Urlaubsanspruch: So viel Urlaub gibt es bei einem Ausscheiden in 2009
Nicht immer werden Mitarbeiter zum 01. Januar eingestellt und scheiden zum 31.12. aus, so dass sich der Urlaubsanspruch ganz einfach berechnen lässt. Treten Ihre Mitarbeiter im Verlauf des Jahres 2009 in das Arbeitsverhältnis ein oder scheiden sie unterjährig aus, können Sie anhand der folgenden Übersicht schnell und rechtssicher den jeweiligen Urlaubsanspruch ermitteln.
Nicht immer werden Mitarbeiter zum 01. Januar eingestellt und scheiden zum 31.12. aus, so dass sich der Urlaubsanspruch ganz einfach berechnen lässt. Treten Ihre Mitarbeiter im Verlauf des Jahres 2009 in das Arbeitsverhältnis ein oder scheiden sie unterjährig aus, können Sie anhand der folgenden Tabelle schnell und rechtssicher den jeweiligen Urlaubsanspruch ermitteln:
Urlaubsanspruche: Je nach Beschäftigungsbeginn
- bis 30.6.2009: Voller Jahresurlaub (abzüglich des bereits vom vorherigen Arbeitgeber gewährten oder bezahlten Urlaubs – Urlaubsbescheinigung des Vorarbeitgebers vorlegen lassen!)
- Ab 30.6.2009: Teilurlaub in Höhe von 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat in 2009 (abzüglich des bereits vom vorherigen Arbeitgeber gewährten oder bezahlten Urlaubs)
Urlaubsanspruch: Je nach Beschäftigungsende
- bis 30.6.2009: Teilurlaub in Höhe von 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat in 2009
- Ab 30.6.2009: Voller Jahresurlaub, soweit das Arbeitsverhältnis mehr als 6 Monate bestanden hat. Ansonsten besteht ein Anspruch auf Teilurlaub in Höhe von 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat in 2009
Den 2009 nicht genommenen Urlaub müssen Sie übrigens 2010 gewähren, sofern Ihr Mitarbeiter dies vor dem 31.12.2009 verlangt, § 7 Absatz 3 Satz 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Achtung: Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten!
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