Steueränderungen 2010
01.01.2010 Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2010
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Steuerklasse III/V, IV/IV oder das neue Faktorverfahren. Gleichgültig, für welche Steuerklasse sich Ihr Mitarbeiter entscheidet, es bleiben Fragen offen. Um hier eine Entscheidungshilfe zu geben, hat das Bundesfinanzministerium ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2010 aufgelegt.
Anstelle der Steuerklassenkombination III/V können Arbeitnehmer-Ehegatten ab dem Kalenderjahr 2010 auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Durch das Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten die steuermindernden Vorschriften (insbesondere der Grundfreibetrag) beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
Gleichgültig, für welche Steuerklassenkombination sich Ihr Mitarbeiter entscheidet, die Jahressteuerbelastung bleibt identisch und wird vom Finanzamt durchgeführt. Je nach Einzelfall kommt es dann zu einer Steuererstattung oder einer Steuernachzahlung.
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