Von Günter Stein, 28.12.2010

Dienstwagen 2011: Treffen Sie die richtige Entscheidung JETZT!

 

Maßgebend bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private Dienstwagennutzung bzw. die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist die objektive Betrachtungsweise. Das heißt: Es kommt nicht darauf an, ob sich Ihr Arbeitnehmer z. B. im Hinblick auf seine Einkommensverhältnisse ein billigeres Fahrzeug gekauft hätte oder ob der Arbeitnehmer mehr oder weniger gezwungen ist, einen Dienstwagen zu nutzen.

Es ist nicht so, dass eine der Varianten generell zu einem günstigeren Ergebnis führt. Die Entscheidung, welche Form der Besteuerung gewählt werden soll, kann nur im jeweiligen Einzelfall getroffen werden.

Ihre bzw. die Entscheidung Ihres Beschäftigten, welche steuerliche Variante gewählt wird, kann beispielsweise von diesen Punkten abhängig sein:

  • Der Mitarbeiter nutzt den Wagen nur in geringem Umfang privat.
  • Das Firmenfahrzeug ist bereits vollständig abgeschrieben.
  • Das Fahrzeug wurde als gebrauchtes Fahrzeug, aber mit einem hohen Bruttolistenneupreis erworben.
  • Es fallen nur geringe Kosten bei einem vergleichsweise hohen Bruttolistenpreis an.
  • Der Mitarbeiter hat einen weiten Weg von der Wohnung zu seiner Arbeitsstätte.

Die folgende Übersicht kann Ihnen als Entscheidungshilfe dienen:

 

Überlassung für private Zwecke

 
 

Variante 1

 
 

Variante 2

 
 

1 % des Bruttolistenneupreises (auf volle 100 € abgerundet) monatlich

 
 

Einzelnachweis über die privaten km, die tatsächlich angefallenen Kosten pro km

 
 

Überlassung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

 
 

Variante 1

 
 

Variante 2

 
 

Entfernungskilometer x 0,03 % x Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung (abgerundet auf volle 100 €)

 
 

Pauschal von Ihnen als Arbeitgeber
versteuerter Anteil:
Entfernungskilometer x 0,30 € x Arbeitstage

Entfernungskilometer x 0,03 % x Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung
(auf volle 100 € abgerundet)

Abzüglich Entfernungskilometer x 0,30 € x Arbeitstage = laufender Arbeitslohn

 
 

Überlassung für private Zwecke und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

 
 

Variante 1

 
 

Variante 2

 
 

1 % des Bruttolistenneupreises (abgerundet auf volle 100 €)

zuzüglich 0,03 % des Bruttolistenneupreises x Entfernungskilometer

 
 

1 % des Bruttolistenneupreises (abgerundet auf volle 100 €)

zuzüglich pauschal versteuert: Entfernungskilometer x 0,30 € x Arbeitstage

zuzüglich der Differenz, die nach Steuerkarte zu versteuern ist: Entfernungskilometer x 0,03 % x Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung (abgerundet auf volle 100 €) abzüglich Entfernungskilometer x 0,30 € x Arbeitstage

 
 

  Variante 3

 
 

Ermittlung der gesamten Privatfahrten. Hierunter fallen auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Privat ermittelte Kilometer x tatsächlich angefallene Kosten pro km

 

 Die beiden oben genannten Methoden sind gesetzlich geregelt und eine dieser Methoden ist bei der Entgeltabrechnung Ihres Mitarbeiters für die Berechnung des geldwerten Vorteils zwingend zugrunde zu legen. Nach dem Gesetzeswortlaut soll vorrangig die 1-%-Regelung angewandt werden. Sie kommt immer dann zur Anwendung, wenn Sie und Ihr Mitarbeiter sich nicht ausdrücklich entscheiden, nach dem Einzelnachweis (Fahrtenbuchmethode) abzurechnen. Deshalb: Fragen Sie nach. Anfang 2011 ist der richtige Augenblick dafür!

 

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