Personalarbeit 2010

 
 
Personalarbeit 2010, 01.01.2010

Diese Spielregeln gelten nach der Betriebsratswahl 2010

Betriebsratswahl 2010 Ist die Wahl beendet und die Anfechtungsfrist abgelaufen, ohne dass die Wahl beanstandet wurde, können Sie kurz und tief durchatmen. Allzu lang wird diese Atempause aber auch nicht dauern, denn getreu dem Moto „Neue Besen kehren gut“ wird der gewählte Betriebsrat schnell für frischen Wind sorgen wollen. Welche Forderungen berechtigt sind und wann Sie überzogenen Forderungen entgegentreten können, erfahren Sie hier.
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Die korrekte Betriebsratswahl 2010: Worauf Sie achten sollten

Betriebsratswahl 2010 Das Verfahren zur Betriebsratswahl ist stark formalisiert und mit einer Vielzahl von Stolpersteinen versehen. Für Sie als Arbeitgeber ist damit vor allem ein nicht unerhebliches Kostenrisiko verbunden.
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Betriebsratswahlen 2010: Wie sieht es mit den Kosten aus?

Kosten Betriebsratswahl Die Organisation und Durchführung der Betriebsratswahlen kostet verständlicherweise jede Menge Zeit und Geld. Leider: Denn für beides müssen Sie als Arbeitgeber geradestehen. Das Gesetz ist in diesem Punkt eindeutig: Sie als Arbeitgeber müssen die Kosten der Wahl übernehmen (§ 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG).
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Betriebsratswahlen 2010: So laufen sie reibungslos ab

Betriebsratswahl 2010 Wann dürfen Mitarbeiter einen Betriebsrat wählen? Wie ist das mit den Kosten der Wahl? Was passiert bei einer fehlerhaften Wahl? Es sind stets dieselben Fragen, die bei der Vorbereitung einer Betriebsratswahl angesprochen werden. Die folgende Schnell-Übersicht verschafft Ihnen im Vorfeld der Betriebsratswahl 2010 einen kompetenten Überblick.
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ELENA: Ihr Mitarbeiter hat ein Recht auf Auskunft

ELENA Auskunftsrecht Ab dem 1.1.2010 werden Sie zahlreiche Daten der Beschäftigten elektronisch verschicken. Die Mitarbeiter haben ein Recht darauf, diesbezüglich von Ihnen unterrichtet zu werden.
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Diese Änderungen kommen durch den Koalitionsvertrag

Änderungen Koalitionsvertrag Nach zähen Verhandlungen hatten sich die neuen Regierungsparteien auf einen Koalitionsvertrag verständigt und darin auch eine Reihe von Neuerungen für das Arbeitsrecht vorgesehen. Als Arbeitgeber haben Sie natürlich ein Interesse daran, sich frühzeitig darauf einstellen zu können, was in der nächsten Zeit auf Sie zukommen wird. Daher sind hier für Sie die wichtigsten Vorhaben der schwarzgelben Regierung zusammengefasst.
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