Von Günter Stein, 19.08.2010

Mitarbeiterführung: Internet-Nutzung durch Auszubildende - So vermeiden Sie Ärger

Gibt es zum Surfen am Arbeitsplatz in einem Unternehmen weder ein ausdrückliches Verbot noch eine ausdrückliche Erlaubnis, dann ist die Situation für alle Beteiligten problematisch: Es herrscht schlicht Unklarheit darüber, ob gesurft werden darf oder nicht. Wenn beispielsweise  der Betrieb das Internetsurfen nicht wünscht, es jedoch nicht ausdrücklich verbietet, kann es sein, dass gerade auch die neuen Auszubildenden hier in eine Falle tappen. Denn sie glauben natürlich, dass das, was langjährige Mitarbeiter oder andere Azubis machen, legitim und legal ist.

Ausdrückliche Regelung für Internetnutzung unverzichtbar

Aus diesem Grunde ist ein klares Verbot oder eine ausdrückliche Erlaubnis, die sich gegebenenfalls direkt an die Azubis richtet, für ausbildende Unternehmen unabdingbar. Meine Empfehlung in diesem Zusammenhang: Lieber das Surfen mit Einschränkungen erlauben als ein generelles Verbot aussprechen – und zwar aus folgenden Gründen:

  • Eine Erlaubnis, die bestimmten Regeln unterliegt, zeigt dem Auszubildenden, dass der Betrieb ihm Vertrauen entgegenbringt.
  • Der Azubi lernt, mit Freiheiten umzugehen, aber auch Grenzen zu akzeptieren.
  • In vielen Berufen und Situationen gehört Internetrecherche zu den täglichen Aufgaben.
  • Gerade junge Menschen müssen heutzutage lernen, das riesige und verlockende Angebot des WWW bewusst und zielgerichtet zu nutzen.

Ganz wichtig: Die Erklärung zur Internet-Nutzung für Azubis

Unabhängig davon, ob Sie sich für eine liberale Lösung oder für ein rigides Verbot entscheiden: Sie sollten den Azubi eine "Erklärung zur Internetnutzung" unterschreiben lassen und diese in die Personalakte nehmen. Ein zweites Exemplar sollte der Auszubildende für seine Unterlagen erhalten, damit er jederzeit nachlesen kann, was er unterschrieben hat. Wenn Sie dazu tendieren, das Surfen am Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz zu verbieten, bietet sich folgende Vorlage an:

Erklärung zur Internetnutzung für Auszubildende

 

Hiermit bestätige ich, .............. [Name des Azubis], dass ich heute, am ................ [Datum], im Ausbildungsbetrieb ………. [Name des Unternehmens] darüber belehrt worden bin, dass es mir nicht gestattet ist, unter Nutzung betrieblicher Computer oder des betrieblichen Online-Anschlusses im Internet zu surfen.

Ausnahmefälle sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des zuständigen Ausbilders, Vorgesetzten oder Ausbildungsverantwortlichen möglich.

 

 

________________________________________________________

Unterschrift Ausbildungsverantwortlicher      Unterschrift Auszubildender

Wollen Sie eine eher liberale Regelung einführen, dann verwenden Sie folgende Vorlage, die Sie unserer Download-Datenbank im Internet entnehmen und für Ihre Zwecke verändern können:

Erklärung zur Internet-Nutzung für Auszubildende

 

Hiermit bestätige ich, .............. [Name des Azubis], dass ich heute am ................ [Datum], darüber belehrt worden bin, dass

  • es seitens ..................... [Name des Unternehmens] keine grundsätzlichen Beschränkungen bei der Nutzung des Internets gibt,
  • privates Surfen im Internet nur außerhalb der Arbeitszeit gestattet ist,
  • keine Dateien ohne Zustimmung des Systemadministrators aus dem Internet auf den Rechner geladen werden dürfen,
  • Seiten mit verfassungsfeindlichem, Gewalt verherrlichendem, pornografischem oder sonstigem vergleichbar ungeeignetem Inhalt nicht aufgerufen werden dürfen bzw. bei versehentlichem Aufruf sofort wieder verlassen werden müssen.
  •  

    Mit der grundsätzlichen Erlaubnis, auch privat an den dienstlichen Rechnern im Internet zu surfen, zeigt der Ausbildungsbetrieb .............. [Name des Unternehmens], dass man seinen Auszubildenden grundsätzlich vertraut. Dieser Vertrauensvorschuss kann jedem einzelnen Azubi entzogen werden, wenn ein Anlass dazu gegeben ist.
     
     ________________________________________
  • __________________
     Datum/Unterschrift Ausbildungsverantwortlicher  
  •       Datum/Unterschrift Auszubildender
  •  

Bedenken Sie, dass Sie – selbst wenn Sie privates Surfen (in den Pausen) erlauben – zumindest inhaltlich deutliche Grenzen ziehen. Schließlich gibt es viele schädliche Inhalte im Internet, die dem Erziehungsauftrag, den Sie als Ausbildungsbetrieb haben, entgegenstehen. Gerade bei Auszubildenden unter 18 Jahren sollten Sie sichergehen, dass Ihr Vertrauen nicht missbraucht wird.

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