Von Günter Stein, 07.06.2009

Mitarbeiterführung: Müssen Sie Mitarbeiter zum Arzt schicken?

Frage: Einer unserer Mitarbeiter ist in den vergangenen Monaten mehrfach ausgefallen, weil er immer wieder ohne ersichtlichen Anlass plötzlich Schwächeanfälle hatte und auch schon 2-mal während der Arbeit zusammengebrochen ist. Von uns nach den Ursachen befragt, wiegelte er immer wieder ab. Wir sind uns nun nicht sicher, wie wir uns hier am besten verhalten. Können wir uns mit seinen Erklärungen zufriedengeben oder müssen wir ihn zwingen, einmal zum Arzt zu gehen?

Mitarbeiterführung: Wann Sie Mitarbeiter zum Arzt schicken sollten

Antwort: Entscheidend ist zunächst, ob die Schwächeanfälle Ihres Mitarbeiters Auswirkungen auf seine Arbeitsleistungen hatten. Wenn ja, dann haben Sie ohne Zweifel ein berechtigtes Interesse am Arztbesuch. Falls es keine Auswirkungen gibt, dürfen Sie ihn auch nicht zum Arztbesuch nötigen. Denn damit würden Sie unzulässig in das Persönlichkeitsrecht Ihres Mitarbeiters eingreifen. Anders kann es wiederum sein, wenn Ihr Arbeitnehmer auch andere Mitarbeiter Ihres Betriebs gefährdet. Was arbeitet denn Ihr Arbeitnehmer genau? Wenn er etwa eine fahrende Tätigkeit hat, z. B. im Lager mit dem Gabelstapler, dann kann er durch einen Schwächeanfall auch seine Kollegen in erhebliche Gefahr bringen. Das müssen und dürfen Sie nicht dulden. Hier können Sie ihm ein Ultimatum stellen: Arztbesuch oder arbeitsrechtliche Sanktion. Das kann von der Versetzung bis hin zur Kündigung reichen.

Mitarbeiterführung: Beachten Sie Ihre arbeitgeberseitige Fürsorgepflicht

Tipp: Reden Sie in jedem Fall eindringlich mit Ihrem Mitarbeiter. Sie haben schließlich eine arbeitgeberseitige Fürsorgepflicht. Sagen Sie ihm, dass Sie sich um seine Gesundheit Sorgen machen und er einsichtig sein sollte. Diese „Fürsorgeoffensive“ ist oft erfolgreich. Und noch etwas: Warten Sie mit dem Gespräch nicht, bis es wieder zu einer heiklen Situation kommt. Führen Sie das Gespräch lieber bald.   

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