- Sie sind
Geschäftsführer und sind die Plackerei leid, wenn Sie mal
wieder ein Arbeitszeugnis schreiben müssen? Hier kommt
Hilfe:
Endlich! Mit diesen anwaltsgeprüften Text-Bausteinen erstellen Sie in 5 Minuten ein rechtssicheres Arbeitszeugnis
Spezial-Report von:
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Dr. Christian Wolf, Rechtsanwalt und Chefredakteur
Datum: Montag, 6. September 2010 |
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Kaum eine Tätigkeit ist für Arbeitgeber nerviger und heikler als ein Arbeitszeugnis aufzusetzen. Dauernd hat man die Angst im Nacken, weil schon ein falsches Wort an der falschen Stelle einen verlorenen Prozess bedeuten kann.
Dazu zählen zum Beispiel so scheinbar banale Worte wie „fachlich“ oder „dienstlich“. Und schon wird das Zeugnis vom Richter kassiert!
Doch jetzt habe ich eine Methode entwickelt, mit der Sie in 5 Minuten ein Zeugnis erstellen, das genauso rechtssicher ist wie eins vom Anwalt.
Darf ich es Ihnen in meinem brandneuen GRATIS-Sonder-Report „In 5 Minuten zum rechtsicheren Arbeitszeugnis“ beweisen?
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GRATIS per PDF zum Sofort-Download:
Der Spezial-Report „In 5 Minuten zum rechtsicheren Arbeitszeugnis“
Kaum zu glauben, aber wahr: Die immer noch übliche Praxis, die Leistung des Mitarbeiters durch mehrdeutige Ausdrücke zu „verschlüsseln“, ist offiziell gar nicht zulässig!
Machen Sie es richtig:
Hier ist die zeitsparende Fertig-Lösung, mit der Sie mit meinem Spezial-Textbaustein-System in 5 Minuten ein rechtssicheres Arbeitszeugnis erstellen.
Egal, ob Note 1 (sehr gut) oder 6 (ungenügend) und egal, ob Vorgesetzter oder Praktikant:
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen genau, wie Sie welche Bausteine aneinander reihen müssen. Was könnte einfacher sein?
Ebenfalls inklusive: Die „Checkliste zur Zeugnisprüfung“: So sehen Sie, ob Sie alles richtig gemacht haben und können Zeugnisse von Bewerbern noch besser interpretieren. Jetzt anfordern:
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Liebe Geschäftsführerin,
lieber Geschäftsführer,
stellen Sie sich vor, Sie schreiben einem ausscheidenden Mitarbeiter ins Zeugnis:
„... fachlich entsprach er den Anforderungen und Erwartungen in jeder Hinsicht ...“
Hört sich nicht weiter kritisch an, richtig? Oder wie wäre es mit diesem Satz:
„… sein dienstliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war einwandfrei.“
Doch Tatsache ist: beide Formulierungen werden von einem Arbeitsrichter sofort „kassiert“!
Sogar dann, wenn Sie gar keine bösen Absichten hatten und - im Gegenteil - die „fachliche“ oder „dienstliche“ Leistung des Mitarbeiters sogar besonders hervorheben wollten.
Im ersten Fall (LAG Rheinland- Pfalz, 19.5.2004, 6 Sa 954/03) verlangte der Arbeitnehmer die Streichung des Wortes „fachlich“. Denn sonst könne der Eindruck entstehen, dass er in anderer Hinsicht eben nicht den Erwartungen entsprach. Die Richter gaben ihm Recht. Es hätte hier ein falscher Eindruck entstehen können.
Im zweiten Fall musste der Arbeitgeber laut einem Urteil des LAG Berlin (27.1.2004, 3 Sa 1898/03) das Wort „dienstlich“ streichen und das Verhalten pauschal beurteilen. Denn sonst könnte der Eindruck erweckt werden, dass sich der Arbeitgeber über das außerdienstliche Verhalten des Mitarbeiters abfällig äußern wollte.
Sie sehen: Ohne 100%ig rechtssicheren Rat stehen Sie bei Zeugnissen schnell auf verlorenem Posten!
Doch mit meinem brandneuen GRATIS-Spezial-Report vermeiden Sie leicht zu übersehende Fallstricke von Anfang an. Sie bekommen diesen Report INKLUSIVE fertiger, sofort zu übernehmender Muster-Textbausteine jetzt sofort per PDF zum Download. Klicken Sie dazu einfach hier.
Außerdem erfahren Sie diese Profi-Kniffe, mit denen Sie spätere Probleme wegen Zeugnis-Formulierungen zuverlässig ausschließen:
- Kaum bekannt: 5 Techniken, mit denen Sie rechtssicher Kritik anbringen
- Achtung FALLE! welche 8 Umstände Sie keinesfalls (!) im Zeugnis erwähnen dürfen
- Was ist sicherer: Zeugnis persönlich aushändigen oder zuschicken?
- Ein Arbeitnehmer scheidet aus dem Betrieb aus und verlangt zunächst kein Zeugnis. Monate später will er plötzlich doch noch ein Zeugnis. Müssen Sie diesem Wunsch noch nachkommen?
- Oft übersehene Alternativ-Formulierungen, um Auseinandersetzungen bei kritischen Äußerungen aus dem Weg zu gehen
Doch das ist immer noch nicht alles:
Zusätzlich erhalten Sie eine GRATIS-Test-Ausgabe meines Arbeitgeber-Spezial-Informationsdienstes „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ im Wert von 19,90 €. „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ hilft Ihnen aber nicht nur weiter, wenn Sie ein Arbeitszeugnis schreiben müssen. Sondern auch in allen anderen Fällen rund ums Arbeitsrecht.
In nicht mehr als 15 Minuten pro Monat sind Sie damit in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten immer up to date. Sie vermeiden künftig nicht nur teure Arbeitsgerichtsprozesse, sondern sparen auch viel Ärger und Zeit.
Bitte lesen Sie weiter, wenn auch nur eine der folgenden Annahmen auf Sie zutrifft.
Werden Sie in den nächsten Wochen ...
- einen Arbeitsvertrag mit einem neuen Mitarbeiter abschließen
- eine Abmahnung oder Kündigung aussprechen
- ein Zeugnis formulieren
- eine mehr als zweifelhafte Krankmeldung erhalten
- Überstunden oder Versetzungen anordnen
- einen Urlaubsantrag ablehnen
- Einstellungsgespräche führen
- eine Stellenanzeige online oder in der Zeitung aufgeben
- einen Minijobber, Studenten, Rentner oder eine Aushilfe einstellen
Haben Sie hier ein paar Mal genickt? Vielleicht sogar geseufzt und
Ihr Kinn aufgestützt und sich gefragt, wie Sie diese Aufgaben ohne
Diskussionen, Ärger, Klagen hinkriegen. Glauben Sie mir: das geht!
Hier geht es um Ihre legitimen Rechte als Arbeitgeber
Zunächst möchte ich mich Ihnen vorstellen. Mein Name ist Dr. Christian Wolf. Ich bin Rechtsanwalt und Arbeitsrecht ist mein Spezialgebiet. Seit vielen Jahren vertrete ich Arbeitgeber, die von ihren Mitarbeitern verklagt worden sind. Und ich tue noch mehr – und das kann ich auch für Sie tun! Und zwar ganz ohne dass Sie mir ein Anwaltshonorar zahlen müssen. Mehr darüber weiter unten.
3 Beispiele für vermeidbare Niederlagen (und was Sie daraus lernen können)
Immerhin hat es ein gutes, wenn Arbeitgeber einen Prozess vor dem Arbeitsgericht verlieren. Denn ich analysiere jedes Urteil und erarbeite
- was das Urteil für die Praxis bedeutet
- mit welchen Gestaltungen solche Situationen in Zukunft vermieden werden können
- was SIE daraus lernen können.
Das Ergebnis steht Monat für Monat in „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“. Brandaktuell und kompakt auf nur 8 Seiten. In klaren Worten. Angereichert mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Checklisten, die die Umsetzung vereinfachen. Wenn Sie sich das einmal ansehen möchten, dann klicken Sie bitte hier. Die neueste Ausgabe ist dann in 3 Tagen bei Ihnen – gratis und ohne Verpflichtung.
Lesen Sie jetzt anhand der folgenden Beispiele, um was es konkret geht
1. Beispiel: Die wirklichen Gefahren des AGG zeigen sich erst nach und nach
Kaum zu glauben, was sich gerade erst am Arbeitsgericht Osnabrück abgespielt hat: Ein Unternehmen hat 53 betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. 50 davon wurden anschließend kassiert wegen Altersdiskriminierung. Dabei waren unter den Gekündigten Angehörige aller Altersgruppen!
Dasselbe kann Ihnen auch bei alltäglichen Vorgängen wie Beförderungen, Gehaltserhöhungen, Versetzungen usw. passieren. Da hilft nur, jedes einzelne Urteil der Arbeitsgerichte genau zu studieren, zu analysieren und „zwischen den Zeilen“ zu lesen. Das können und wollen Sie nicht? Brauchen Sie auch nicht! Denn das tue ich für Sie! Meine Empfehlungen können Sie Monat für Monat in „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ nachlesen.
Nehmen Sie mich nicht einfach so beim Wort. Ich spiele absolut fair und lege von Vornherein alle Karten vor Ihnen auf den Tisch:
Bevor Sie sich für „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ entscheiden, testen Sie meinen Informationsdienst erst einmal volle 30 Tage auf meine Kosten. Und bekommen nebenbei noch den wertvollen Sonder-Report „In 5 Minuten zum rechtsicheren Arbeitszeugnis“ kostenlos dazu. Damit können Sie sofort beginnen, ein rechtssicheres Arbeitszeugnis aufzusetzen. Und das auch noch völlig GRATIS. Urteilen Sie selbst: Ist das fair oder nicht?
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2. Beispiel: Befristeter Arbeitsvertrag
Eine der wenigen erfreulichen Sachverhalte der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung ist die Möglichkeit, Arbeitsverträge zu befristen. Das erlaubt Ihnen, flexibel auf die Anforderungen des Marktes zu reagieren und z.B. projektbezogenen oder saisonalen Bedarf an Arbeitskräften zu decken, ohne sich langfristig zusätzliche Personalkosten ans Bein zu binden.
So weit, so gut. Doch an die praktische Umsetzung einer rechtssicheren Befristung sind jede Menge Detailvorschriften geknüpft. Nur eine einzige davon zu verletzen, kann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führen. Wenn Sie also Pech haben, erreichen Sie genau das Gegenteil von dem, was Ihre Absicht war.
Deswegen dürfen arbeitsrechtliche Vorgänge keine Frage von „Glück gehabt“ oder „Pech gehabt“ sein. Alles steht und fällt mit den aktuellen und natürlich absolut zuverlässigen Informationen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Meine Leser profitieren von meinen Empfehlungen in „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“. Wenn Sie in Zukunft auch dazu gehören möchten, dann klicken Sie jetzt hier und fordern Sie Ihr Gratis-Exemplar zum kennen lernen an und sichern Sie sich den GRATIS-Sonder-Report „In 5 Minuten zum rechtsicheren Arbeitszeugnis“. Sie erhalten Ihn ganz einfach als PDF zum Sofort-Download.
3. Beispiel: Kündigung und ihre Hürden – Frist, Begründung, Zugang
Kein Arbeitgeber kündigt gern – denn da hängt immer ein Schicksal dran und für Sie leider auch eine kaum zu überschauende Vielzahl von Fallstricken. Ich habe schon zig Fälle erlebt, in denen die Kündigung schlicht an einer dieser Hürden gescheitert ist:
- die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten
- die Begründung war nicht wasserdicht
- der Zugang der Kündigung war misslungen.
Sie kündigen einem Mitarbeiter, weil Sie ihn – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr bei sich sehen wollen. Und wenn das Gericht Sie dann zur Weiterbeschäftigung verurteilt, ist alles noch schlimmer wie vorher, denn das Klima ist vergiftet und Sie können nichts mehr tun. Viele Arbeitgeber kaufen sich dann mit entsprechenden Abfindungen frei. Da kommt sehr schnell ein hoher fünfstelliger Betrag zusammen.
All das können Sie leicht vermeiden. Halten Sie sich auf dem Laufenden über die ständig steigenden Anforderungen der Gerichte an verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigungen. Verlassen Sie sich auf „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“. Lernen Sie die Vorteile jetzt kennen und klicken Sie hier für Ihre kostenlose Probeausgabe und erhalten Sie zusätzlich den GRATIS-Sonder-Report „In 5 Minuten zum rechtsicheren Arbeitszeugnis“ als PDF zum Sofort-Download.
Sie müssen definitiv nichts zurückschicken. Sowohl Ihre Test-Ausgabe von „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ wie auch Ihren Sonder-Report „In 5 Minuten zum rechtsicheren Arbeitszeugnis“ dürfen Sie behalten und uneingeschränkt nutzen. Versprochen!
Testen Sie selbst: Hätten Sie's gewusst?
Das hier ist nur ein „Trockentest“. Doch bedenken Sie: Eine falsche Antwort im richtigen (Arbeits-)Leben kann Sie eine Menge Geld und Nerven kosten. Das ist der Grund, warum Sie bei der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung immer auf dem neuesten Stand der Dinge sein müssen. (Eigentlich müssen Sie gar nichts – aber das hier ist wirklich wichtig!)
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Testen Sie Ihr Wissen: |
Ihre Antwort: JA NEIN |
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1. Frage: |
Ist das Verbot der privaten Internetnutzung mitbestimmungspflichtig?
(Achtung: neues BAG-Urteil!) |
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2. Frage: |
Ist die Einschränkung der privaten Internetnutzung mitbestimmungspflichtig? |
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3. Frage: |
Rauchverbot in Kraft: Müssen Sie Raucherpausen bezahlen?
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4. Frage: |
Müssen Sie alte Arbeitsverträge auf das Rentenalter von 67 ändern?
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5. Frage: |
Dürfen Sie ältere Vorgänge für eine fristlose Kündigung heranziehen?
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6. Frage: |
Wird für jede Mehrarbeit ein Überstundenzuschlag fällig?
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7. Frage: |
Beginnt jedes Arbeitsverhältnis automatisch mit einer Probezeit?
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Diese und viele andere Fragen beantworte ich in „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ für Sie klipp und klar. Und das ist noch nicht alles: Sie erhalten praktische Umsetzungshilfen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten und Musterformulierungen.
Auf die können Sie sogar zugreifen, wenn Sie mal eine Ausgabe verpasst oder verlegt haben. Denn auf der umfangreichen Online-Datenbank, auf die ganz exklusiv nur Leser Zugriff haben, finden Sie mit Sicherheit jede gesuchte Zusatzinformation. Klicken Sie rechts auf den Button und überzeugen Sie sich jetzt selbst.
Mein Motto: So knapp wie möglich, so detailliert wie nötig
Pro Monat 8 Seiten genügen mir, um Ihnen Neues und Relevantes aus dem Arbeitsrecht zu berichten. Natürlich mit den konkreten Auswirkungen und praxisnah für eine wirklich einfache Umsetzung. Gerade haben wir die neueste Ausgabe von „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ ausgeliefert und für Sie ein Exemplar zurückgelegt. Möchten Sie es sich einmal anschauen?
Ich verspreche Ihnen: Das kostet Sie keinen Cent und ist vollkommen ohne Risiko. Bitte klicken Sie jetzt hier, dann ist die Ausgabe (spätestens) in 3 Tagen bei Ihnen. Und zusätzlich erhalten Sie sofort den GRATIS-Sonder-Report „In 5 Minuten zum rechtsicheren Arbeitszeugnis“ als PDF zum Download.
Zweifeln Sie nie mehr: Ab jetzt sind Sie arbeitsrechtlich immer up to date
Im Grunde geht es doch beim Arbeitsrecht immer um dieselben Themen und dieselben Fragestellungen. Und im Grunde wissen Sie ja auch, wie Sie in jeder Situation vorgehen müssen. Doch bleibt manchmal ein kleiner nagender Zweifel, ob nicht inzwischen ein neues Urteil – sei es auf Landesebene oder vom BAG oder EuGH – etwas ganz anderes verlangt?
Ich muss Ihnen leider sagen: Ihre Zweifel bestehen zu Recht. Denn Arbeitsrecht ist Richterrecht. Was gestern noch Recht war, kann Sie morgen schon teuer zu stehen kommen!
Die gute Nachricht: Sie brauchen nur 8 Seiten jeden Monat zu lesen, und schon sind Sie garantiert immer auf dem neuesten Stand und zwar mit „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“, das Sie hier und jetzt gratis kennenlernen können.
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Garantiert auf dem neuesten Stand – bei Standardfragen und bei Sonderfällen
Als Arbeitgeber geht es für Sie meistens um Sachverhalte wie
- Arbeitsverträge
- Abmahnungen und Kündigungen
- Mutterschutz und Elternzeit
- Zeugnisse usw.
Denken Sie jetzt nicht: „Das habe ich doch schon 100mal gemacht. Was soll da schon schief gehen?“ Vergessen Sie nicht, dass das Arbeitsrecht auch „Einzelfallrecht“ ist. Das bedeutet: Was 100mal richtig war, kann beim nächsten Fall vor Gericht landen, weil eine unscheinbare Kleinigkeit eben anders war.
Und natürlich können bewährte Formulierungen von gestern schon heute Makulatur sein. Nur durch schnellste Information sind und bleiben Sie auf der sicheren Seite. Deswegen mein Rat: Lassen Sie mich für Sie erarbeiten, was HEUTE rechtssicher ist. Das geht ganz schnell und ganz einfach: In „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ haben Sie jeden Monat auf 8 Seiten ganz kompakt alles beieinander, was Sie für Ihre tägliche Personalarbeit brauchen.
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Als erfahrener Personalverantwortlicher wissen Sie: Die Sonderfälle sind es, die aufhalten und die auch die meisten Risiken bergen. Da fragt sich: Gibt es Präzedenzfälle? Welche versteckten Fallen müssen umschifft werden? Verlassen Sie sich auch hier auf meine Empfehlungen in „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“.
Ab jetzt wissen Sie auch Bescheid z.B. bei diesen (gar nicht so seltenen!) Sonderfällen:
Arbeitszeitmodelle * Aufhebungsvertrag * Ausfallrisiko * Ausgleichsverfahren * Ausschlussklausel * Bereitschaftsdienst * Beschäftigungsverbot * Beschwerdestelle * Betriebliche Übung * Datenschutz * Dienstwagen * Differenzierungsklausel * Eingliederungsmanagement * Einigungsstelle * Entsendung * Freistellung * Krankheitsrisiko * Kurzarbeit * Leiharbeit * Leitende Angestellte * Nettolohnvereinbarung * Organisationsänderung * Praktikanten * Rentner * Scheinselbstständigkeit * Schnuppertage * Sondervergütung * Sonderkündigungsschutz * Tarifbindung * Teilkündigung * Teilrente * Ungleichbehandlung * Verdachtskündigung * Videoüberwachung * Zusatzurlaub * Zwischenzeugnis * u.v.m.
Recht haben UND Recht bekommen – ab jetzt in jeder Personalfrage!
Warten Sie nicht, bis Sie eines Tages vor Gericht erleben müssen, dass Ihr Mitarbeiter und sein Anwalt (womöglich im Verbund mit dem Betriebsrat) in allen Punkten Recht behalten! Wenn die Gegner besser Bescheid wissen als man selbst, kann ein Alptraum wahr werden.
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RA Dr. Christian Wolf, Chefredakteur
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