Von Günter Stein, 25.01.2010

Arbeitszeugnis: So vermeiden Sie die häufigsten Fehler bei der Formulierung

1. Bedienen Sie sich im Arbeitszeugnis bestimmter Sprachcodes

Sehr gute bzw. außergewöhnliche Leistungen können durch Sätze wie: „Die ihm übertragenen Arbeiten wurden stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt“ ausgedrückt werden. Fehlt hier das Wort „stets“, handelt es sich nur noch um eine gute Leistung. Sind die Arbeiten nur „zur vollen Zufriedenheit ausgeführt“, ist das zumindest noch eine befriedigende Bewertung. Und fällt das Adjektiv „voll“ ganz weg, entspricht die Formulierung nur noch einem „ausreichend“.

Hinweis: Auch wenn eine Steigerung des Wortes „voll“ nicht möglich ist, hat sich die Schreibweise „vollste Zufriedenheit“ eingebürgert. Wollen Sie es korrekt ausdrücken, sollten Sie explizit darauf hinweisen, dass sich die Formulierung an den Regeln der deutschen Rechtschreibung orientiert.

2. Verzichten Sie im Arbeitszeugnis auf bestimmte Formulierungen

Neben diesen Standardsätzen gibt es spezielle Formulierungen, auf die Sie verzichten sollten. Es sei denn, Sie wollen genau diesen codierten Sachverhalt zum Ausdruck bringen. Wählen Sie z. B. die Formulierung, dass Ihr Mitarbeiter „durch seine gesellige Art zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen hat“, dann weiß sein neuer Arbeitgeber: Er hat wahrscheinlich ein handfestes Alkoholproblem. Wer „sehr tüchtig war und sich gut zu verkaufen wusste“, ist möglicherweise ein rechthaberischer Wichtigtuer. Und wer sexuelle Kontakte gesucht hat, der „bewies Einfühlungsvermögen für die Belange der Belegschaft“.

3. Bewerten Sie im Arbeitszeugnis sämtliche Tätigkeitsbereiche

Noch wichtiger als kleine Nuancen in den Formulierungen sind Passagen, die ganz weggelassen werden. Wenn Sie also einen Ihrer Mitarbeiter mit Geldangelegenheiten betraut haben, sollten Sie das auch im Arbeitszeugnis bewerten. Loben Sie ihn also nicht nur für seinen verlässlichen Arbeitsstil. Das könnte falsch verstanden werden. Vermeiden Sie es darüber hinaus, Eigenschaften, die eigentlich selbstverständlich sind (wie z. B. das pünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz), im Arbeitszeugnis zu erwähnen.

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