Von Günter Stein, 30.12.2009

Urlaubsanspruch: Arbeitszeitänderung nach dem Jahreswechsel - So berechnen Sie den Urlaub neu

Frage: Einer unserer Arbeitnehmer wird in der 1. Jahreshälfte 2011 an 5 Tagen die Woche arbeiten, in der 2. Jahreshälfte  aber nur noch an 3 Tagen. Er möchte aber erst in der 2. Jahreshälfte 2011 seinen kompletten Jahresurlaub nehmen. Wie berechnen wir nun den Urlaubsanspruch? Zum Hinweis: Vollzeitarbeitskräfte haben bei uns Anspruch auf 25 Arbeitstage Urlaub (bei 5 Arbeitstagen pro Woche).

Urlaubsanspruch bei Wechsel der Arbeitszeit neu berechnen

Antwort: Bei jedem Wechsel der Arbeitszeit (= Änderung der Arbeitstage) müssen Sie den Urlaubsanspruch neu berechnen. Das BAG hat dies in einem Fall entschieden, bei dem die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers – wie in Ihrem Fall – reduziert wurde. Die Höhe des Urlaubsanspruchs orientiert sich dabei nicht nach schon geleisteter Arbeitszeit (bis 31.7.2011 = 5 Tage pro Woche), sondern nach der zum Urlaubszeitpunkt aktuellen Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Werktage.

Urlaubsanspruch ändert sich mit Änderung der Arbeitszeit

Das heißt für Sie: Mit der Änderung der Arbeitszeit zum 1.7.2011 ändert sich auch die Höhe des Urlaubsanspruchs. Das ist auch logisch: Denn reduziert sich die Arbeitszeit auf weniger Werktage, hat Ihr Arbeitnehmer ja auch mehr Tage zur freien Verfügung. Wird die Arbeitszeit hingegen aufgestockt, fallen diese freien Tage weg. In Ihrem Beispiel bedeutet das: Ihre Vollzeitarbeitskräfte haben bei einer 5-Tage-Woche 25 Tage Jahresurlaub. Ihr  Arbeitnehmer wird ab dem 1.7.2011 nur noch an 3 Tagen die Woche arbeiten.

Zur Berechnung des dann aktuellen Urlaubs teilen Sie einfach den Jahresurlaub einer Vollzeitkraft durch die gearbeiteten Tage in der Woche und multiplizieren das Ergebnis mit den Arbeitstagen der Teilzeitkraft. Konkret hat Ihr Mitarbeiter dann ab 1.7.2011 nur noch einen Anspruch auf  (25 : 5) x 3 = 15 Tage Jahresurlaub.

Urlaubsanspruch: Durch höhere Arbeitszeit mehr Urlaub "verdient"?

Das Ergebnis ist auch sachgerecht: Würde Ihr Arbeitnehmer seinen kompletten Jahresurlaub in der 1. Jahreshälfte nehmen, käme er mit seinen 25 Tagen und einer 5-Tage-Woche auf genau 5 Wochen Urlaub (25 : 5). Beim hier relevanten Urlaub in der 2. Jahreshälfte käme er auf den gleichen Wert (15 : 3). Die Vermutung, dass Ihr Mitarbeiter sich durch eine höhere Arbeitszeit im 1. Halbjahr mehr Urlaub „verdient“ haben könnte, als wenn er das ganze Jahr nur 3 Tage pro Woche gearbeitet hätte, geht also ins Leere.

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