Fehlverhalten: Wie eine allerletzte Warnung aussieht
Lässt sich Ihr Mitarbeiter trotz Abmahnung nicht schrecken und wiederholt er sein Fehlverhalten, dann können Sie überlegen, noch eine letzte Abmahnung auszusprechen. Fruchtet auch die nicht, sollten Sie den Mitarbeiter dann auch entlassen.
Denn mahnen Sie immer nur ab, dann wird sich Ihr Mitarbeiter darauf verlassen, dass ihm nichts passieren wird. Merken Sie sich, dass Sie ein Fehlverhalten höchstens 3-mal abmahnen sollten!
Und so könnte Ihre wirklich allerletzte Abmahnung lauten, die gelbste aller gelben Karten also:
Letzte Abmahnung
Sehr geehrte Frau Drechsel,
am 22.10.2009 haben Sie Ihre Arbeit erneut zu spät aufgenommen: statt um 8.15 Uhr erst um 8.37 Uhr. Wegen eines ähnlichen Fehlverhaltens habe ich Sie bereits am 28.09.2009 abgemahnt. Ich weise Sie deswegen darauf hin, dass ich definitiv keine weitere Pflichtverletzung dieser Art mehr dulden werde. Sollte es noch ein einziges Mal zu einem vergleichbaren Fehlverhalten Ihrerseits kommen, werde ich das Arbeitsverhältnis mit Ihnen ohne weitere Abmahnung sofort kündigen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Liebig
Den Inhalt dieser letzten Abmahnung habe ich zur Kenntnis genommen.
Datum/Unterschrift S. Drechsel
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