Von Günter Stein, 20.08.2010

Wie Sie in 5 Schritten die Blockadehaltung des Betriebsrats brechen

An diesem Punkt angekommen, nutzen Ihnen als Arbeitgeber auch keine guten Worte über eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mehr. Jetzt heißt es handeln. Setzen Sie daher auf diesen 5-Stufen-Plan, mit dem Sie die Blockadehaltung Ihres Betriebsrats beenden:

Stufe 1: Klären Sie, worum es geht

Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht. Machen Sie sich als Arbeitgeber zunächst ein Bild davon, worum es eigentlich geht und wo die Probleme wirklich liegen. Der folgende Schnell-Check hilft Ihnen dabei, die Situation zu erfassen. Und das ist der 1. Schritt, die Blockade Ihres Betriebsrats zu überwinden:

  • Wissen Sie, in welcher Situation der Streit entstanden ist und worum sich die Auseinandersetzung dreht?
  • Haben Sie geprüft, warum Ihr Betriebsrat auf stur schaltet?
  • Ist klar, welche Personen sich streiten?
  • Haben Sie schon eine Idee, wie Sie Ihren Betriebsrat davon überzeugen können, wieder mit Ihnen an einem Strang zu ziehen?

Stufe 2: Suchen Sie das Gespräch

Es ist wie so oft im Leben: Sturheit ist oft die Folge von Missverständnissen. In der Praxis führt oft eine mangelhafte Kommunikation dazu, dass Ihr Betriebsrat blockiert. Oft ist es ganz einfach, die Situation zu entspannen.

Prüfen Sie deshalb anhand der nachfolgenden Fragen, ob Sie mit Ihrem Betriebsrat richtig und ausreichend kommuniziert haben:

  • Fehlen Ihrem Betriebsrat erforderliche Informationen, um eine Entscheidung treffen zu können?
  • Hat Ihr Betriebsrat überhaupt einen Auskunftsanspruch?
  • Besteht Bedarf an weiteren Informationen oder Gesprächen?
  • Stehen auf Ihrer Seite wechselnde Ansprechpartner zur Verfügung, die die Arbeitgeberinteressen vertreten?

Haben Sie auch nur eine dieser Fragen mit „Ja“ beantwortet, besteht Nachbesserungsbedarf. Hier gilt: Problem erkannt, Gefahr gebannt. Holen Sie nach, was erforderlich ist, und setzen Sie Ihrem Betriebsrat eine Entscheidungsfrist.

Stufe 3: Gehen Sie auf Ihren Betriebsrat zu

Wenn Sie darauf warten, dass ein sturer Betriebsrat auf Sie zukommt und das Gespräch sucht, können Sie lange warten. Wenn Sie als Arbeitgeber Ihr Ziel erreichen wollen, sollten Sie auf Ihren Betriebsrat zugehen.

Schnell-Check: Können Sie Ihre Gesprächsbereitschaft verbessern?

  • Haben Sie das 4-Augen- Gespräch mit Ihrem Betriebsratsvorsitzenden gesucht?
  • Lohnt sich ein offenes Gespräch mit dem Verhandlungsteam Ihres Betriebsrats?
  • Haben Sie Kompromissbereitschaft gezeigt?

Meine Empfehlung:

Suchen Sie ein 4-Augen-Gespräch mit Ihrem Betriebsratsvorsitzenden. Ein offenes Gespräch hilft oft Barrieren abzubauen und den Weg zu einer Lösung zu ebnen.

Stufe 4: Appellieren Sie an das Verantwortungsgefühl

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Betriebsrat aus der Deckung kommt. In der Praxis schieben Betriebsratsmitglieder sich die Verantwortung oft gegenseitig zu. Auf diese Weise verstecken sich wohl gesonnene Betriebsratsmitglieder oft hinter dem Gremium, sodass die Entscheidung blockiert wird.

Meine Empfehlung:

Rufen Sie jedes einzelne Betriebsratsmitglied zur Verantwortung. Erfahrungsgemäß gelingt dies am besten, wenn ein komplexer Sachverhalt in einzelne Aufgabengebiete aufgeteilt wird, für die einzelne Betriebsratsmitglieder die Verantwortung übernehmen.

Das können Sie erreichen, indem Sie in den Verhandlungen mit Ihrem Betriebsrat per Protokoll die Aufgaben verteilen. So können Sie einzelne Betriebsratsmitglieder nachher in die Pflicht nehmen.

Schnell-Check: So trägt Ihr Betriebsrat Verantwortung

  • Haben Sie Ihren Betriebsrat frühzeitig informiert und damit unter Handlungsdruck gesetzt?
  • Haben Sie in den Verhandlungen per Protokoll einzelne Aufgabengebiete verteilt?
  • Achten Sie penibel darauf, dass in Ihrem Betriebsrat nicht das Gremium in der Verantwortung steht, sondern jedes einzelne Mitglied?

Stufe 5: Lösen Sie Konflikte intern

Eines ist für Sie als Arbeitgeber elementar: Halten Sie die Gewerkschaften aus innerbetrieblichen Problemen heraus. Wann immer es möglich ist, sollten Sie Konflikte mit Ihrem Betriebsrat innerbetrieblich austragen.

Mit der folgenden Checkliste können Sie feststellen, ob der Weg für eine innerbetriebliche

Lösung frei ist:

  • Haben Sie Ihrem Betriebsrat die erforderlichen Informationen erteilt?
  • Können Sie belegen, was Sie wann an Ihren Betriebsrat zwecks Erfüllung Ihrer Auskunftspflicht übergeben haben?
  • Haben Sie Ihrem Betriebsrat eine Frist gesetzt, innerhalb deren er Stellung beziehen soll?
  • Ist Ihrem Betriebsrat klar, dass Sie jetzt eine Entscheidung erwarten?
  • Haben Sie festgestellt, ob Sie zu dem vorliegenden Problem die interne Einigungsstelle anrufen können?

Haben Sie alle Fragen mit „Ja“ beantwortet, steht einer innerbetrieblichen Lösung des Problems nichts mehr im Wege. Machen Sie dies notfalls auch Ihrem Betriebsrat in deutlichen Worten klar.

Meine Empfehlung:

Haben Sie festgestellt, dass in der konkreten Angelegenheit die Einigungsstelle angerufen werden kann, können Sie Ihrem Betriebsrat ruhig klarmachen, dass Sie vor diesem Schritt nicht zurückschrecken. Ist Ihr Betriebsrat an einer Einigung interessiert, wird er erkennen, dass nun kein Spielraum für weitere Verhandlungen mehr besteht. Zeigen Sie also Härte, wenn Härte geboten ist.

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