Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2010
Steuerklasse III/V, IV/IV oder das neue Faktorverfahren. Gleichgültig, für welche Steuerklasse sich Ihr Mitarbeiter entscheidet, es bleiben Fragen offen. Um hier eine Entscheidungshilfe zu geben, hat das Bundesfinanzministerium ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2010 aufgelegt.
Neues Faktorverfahren
Anstelle der Steuerklassenkombination III/V können Arbeitnehmer-Ehegatten ab dem Kalenderjahr 2010 auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Durch das Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten die steuermindernden Vorschriften (insbesondere der Grundfreibetrag) beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
Lohnsteuerbelastung bleibt identisch
Gleichgültig, für welche Steuerklassenkombination sich Ihr Mitarbeiter entscheidet, die Jahressteuerbelastung bleibt identisch und wird vom Finanzamt durchgeführt. Je nach Einzelfall kommt es dann zu einer Steuererstattung oder einer Steuernachzahlung.
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