Wie sich Erfolgsbeteiligungen arbeitsvertraglich formulieren lassen
Die Frage: Wir möchten zukünftig unsere Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligen. Wie sieht eine entsprechende Formulierung im Arbeitsvertrag aus, die eine eindeutige Regelung trifft?
Eine Erfolgsbeteiligung im Arbeitsvertrag vereinbaren
Die Antwort: Möchten Sie Ihren Mitarbeitern neben dem normalen Lohn und den gängigen Sonderzahlungen eine Erfolgsbeteiligung anbieten, dann macht dies durchaus Sinn. Denn wer am Erfolg beteiligt wird, wird sich besonders bemühen, dass sein Unternehmen erfolgreich ist.
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Wie Sie eine Erfolgsbeteiligungsregel im Arbeitsvertrag formulieren
Im Arbeitsvertrag könnten Sie eine Erfolgsbeteiligungsregelung so formulieren:
Wenn Sie Mitarbeiter am Erfolg beteiligen möchten, die selbst keinen Umsatz machen (z. B. in der Verwaltung), können Sie das so formulieren:
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