Mitarbeiterführung: So fordern Sie bei Azubis die Krankschreibung früher ein
Die Frage: Wir hatten schon Azubis, die ihre Ausbildung ohne einen einzigen Krankheitstag durchgestanden haben. Leider ist das bei einem unserer jetzigen Azubis ganz anders… und wir sind nicht wirklich sicher, ob tatsächlich immer eine „echte“ Arbeitsunfähigkeit dahinter steckt.
Die Frage: Wir hatten schon Azubis, die ihre Ausbildung ohne einen einzigen Krankheitstag durchgestanden haben. Leider ist das bei einem unserer jetzigen Azubis ganz anders … und wir sind nicht wirklich sicher, ob tatsächlich immer eine „echte“ Arbeitsunfähigkeit dahinter steckt. Vor allem, da der Azubi immer mal wieder 2 oder 3 Tage versäumt, ohne dass er eine ärztliche Bescheinigung vorlegt, was er auch nicht braucht, da dies bei uns erst ab dem dritten Tag erforderlich ist. Können wir ihn trotzdem zwingen, jetzt immer am ersten Tag der Krankheit eine solche Bescheinigung vorlegen zu müssen?
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Mitarbeiterführung: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am ersten Tag
Die Antwort: Ja, das können Sie – wenn dem keine andere Regelung im Ausbildungs- bzw. Tarifvertrag oder in sonstigen betriebsinternen Vereinbarungen im Wege steht. Es ist durchaus möglich, die Frist zu verkürzen und eine Vorlage der Krankmeldung bereits am ersten Tag zu verlangen.
Empfehlung: Lassen Sie dem Azubi ein entsprechendes kurzes Schreiben zukommen:
Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigu<wbr />ng
Sehr geehrter Herr Mustermann,
als Ausbildungsverantwortlicher bin ich berechtigt, bei Krankheit eines Auszubildenden die Frist für die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigu<wbr />ng zu verkürzen.
Bislang mussten Sie erst bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Diese Regelung gilt ab sofort für Sie nicht mehr. Ihre Verpflichtung zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit gilt ab sofort ab dem ersten krankheitsbedingten Fehltag. Spätestens am Arbeitstag, der diesem ersten Fehltag folgt, muss die Bescheinigung der Ausbildungsabteilung vorliegen.
Für Rückfragen hierzu stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mitarbeiterführung: Musterformulierung für den Arbeitsvertrag
Tipp: Um diese Möglichkeit einer Verkürzung der Vorlagefrist von Beginn an transparent zu machen, sollte sie bereits im Ausbildungsvertrag Erwähnung finden. Folgende Formulierung, wie sie in ähnlicher Form auch in verschiedenen Musterverträgen (allerdings nicht in allen!) verwendet wird, sollten Sie bei Ihren neuen Auszubildenden standardmäßig in den Vertrag aufnehmen:
Bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen hat der Auszubildende den Ausbildenden unverzüglich zu informieren und ihm dabei die Gründe für das Fernbleiben anzugeben. Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer sind dem Ausbildenden vom Auszubildenden ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Krankheit länger als 3 Kalendertage, muss der Auszubildende eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Arbeitsunfähigkeit sowie die voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Tag vorlegen. Der Ausbildende ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
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