Von Günter Stein, 15.10.2009

Probezeit der Azubis zu Ende: Was jetzt für Sie zu tun ist

Eine Kündigung ist dann schwieriger als bei jedem anderen Mitarbeiter. Hier will der Gesetzgeber junge Menschen in Ausbildung im Besonderen Maße schützen. Das ist auch gut so.

Probezeit: Im Visier - die Wackelkandidaten

Bei vielen Auszubildenden ist bereits nach wenigen Wochen klar: Die werden übernommen! Andere dagegen – in der Regel ist es die klare Minderheit – lassen Zweifel aufkommen, ob das Ausbildungsverhältnis erfolgreich und auch harmonisch verlaufen wird. Diese Auszubildenden rücken nun in den Blickpunkt Ihres Interesses.

Probezeit: Ausbildungsziel erreichbar?

Haben Sie Zweifel, dass ein Auszubildender das Ausbildungsziel erreichen kann, dann sollten Sie rechtzeitig – einige Wochen vor Ende der Probezeit – Gespräche führen: Sprechen Sie mit den Fachausbildern,

  • die den Azubi in den letzten Monaten betreut haben. Welchen Eindruck haben sie von den Fertigkeiten des Azubis? Wie schätzen sie dessen Entwicklungspotenzial ein?
  • Kontaktieren Sie die Berufsschule. Was sagen die Lehrer zum theoretischen Potenzial des Auszubildenden? Waren bereits Entwicklungen erkennbar?
  • Auch mit dem Auszubildenden selbst sollten Sie sich austauschen. Vermittelt er selbst den Eindruck, dem Beruf gewachsen zu sein?

Lassen Sie den Auszubildenden in der Abteilung und in der Berufsschule gezielt beobachten und suchen Sie anschließend erneut das Gespräch. Fordern Sie dann ein klares Votum aus Sicht der beteiligten Lehrer und Ausbilder ein.

Probezeit: Auch der Charakter fällt ins Gewicht

Verfahren Sie genauso gewissenhaft auch mit Auszubildenden, die zwar fachlich gute Leistungen bringen, aber deren Verhalten zu wünschen übrig lässt. Die Erfahrung hat gezeigt: Azubis, die bereits während der Probezeit durch Ungehorsam, patzige Antworten und Verbreiten schlechter Stimmung auffallen, werden später häufig zu echten Problemfällen.

Und außerdem: Oftmals sind sie auch genau diejenigen, die ganz genau wissen, wie weit sie nach der Probezeit gehen und dennoch eine fristlose Kündigung vermeiden können. Sie ca. 7 bis 10 Tage vor Ende der Probezeit getroffen haben. Denn Sie müssen Fristen beachten, um eine Nichtübernahme rechtssicher vorzubereiten:

1. Informieren Sie spätestens eine Woche vor dem offiziellen Ende der Probezeit den Betriebsrat darüber, dass Sie einem Auszubildenden kündigen werden. Der Betriebsrat hat das Recht zu einer Stellungnahme. Bekommt er die Gelegenheit dazu nicht, dann ist die Kündigung unwirksam. Aber: Kommt der Betriebsrat zu dem Schluss, dass die Kündigung unangemessen ist, können Sie das ignorieren. Bedenken Sie aber auch: Vielleicht bekommen Sie von dieser Seite auch Impulse, die Sie für Ihre Arbeit nutzen können.

2. Sorgen Sie dafür, dass die Kündigung rechtzeitig – innerhalb der Probezeit – beim Gekündigten ankommt, und lassen Sie sich den Erhalt schriftlich bestätigen. Denken Sie daran: Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten die Kündigung erhalten und bestätigen.

Tipp: Wenn Sie die Unterschrift für den Empfang noch innerhalb der Probezeit erhalten, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Bleibt diese aus, weil die Übergabe gescheitert ist, haben Sie immer noch Zeit für einen weiteren Versuch.

Wenn Azubis die Probezeit überstehen

Erfreulich ist, dass nach wie vor die weitaus meisten Auszubildenden nach der Probezeit endgültig in das Ausbildungsverhältnis übernommen werden. Sie brauchen sie darüber nicht gesondert zu informieren. Zu empfehlen ist allerdings, ein Übernahmegespräch zu führen. Darin haben Sie Gelegenheit,

  • Ihre Gründe für die Übernahme zu nennen (Spornen Sie mit Lob an!),
  • bewusst einen Meilenstein der Ausbildung als erfolgreich zu markieren,
  • beim Azubi letzte Unsicherheiten zu beseitigen und
  • ihm sein weiteres Potenzial aufzuzeigen.

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