Urlaubsanspruch: Zweimal pro Woche zum Arzt – geht das?
Die Frage: Einer unserer Mitarbeiter muss 2-mal pro Woche für etwa eine Stunde zum Arzt. Müssen wir ihm hierfür freigeben, oder muss er die Ausfallzeit nacharbeiten?
Urlaubsanspruch: Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit
Die Antwort: Die Antwort lautet wie so oft: Es kommt darauf an. Grundsätzlich muss Ihr Mitarbeiter nämlich versuchen, seine Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Wenn das nicht möglich ist, müssen Sie die ausgefallene Arbeitszeit ohne Anrechnung auf den Urlaub und ohne dass der Mitarbeiter nacharbeiten müsste, bezahlen, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist (§ 616 BGB).
Urlaubsanspruch: Wann Sie die Ausfallzeit bezahlen müssen
Ob Sie die Ausfallzeit bezahlen müssen, hängt aber auch von der Arbeitszeitregelung im Betrieb ab. Gibt es eine Gleitzeitregelung, zählt ein Arztbesuch während der Gleitzeit nicht als Arbeitszeit. Der Mitarbeiter muss nacharbeiten – wie er es ja auch tun müsste, wenn er die Gleitzeit anderweitig privat genutzt hätte.
Tipp: Sie können von Ihrem Mitarbeiter eine Bescheinigung des Arztes verlangen, dass die Arztbesuche während der Arbeitszeit wirklich erforderlich und Termine außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich sind. Die Kosten der Bescheinigung tragen allerdings Sie als Arbeitgeber.
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