Von Günter Stein, 11.01.2012

Neuerungen bei den Lohnsteuerbescheinigungen ab 2010

Lohnkonto muss angepasst werden

Mitarbeiter, die im Jahr 2010 für Sie tätig werden, haben einen Anspruch darauf, dass Sie die Verdienstdaten online an die Finanzverwaltung übermitteln. Hierbei verwenden Sie ab dem Jahr 2010 die Identifikationsnummer, die Ihnen Ihr Mitarbeiter mitteilt.

In der Praxis kommt es aber immer wieder vor, dass diese Mitteilung unterbleibt. Daher wird es Ihnen als Arbeitgeber voraussichtlich ab April 2010 möglich sein, die Identifikationsnummer Ihres Mitarbeiters beim Bundeszentralamt für Steuern online abzufragen. Nach Auskunft des BMF wird hieran unter Hochdruck gearbeitet.

eTIN noch bis 31.10.2010 zulässig

Auch der Finanzverwaltung ist bewusst, dass die Einführung des neuen Verfahrens Zeit braucht. Aus diesem Grund werden Ihre Lohnsteuerbescheinigungen bis zum 31.10.2010 auch noch in der Form akzeptiert, dass Sie die bisherige eTIN (elektronische Transfer-Identifikations-Nummer) übermitteln und die steuerliche Identifikationsnummer noch nicht in das Lohnkonto übernehmen.

Ab 1.11.2010 nur noch Steuer-Identifikationsnummer zulässig

Ab dem 1.11.2010 ist die Verwendung der eTIN nur noch zulässig, wenn

  1. die entsprechende Eintragung auf der Lohnsteuerkarte fehlt und
  2. der Arbeitnehmer seine Identifikationsnummer nicht mitgeteilt hat und
  3. Sie die Nummer im Rahmen der Online-Abfrage nicht ermitteln konnten.

Übermittlung der Daten für 2009

Für das Kalenderjahr 2009 übermitteln Sie Ihre Lohnsteuerbescheinigungen bis zum 28.2.2010 unter Angabe der bisherigen eTIN an die Finanzverwaltung. Sofern Sie die Identifikationsnummern Ihrer Mitarbeiter bereits im Lohnkonto erfasst haben, können sie zusätzlich übermittelt werden. Diese Entscheidung trifft aber in aller Regel Ihr Lohnprogramm für Sie automatisch.

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