Von Günter Stein, 03.03.2010

Die 3 häufigsten Fragen zum Thema Abmahnung

 Frage 1:

„Wie lange habe ich Zeit, eine Abmahnung auszusprechen?“

Sobald Sie von dem abmahnungswürdigen Fehlverhalten Ihres Mitarbeiters erfahren, können Sie eine Abmahnung aussprechen. Zwar gibt es keine Regelfrist, innerhalb derer Sie als Arbeitgeber verpflichtet sind, eine Pflichtverletzung abzumahnen. Aber spätestens nach Ablauf von 6 Monaten kann das Recht zur Abmahnung verwirkt sein (LAG Nürnberg, Urteil vom 14.06.2005, Aktenzeichen: 6 Sa 367/05).

Frage 2:

„Wie lange wirkt eine Abmahnung?“

Ein „Mindesthaltbarkeitsdatum“ gibt es bei Abmahnungen nicht. Nach Meinung der meisten deutschen Arbeitsgerichte hat sich eine Abmahnung aber spätestens nach 2 Jahren erledigt, wenn sich der Mitarbeiter in dieser Zeit vertragstreu verhalten hat. Danach können Sie auf das abgemahnte Fehlverhalten keine Kündigung mehr stützen.

Frage 3:

Machen Schreibfehler eine Abmahnung unwirksam?

Schon kleine Fehler, wie ein falsches Datum oder ein fehlerhaft geschriebener Name, machen eine Abmahnung insgesamt unwirksam (LAG Hamm, Urteil vom 20.05.2005, Aktenzeichen: 15 Sa 378/05).

Ähnliche News

Abmahnung, 11.05.2012

Böser Azubi. Böses Facebook. Kündigung oder Abmahnung, das ist hier die Frage

Facebook beschäftigt zunehmen die Arbeitsgerichte. Hier speziell die Frage: Dürfen Sie einem Arbeitnehmer kündigen, der auf Facebook böse Sachen über Sie als Arbeitgeber sagt? ...

Abmahnung, 08.05.2012

Pauschalabgaben für 400-Euro-Kräfte

Die pauschale Lohnsteuer können Sie im Innenverhältnis auf die 400-€-Kraft abwälzen. Sie können die Beschäftigung auch über Lohnsteuerkarte abrechnen. Die Pauschalabgaben setzen sich 2011 so zusammen: ...

Abmahnung, 11.04.2012

Abmahnungen – Ihre Mitteilungspflicht gegenüber dem Betriebsrat

Die Frage: Einer unserer Arbeitnehmer aus dem gewerblichen Bereich ist wiederholt zu spät gekommen. Nun soll ich ihm eine Abmahnung schreiben. Muss ich diese Abmahnung dem Betriebsrat eigentlich zur Kenntnis übersenden? ...

Kommentare

 
Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus!