Mitarbeiterführung: Betrunkene Mitarbeiter auf der Betriebsfeier müssen Sie nicht schützen
Die Frage: Auf der letzten Weihnachtsfeier ist ein Mitarbeiter angetrunken nach Hause gefahren. Er hatte einen Unfall, bei dem er auch verletzt wurde. Gestern kam ein Schreiben seines Anwalts.
Er fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld für den Arbeitnehmer ein. Wir hätten unsere Fürsorgepflicht als Arbeitgeber verletzt. Wir hätten den Arbeitnehmer niemals mit dem Auto fahren lassen dürfen. Dabei hat keiner mitgekommen, wie sich der Mann verabschiedet hat. Müssen wir tatsächlich damit rechnen, etwas zahlen zu müssen?
Die Antwort: Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, wie ein Blick auf das folgende Urteil zeigt:
Mitarbeiterführung: Mitarbeiter bei Betriebsausflug ertrunken
Das war der Fall: Ein Mitarbeiter war bei einem Betriebsausflug total betrunken und in diesem Zustand aus einem Boot gestürzt. Der Mann ertrank. Die Witwe erhob Klage gegen den Arbeitgeber und forderte Schadensersatz.
So urteilten die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main: Der Arbeitgeber ist für diesen tödlichen Unfall nicht unbedingt verantwortlich. Nach Auffassung des Gerichts ist der Arbeitgeber vor allem nicht verpflichtet, den Alkoholkonsum zu unterbinden. Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn der Alkoholmissbrauch aufgefallen sei.
Mitarbeiterführung: Mitarbeiter sind für sich selbst verantwortlich
Die Begründung der Richter: Jeder erwachsene Teilnehmer an einer Betriebsfeier ist für seinen Alkoholkonsum selbst verantwortlich. Insbesondere hat der Arbeitgeber in diesem Fall nicht damit rechnen müssen, dass die Abgabe kostenloser alkoholischer Getränke dazu führe, dass sich erwachsene Mitarbeiter regelrecht betrinken (OLG Frankfurt a. M., 5.9.07, 17 U 11/07).
Mitarbeiterführung: Wann es für Sie dennoch kritisch wird
Praxistipp für Sie: Sie müssen also nicht jeden Mitarbeiter auf einer Feier genau beobachten, ob er zu viel getrunken hat. Insbesondere trifft Sie keine Schuld für einen eventuellen Unfall, wenn der Mitarbeiter trotz Alkoholisierung nach außen hin unauffällig bleibt. Kritisch wird es für Sie erst, wenn der Mitarbeiter schon früher durch Alkoholmissbrauch aufgefallen oder sein völlig betrunkener Zustand offensichtlich ist. In diesem Fall sollten Sie in riskanten Situationen einschreiten und ihn am Heimfahren mit dem eigenen Auto hindern.
Ähnliche News
Motivation 2012 – So bringen Sie Ihre Mitarbeiter zu Höchstleistungen
Die Frage: Herr Schrader, zur Mitarbeitermotivation haben wir schon viele Seminare im Personalbereich belegt. Von Ihnen als Arbeitsrechtler hätte ich jedoch gerne einmal knallharte Fakten, wie wir mit arbeitsrechtlichen Instrumenten die Motivation stärken könnten. ...
So machen Sie Ihr Team mit einer Mitarbeiterbefragung fit für die Zukunft
Viele Führungskräfte würden gern wissen, was in den Köpfen ihrer Mitarbeiter genau vorgeht. Je offener das Klima in Ihrem Team ist und je vertrauensvoller das Verhältnis Ihrer Mitarbeiter zu Ihnen als Führungskraft, desto eher werden Sie die Wahrheit von Ihren Leuten erfahren. Wer Vorschläge und Kritik unumwunden bei seinem Vorgesetzten anbringen darf und wer genügend Gelegenheit hat, mit seinem Chef über seine beruflichen Ziele, Wünsche und Schwierigkeiten zu sprechen, braucht nicht extra befragt zu werden. Denn dann führen Sie ohnehin am Puls Ihrer Mitarbeiter. ...
So überwinden Sie die 6 typischen Delegations-Hürden – und haben auf einmal fast doppelt so viel Zeit!
Hand aufs Herz: Eine Führungskraft wird nicht daran gemessen, was sie tut, sondern daran, was sie bewirkt! Und eines der wichtigsten Wirkungsinstrumente ist die Delegation. ...