Von Günter Stein, 31.08.2010

Besonderer Kündigungsschutz für werdende Mütter: Hier sind Sie aus dem Schneider

Besonderer Kündigungsschuzt für schwangere Frauen

Die Antwort: Neben einem möglicherweise bestehenden allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt für schwangere Frauen und junge Mütter ein besonderer Kündigungsschutz. Das heißt: Grundsätzlich dürfen Sie Arbeitnehmerinnen

  • während ihrer Schwangerschaft und
  • bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung

nicht kündigen (§ 9 Abs. 1 S. 1 MuSchG)! Dies gilt für alle Arten von Kündigungen.

Wann der Kündigungsschutz für schwangere Frauen nicht gilt

Sie sind aber trotzdem aus dem Schneider. Denn Voraussetzung für dieses Verbot ist, dass Ihnen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Schwangerschaft bzw. Entbindung

  • bekannt ist oder
  • innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.

Sollte Ihre Mitarbeiterin die 2-Wochen-Frist ohne triftigen Grund überschreiten, greift der besondere Kündigungsschutz nicht mehr!

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