10.11.2009

Mitarbeiterführung: Zweimal durchgefallen - Wie lange geht die Ausbildungsverpflichtung

Mitarbeiterführung: Weiterbeschäftigung auch nach Wiederholungsprüfung

Die Antwort: Sie müssen den Auszubildenden tatsächlich auch dann noch weiterbeschäftigen, wenn er durch die Wiederholungsprüfung fällt.


Voraussetzung 1: Er stellt einen entsprechenden Antrag.

Voraussetzung 2: Es ist noch kein Jahr seit dem Ende der Ausbildung laut Ausbildungsvertrag vergangen. Ihre Beschäftigungsverpflichtung endet also nach einem zusätzlichen Jahr.

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