Steueränderungen 2010

01.01.2010 So profitiert Ihr Unternehmen vom Bürgerentlastungsgesetz

Anzeige

Der Name lässt nicht darauf schließen, dass das Bürgerentlastungsgesetz Konsequenzen für Ihr Unternehmen haben könnte. Dennoch ist es so. Grundsätzlich regelt das seit 1.1.2010 geltende Gesetz die verbesserte Absetzbarkeit von privaten Vorsorgeaufwendungen. Am 27.5.2009 wurden durch den Finanzausschuss des Bundestags Nachbesserungen bei der Unternehmensbesteuerung vorgenommen. Die 3 für Sie bedeutsamen Änderungen lesen Sie im Folgenden.


1. Vorteil: Der Abzug von Schuldzinsen wird verbessert

Mit der Unternehmensteuerreform wurde die sogenannte Zinsschranke eingeführt. Sie ist an die Stelle der Gesellschafterfremdfinanzierung getreten. Sinn und Zweck der Zinsschranke ist es, den betrieblichen Zinsaufwand nicht mehr in unbeschränkter Höhe zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen.


Grenze auf 3 Millionen € erhöht

Die Freigrenze bei der Zinsschranke wurde von 1 Mio. auf 3 Mio. € angehoben. Diese Erhöhung gilt nur für Wirtschaftsjahre, die nach dem 25.5.2007 beginnen und vor dem 1.1.2010 enden. Seit dem 1.1. 2010 gilt wieder die bisherige Freigrenze von 1 Mio. €.

Die Auswirkungen der derzeitigen Wirtschaftskrise spüren weit mehr Unternehmen als ursprünglich gedacht. Vielfach tritt jetzt die Situation ein, dass auch mittelständische Betriebe von der ursprünglichen Grenze der Zinsschranke betroffen würden. Um dies zu vermeiden, wurde die Grenze drastisch angehoben. Nach Angaben der Bundesregierung sinkt durch die Anhebung der Zinsschranke die Zahl der betroffenen Unternehmen um 55 %.


- Anzeige -

Die Steuerlast legal senken: Mit unserem 33-teiligen Arbeitshilfen-Paket „Steuerratgeber“ sind sie optimal für 2010 gerüstet

Sie als Steuerverantwortlicher eines Unternehmens, kennen Sie den deutschen Paragraphen-Dschungel sicher nur zu gut. Wünschen Sie sich nicht auch Arbeitshilfen, die Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern, und helfen Fehler zu vermeiden? Dann ist unser Praxis-Paket „Steuerratgeber“ genau das Richtige für Sie. Dieses 33-teilige Arbeitshilfen-Paket können Sie jetzt kostenlos als PDF downloaden.

Weitere Tipps, Hilfen, Übersichten und Checklisten erhalten Sie in Ihrer kostenlosen Ausgabe von „Unternehmens-Steuern aktuell“, die Sie direkt gratis per Post erhalten.

In Ihrem kostenlosen Paket finden Sie:

  • Schnellübersicht: Leasingvertag – Was Sie beachten müssen
  • Checkliste: EU-Mehrwertsteuerpaket ab 1.1.2010 – Alle Änderungen auf einen Blick
  • Arbeitshilfe: Vorsteuerberichtigung
  • Übersicht: Forderungsabtretungen – So machen Sie alles richtig
  • Checkliste: Steuerlich relevante Unternehmensdaten – Verlieren Sie nicht den Überblick
  • Und vieles mehr ...

Sie bekommen diesen Spezialreport jetzt sofort GRATIS als PDF, wenn Sie hier klicken.



Wirkungsweise

Ihre Zinsaufwendungen sind bis zur Höhe des in Ihrem Unternehmen angefallenen Zinsertrags desselben Jahres als Betriebsausgabe abziehbar. Der darüber hinausgehende Nettozinsaufwand aber nur bis zur Höhe von 30 % des steuerpflichtigen Gewinns vor Zinsertrag, Zinsaufwand und Abschreibungen (EBITDA). Ist der Schuldzinsenüberhang dagegen höher, ist die Abzugsfähigkeit der gesamten Zinsaufwendungen des Betriebs und damit auch für die 3 Mio. € auf den Zinsertrag zuzüglich 30 % des steuerlichen EBITDA beschränkt.


Freigrenze – Es kommt auf jeden Cent an

Übersteigen die Zinsaufwendungen die Zinserträge z. B. um bis zu 2.999.999,99 €, kommt die Zinsschranke nicht zur Anwendung. Folge: Die gesamten Zinsaufwendungen sind voll abzugsfähig. Die Freigrenze soll sicherstellen, dass die Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen vor allem bei kleinen und mittleren Betrieben sichergestellt ist. Die Freigrenze ist betriebsbezogen. Folglich kann sie, soweit beispielsweise ein Einzelunternehmer über mehrere Betriebe verfügt, mehrfach genutzt werden.

Beispiel: Die AB GmbH & Co. KG erzielt einen Verlust von 1 Mio. €. Der Nettozinsaufwand, d. h. der Überschuss der Zinsaufwendungen über die Zinserträge, beläuft sich auf 4 Mio. €. Der maßgebliche Gewinn vor Zinsen und Steuern (steuerlicher EBIT) beträgt demnach 3 Mio. €, sodass Zinsaufwendungen lediglich in Höhe von 0,9 Mio. € (30 % des EBIT) sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Der überschießende Zinsaufwand in Höhe von 2,1 Mio. € liegt unterhalb der Freigrenze von 3 Mio. €, sodass die Zinsen in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.


2. Vorteil: Verlustvorträge gehen bei Sanierungen nicht unter

Die 2008 eingeführten Regelungen zum Verlustabzug ist zum Teil relativiert. Möglich ist dies durch eine neue Vorschrift, die sich in § 8c (1a) Körperschaftsteuergesetz (KStG) mit der sogenannten Sanierungsklausel befasst. Jetzt ist es möglich, dass Verlustvorträge auch bei einem Besitzerwechsel eines Unternehmens nicht verloren gehen. Übernimmt ein sanierungswilliger Investor das Unternehmen, geht der Verlustvortrag nicht verloren.


Den Verlustvortrag gibt es nicht für gute Worte

Der sanierungswillige Investor muss Maßnahmen ergreifen, um eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen. Zu den weiteren Voraussetzungen zählt, dass die wesentlichen Betriebsstrukturen erhalten bleiben. In der Praxis könnte dies so aussehen:

Der Investor schließt eine Betriebsvereinbarung zum Erhalt von Arbeitsplätzen. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass eine exakte Anzahl der zu erhaltenden Arbeitsplätze genannt wird.

Nach dem Beteiligungserwerb unterschreiten Sie in den nächsten 5 Jahren die jährliche durchschnittliche Lohnsumme nicht um 80 % der Ausgangslohnsumme. Das Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft wird durch Einlagen oder Erlass von Verbindlichkeiten durch den Erwerber innerhalb von 12 Monaten wesentlich aufgestockt. Dies ist dann der Fall, wenn die Aufstockung mindestens 15 % des Werts des Aktivvermögens in der Steuerbilanz des vorangehenden Wirtschaftsjahrs entspricht. Wird nicht die gesamte Kapitalgesellschaft erworben, mindern sich die 15 % entsprechend der erworbenen Anteilen. Leistungen der Kapitalgesellschaft zwischen 2009 und 2011 mindern den Wert des zugeführten Betriebsvermögens.

Hinweis: Die Anwendung der Sanierungsklausel ist nicht vom Eintritt des Sanierungserfolgs abhängig. Keine Sanierung liegt vor, wenn die Körperschaft ihren Geschäftsbetrieb im Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs im Wesentlichen eingestellt hat oder nach dem Beteiligungserwerb ein Branchenwechsel innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgt.


Zeitliche Anwendung

Das Sanierungsprivileg mit Nutzung der Verlustvorträge findet auf Anteilsübertragungen zwischen dem 1.1.2008 und dem 31.12.2009 Anwendung (§ 34 Abs. 7b KStG).


3. Vorteil: Höhere Liquidität durch Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenze

Auf der Grundlage des § 20 Umsatzsteuergesetz kann Ihnen das Finanzamt gestatten, dass Sie die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnen dürfen. Voraussetzung ist, dass Ihr Vorjahresumsatz nicht mehr als 500.000 € beträgt.


Zeitliche Anwendung

Damit gilt die bisher nur für Unternehmer in den neuen Bundesländern maßgebliche erhöhte Umsatzgrenze im gesamten Bundesgebiet für Umsätze zwischen dem 1.7.2009 und dem 31.12.2011.


Liquiditätsvorteil

Bei der sogenannten Ist-Versteuerung führen Sie die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt ab, wenn Ihr Kunde tatsächlich gezahlt hat. Die Vorsteuer können Sie dagegen bereits mit Vorlage der Rechnung beantragen. Dies schafft Liquiditätsvorteile insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.




Kommentare

Ihr Kommentar:

Code*:


Bitte alle Felder mit * ausfüllen. Ihre E-Mail-Adresse wird weder angezeigt noch mit Dritten geteilt.

Ähnliche Beiträge

Steueränderungen 2010, 01.01.2010

Reverse-Charge: Wechsel der Steuerschuldnerschaft innerhalb der EU

Goldener Euro Bereits im Jahr 2008 hat die EU ein Mehrwertsteuerpaket verabschiedet. Hierbei ist vorgesehen, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet, wenn er ein Unternehmer ist.
weiterlesen weitere News zu Steueränderungen 2010

Steueränderungen 2010, 01.01.2010

Seit 1.1.2010: Vorsteuer einfacher aus dem Ausland zurückholen

Vorsteuerabzug Viele Unternehmen verschenken bares Geld, wenn ihre Mitarbeiter regelmäßig im Ausland unterwegs sind oder das Unternehmen sich auf einer ausländischen Messe präsentiert. Seit 1.1.2010 haben sich die gesetzlichen Vorgaben für das Vorsteuervergütungsverfahren geändert.
weiterlesen weitere News zu Steueränderungen 2010

Steueränderungen 2010, 01.01.2010

Bürgerentlastungsgesetz: Ihre Steuerentlastung ab 2010

Bürgerentlastungsgesetz Durch das „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ vom 16.7.2009, (BGBl. I 2009, S. 1959) wird nur der Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen völlig neu geregelt. Beim Abzug Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu landwirtschaftlichen Alterskassen, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zur sogenannten Rürup-Rente ändert sich nichts.
weiterlesen weitere News zu Steueränderungen 2010

Steueränderungen 2010, 01.01.2010

Betriebsgrößenklasseneinteilung für 2010:Wann steht der Prüfer vor Ihrer Tür?

Betriebsprüfung Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 20.8.2009, Az. IV A 4 – S 1450/08/10001, DOK 2009/0499217, die Einteilung der Betriebsgrößenklassen ab dem 1.1.2010 veröffentlicht. Ziel der Einteilung ist es, die Ressourcen der Betriebsprüfer dort einzusetzen, wo sich die Finanzverwaltung ein hohes Mehrergebnis verspricht. Daher gilt die Regel: Je größer ein Unternehmen ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung.
weiterlesen weitere News zu Steueränderungen 2010

Unsere Bestseller

1 Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Sie sind Geschäftsführer und sind die Plackerei leid, wenn Sie mal wieder ein Arbeitszeugnis schreiben oder einen Arbeitsvertrag mit einem neuen Mitarbeiter abschließen müssen?

In diesem Informationsdienst für Arbeitgeber und Personalverantwortliche erfahren Sie, wie Sie Ihre Arbeit schnell und rechtssicher erledigen und teure Klagen verhindern. Jetzt testen

2 Arbeitsschutzpraxis für Betriebsräte aktuell

Endlich können Sie als Betriebsrat MEHR für die Gesundheit der Arbeitnehmer und den Arbeitsschutz im Unternehmen tun! Jetzt testen

3 Datenschutz aktuell

Bekommen Sie als Datenschutzbeauftragter die Anerkennung, die Ihnen zusteht?

Mit „Datenschutz aktuell“ können Sie gegenüber der Geschäftsleitung demonstrieren, dass Sie praxisnah arbeiten und die Rechtslage genau kennen. Der Informationsdienst hilft Ihnen mit Checklisten, Praxis-Beispielen, fertig zu übernehmenden Musterbriefen, Arbeitshilfen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen bei praktisch jedem Problem rund um das Thema Datenschutz. So haben Sie in nur wenigen Minuten die Fragen wieder vom Tisch.

Seien Sie auf der rechtssicheren Seite und sparen Sie eine Menge Zeit, Ärger, Schäden oder sogar Geldbußen. Jetzt testen

4 Lohn & Gehalt aktuell

Nie wieder in der Vorschriftenflut etwas übersehen und Sozialversicherungsbeiträge bzw. Lohnsteuer nachzahlen!

"Lohn & Gehalt aktuell" hilft Ihnen in allen Routine- und Sonderfällen rund um Ihre Tätigkeit im Lohnbüro weiter und gibt Ihnen rechts- und betriebsprüfungssichere Informationen, Praxistipps, Mustertexte und Arbeitshilfen. Ein Rund-um-Sorglos-Paket auf nur 8 Seiten pro Monat! Jetzt testen

5 Umsatzsteuer aktuell

Steuernachzahlungen? Nicht bei Ihnen!

"Umsatzsteuer aktuell" gibt Ihnen genau die Tipps und Informationen an die Hand, mit denen Sie die Vorsteuer für Ihr Unternehmen retten – und zeigt Ihnen, wie Sie die typischen Umsatzsteuer-Fallen souverän vermeiden. Erfahren Sie alles über neue Urteile und Gesetzesänderungen sowie deren praktische Konsequenzen für Ihr Unternehmen. Lernen Sie die Praxis der Finanzämter und Betriebsprüfer kennen. Und das alles in nur 15 Minuten pro Monat! Jetzt testen

Informations-Service

Über welche Themen möchten Sie regelmäßig und kostenlos informiert werden?








Tagungsunterlagen zum Jahresupdate Personal 2010

Wie Sie Ihr Unternehmen in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Lohnsteuer optimal auf 2010 einstellen: 1 Ordner und alle Präsentationen, Unterlagen und vieles mehr zusätzlich als Datei auf einem 1-GB-USB-Stick!

Jetzt informieren!
Kundenservice

Service

Beratung & Bestellung 24h rund um die Uhr!

0228 / 95 50 120

Anfrage per E-Mail