder Abteilungsleiter sein. Ein von Ihnen als Arbeitgeber unterschriebenes Arbeitszeugnis kann Claudia D. nicht verlangen.
Wichtiger Hinweis!
Solche Pannen bei der Unterzeichnung eines Arbeitszeugnisses sollten Sie vermeiden, denn sie kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Das Zeugnis dient der Information künftiger Arbeitgeber und muss deswegen von einer Person unterschrieben sein, die aus der Sicht eines Dritten geeignet ist, die Verantwortung für die Beurteilung des Mitarbeiters zu übernehmen. Das gilt insbesondere für die fachliche Beurteilung. Wenn Sie das Zeugnis nicht selbst unterschreiben, sollten Sie sicherheitshalber Sorge tragen, dass es zumindest von einem ranghöheren Vorgesetzten ausgestellt und unterzeichnet wird, dessen Stellung sich aus dem Zeugnis auch ergibt (BAG, Urteil vom 04.10.2005, Aktenzeichen: 9 AZR 507/04).
Ach ja – und zu groß darf die Unterschrift auch nicht sein …
Kleine Unterschrift, kleine Sorgen. Große Unterschrift, große Sorgen. Nicht nur, wer ein Zeugnis unterschrieben hat, sondern auch wie es unterzeichnet worden ist, kann Sie als Arbeitgeber vor unerwartete Schwierigkeiten stellen.
Setzen Sie unter ein Arbeitszeugnis eine Unterschrift, die nur aus auf- und abwärts führenden Linien besteht, und ist Ihr Namenszug außerdem zu groß, kann dies bei einem zukünftigen Arbeitgeber den Eindruck erwecken, dass Sie sich von dem übrigen Inhalt des Zeugnisses distanzieren wollen. Ihr Mitarbeiter kann in diesem Fall verlangen, dass Sie als Arbeitgeber sein Zeugnis in einer gebräuchlichen Weise unterschreiben (LAG Nürnberg, Beschluss vom 03.08.2005, Aktenzeichen: 4 Ta 153/05).
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