Von Günter Stein, 28.12.2010

Mitarbeiterführung: „Bekommt die jetzt auch noch mehr Geld?“

 

Die Antwort:

Eine Arbeitnehmerin, die aus der Elternzeit an den Arbeitsplatz zurückkehrt, müssen Sie zu den vor der Elternzeit bestehenden vertraglichen Bedingungen beschäftigen. Prinzipiell hat sie daher keinen Anspruch auf Gehaltserhöhung.

 Anders kann es jedoch in folgenden 2 Fällen aussehen:

  1. Für das Arbeitsverhältnis gilt ein Tarifvertrag, in dem es zwischenzeitlich Tariflohnerhöhungen gab. Dann hat die Mitarbeiterin sofort Anspruch auf den aktuellen Tariflohn.
  2. Das Arbeitsverhältnis unterliegt zwar nicht der Tarifbindung, aber die vergleichbaren Kollegen haben inzwischen eine Gehaltserhöhung bekommen. Das ist aber nur dann ein Problem, wenn die Gehaltserhöhung für alle gleichermaßen erfolgte (z. B. einheitlich 10 %). Dann könnte die Mitarbeiterin, die aus der Elternzeit zurückkommt, diese 10 % mit dem Argument der Gleichbehandlung ebenfalls fordern.

Sie könnten allerdings dagegen argumentieren, dass Sie einen sachlichen Grund haben, ihr diese 10 % (zumindest vorerst) noch nicht zu zahlen. Schließlich hat die Mitarbeiterin 5 Jahre nicht gearbeitet, so dass zunächst vermutlich Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich sind. Wenn Sie den Kollegen individuell unterschiedliche Gehaltserhöhungen gewährt haben, kann die aus der Elternzeit zurückkehrende Mitarbeiterin keine Gehaltserhöhung fordern – auch nicht den Durchschnitt der Kollegen (LAG Rheinland-Pfalz, 20.7.2006, 4 Sa 325/06).

Ähnliche News

Mitarbeiterführung, 16.05.2012

Motivation 2012 – So bringen Sie Ihre Mitarbeiter zu Höchstleistungen

Die Frage: Herr Schrader, zur Mitarbeitermotivation haben wir schon viele Seminare im Personalbereich belegt. Von Ihnen als Arbeitsrechtler hätte ich jedoch gerne einmal knallharte Fakten, wie wir mit arbeitsrechtlichen Instrumenten die Motivation stärken könnten. ...

Mitarbeiterführung, 07.05.2012

So machen Sie Ihr Team mit einer Mitarbeiterbefragung fit für die Zukunft

Viele Führungskräfte würden gern wissen, was in den Köpfen ihrer Mitarbeiter genau vorgeht. Je offener das Klima in Ihrem Team ist und je vertrauensvoller das Verhältnis Ihrer Mitarbeiter zu Ihnen als Führungskraft, desto eher werden Sie die Wahrheit von Ihren Leuten erfahren. Wer Vorschläge und Kritik unumwunden bei seinem Vorgesetzten anbringen darf und wer genügend Gelegenheit hat, mit seinem Chef über seine beruflichen Ziele, Wünsche und Schwierigkeiten zu sprechen, braucht nicht extra befragt zu werden. Denn dann führen Sie ohnehin am Puls Ihrer Mitarbeiter. ...

Mitarbeiterführung, 29.04.2012

So überwinden Sie die 6 typischen Delegations-Hürden – und haben auf einmal fast doppelt so viel Zeit!

Hand aufs Herz: Eine Führungskraft wird nicht daran gemessen, was sie tut, sondern daran, was sie bewirkt! Und eines der wichtigsten Wirkungsinstrumente ist die Delegation. ...

Kommentare

 
Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus!