Kündigung: Warum Sie sich den Zugang einer Eigenkündigung stets bestätigen lassen sollten
Die Frage: Ein Arbeitnehmer hat gekündigt. Schriftlich. Nun behauptet er, die Kündigung hätte er bei Vertragsbeginn abgeben müssen und verlangt die Weiterbeschäftigung. Dummerweise ist seine Kündigung undatiert. Müssen wir ihn jetzt tatsächlich weiterbeschäftigen?
Die Frage: Ein Arbeitnehmer hat gekündigt. Schriftlich. Nun behauptet er, die Kündigung hätte er bei Vertragsbeginn abgeben müssen und verlangt die Weiterbeschäftigung. Dummerweise ist seine Kündigung undatiert. Müssen wir ihn jetzt tatsächlich weiterbeschäftigen?
Kündigung: Weiterbeschäftigung nach Eigenkündigung verlangt
Die Antwort: Ich fürchte ja, wie ein Blick auf ein recht aktuelles Urteil zeigt. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Betriebsleiter von seinem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung verlangt. Der Arbeitgeber wandte hiergegen ein, der Betriebsleiter habe selbst das Arbeitsverhältnis durch eine Eigenkündigung beendet, und legte zum Beweis ein vom Betriebsleiter unterschriebenes, undatiertes Kündigungsschreiben vor.
Der Arbeitnehmer bestritt eine Eigenkündigung. Er habe vielmehr das undatierte Schreiben dem Geschäftsführer bereits vor Arbeitsvertragsschluss übergeben müssen, um eingestellt zu werden. Als Zeuge konnte der Geschäftsführer vor Gericht nicht glaubhaft darlegen, dass ihm eine Eigenkündigung tatsächlich zum angegebenen Zeitpunkt zugegangen war.
Folge: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gab dem Arbeitnehmer daher Recht. Der Arbeitgeber konnte den Zugang der Eigenkündigung und damit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht beweisen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.08.2009, Az.: 7 Sa 133/09).
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Kündigung: Im Streitfall müssen Sie den Zugangszeitpunkt beweisen
Tipp für das nächste Mal: Auch Ihr Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung beenden. Dabei hat das vom Arbeitnehmer unterschriebene Kündigungsschreiben die Vermutung der Richtigkeit für sich – auch hinsichtlich des angegebenen Datums. Fehlt ein Datum, dann müssen Sie im Streitfall den Zugangszeitpunkt beweisen. Für diesen Fall sollten Sie sich absichern.
Kündigung: Muster einer Zugangsbestätigung
Diese Beweismöglichkeiten haben Sie:
- Bei persönlicher Übergabe durch den Arbeitnehmer können andere Kollegen oder Dritte als Zeugen dienen.
- Lassen Sie sich den Zugang vom Arbeitnehmer bestätigen.
- Achten Sie bereits bei Übergabe des Schreibens darauf, dass die Kündigung auf den jeweiligen Tag datiert ist. Fehlt die Datierung, sollten Sie den Arbeitnehmer auffordern, dies sofort nachzuholen.
- Sie können den Zugang und Zugangszeitpunkt der Kündigung auch eidesstattlich versichern.
Zugangsbestätigung
Hiermit bestätige ich, ... (Name und Vorname des Arbeitnehmers), meine Kündigung, datiert auf den ... (Datum), an Herr/ Frau ... (Name und Vorname des Arbeitgebers oder Mitarbeiters) am ... (Datum) um ... (Uhrzeit) in ... (Ort) ausgehändigt zu haben.
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Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
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