Von Günter Stein, 18.06.2010

Bereiten Sie sich noch vor der Urlaubspause auf Ihre neuen Azubis 2010 vor

Folgende 7 Punkte sollten daher bereits vor der Ferienzeit abgehakt sein.

Was Sie schon vor der Sommerpause für die Azubis vorbereiten sollten

Nr. 1: Neue Auszubildende lückenlos informieren

Ihre neuen Azubis starten nach der Sommerpause ihre berufliche Laufbahn. Damit verändert sich ihr Leben grundlegend. Mit einiger Nervosität werden sie dem ersten Ausbildungstag entgegensehen. Sie werden dankbar sein, wenn sie vorab bereits detaillierte Informationen über den ersten Tag bekommen. Das sollten Sie Ihren neuen Azubis mindestens mitteilen:

  • Datum und Uhrzeit Ausbildungsbeginn
  • Ort, an dem sie sich einfinden sollen
  • erste Ansprechpartner/Ausbilder
  • Unterlagen, die spätestens zum Ausbildungsbeginn mitzubringen sind: Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis, ärztliche Bescheinigung (bei Minderjährigen)

Informieren Sie alle an der Ausbildung Beteiligten

Nr. 2: Alle an der Ausbildung Beteiligten umfassend vorbereiten

Es sollte selbstverständlich sein, dass alle Ausbildungsabteilungen, insbesondere die dort für die Ausbildung Verantwortlichen, über ihren neuen Auszubildenden informiert werden. Auf jeden Fall benötigt die ausbildende Abteilung zusätzlich zum Namen und Ausbildungsberuf das Alter des zukünftigen Azubis. So gibt es garantiert keine Konflikte mit dem JArbSchG. Auch der Ausbildungsplan und ggf. die Ausbildungsordnung sollte der Abteilung zur Verfügung stehen. Aus den Unterlagen muss eindeutig hervorgehen, welche Kenntnisse konkret vermittelt werden sollen.

Nr. 3: Personalunterlagen vorbereiten

Legen Sie für jeden neuen Auszubildenden eine Personalakte an. Halten Sie schriftliche Ausbildungsnachweise in ausreichender Anzahl als Formulare bzw. in elektronischer Form bereit.

Melden Sie die neuen Azubis bei der Berufsschule an

Nr. 4: Eintragung der Ausbildungsverhältnisse beantragen
Senden Sie ein Exemplar des Berufsausbildungsvertrags an die zuständige Kammer. Stellen Sie gleichzeitig einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

Nr. 5: Azubis bei der Berufsschule anmelden

Die Anmeldung zum Berufsschulunterricht bei der regional und fachlich zuständigen Berufsschule ist Ihre Aufgabe. Sollten Sie zum ersten Mal mit einer bestimmten Berufsschule zusammenarbeiten, dann fragen Sie zunächst nach einem Anmeldeformular, das viele Berufsschulen bereit halten.

Nr. 6: Jugendarbeitsschutzgesetz aushängen

Wenn mindestens 1 Jugendlicher die Ausbildung beginnt, müssen Sie das Jugendarbeitsschutzgesetz an einer gut einsehbaren Stelle, z. B. am schwarzen Brett, aushängen. Ebenso ist ein Verzeichnis aller Jugendlichen zu führen mit Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und Beschäftigungsbeginn. Das gilt auch für beschäftigte Jugendliche, die sich nicht in Ausbildung befinden.

Nr. 7: Checkliste für den Ausbildungsstart anfertigen

Sie können keineswegs alles sofort erledigen. Einige Tätigkeiten fallen zwangsläufig erst kurz vor dem Ausbildungsstart an, z. B. am ersten Tag oder innerhalb der ersten 2 Ausbildungswochen. Fertigen Sie sich dazu eine Checkliste an oder lassen Sie sich von Ihrem Zeitmanagementprogramm erinnern. Folgende Erledigungen sollten auf jeden Fall vorgemerkt sein:

  • Neue Azubis zur Verschwiegenheit unterweisen und Verschwiegenheitserklärung unterschreiben lassen.
  • Sicherheitsunterweisung durchführen und ebenfalls schriftlich bestätigen lassen.
  • Azubis bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden (spätestens 14 Tage nach Ausbildungsbeginn).

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