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Für Sie als Verantwortlicher für die Umsatzsteuer kommt es jetzt darauf an, bei den Regelungen keine Fehler zu machen. Und weil die praktischen Auswirkungen der Neuregelungen im Betriebsalltag ganz erheblich sind (z. B. muss auch die EDV für die Rechnungsstellung angepasst werden), kann es in der Hektik des Alltags schnell zu Fehlern und Versäumnissen kommen. Diese Neuregelungen bringt das Mehrwertsteuerpaket mit sich:Geschäfte
in der EU, Zusammenfassende Meldung, Vorsteuervergütung, Ort der
Dienstleistung: Was sich ab 1.1.2010 geändert hat und wie Sie diese Änderungen bestmöglich umsetzen habe ich Ihnen in einem hochinteressanten Premium-Download zusammengestellt. Er ist wirklich ein absolutes Muss.
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Doch mit diesem Premium-Download sind noch längst nicht alle Möglichkeiten ausgereizt, wie Sie sich erfolgreich und vor allem rechtssicher gegen das Finanzamt wehren.
Schon die gigantische Staatsverschuldung in Höhe von 1,5 Billionen Euro sorgt dafür, dass der Druck des Fiskus auf die Unternehmen garantiert nicht kleiner wird. Sie müssen auch in Zukunft mit einer immer härteren Gangart des Fiskus rechnen.
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| so weit wie möglich verhindern, dass Ihnen das Finanzamt den Vorsteuerabzug streicht |
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| gegenüber dem Umsatzsteuer-Sonderprüfer hieb- und stichfest mit Gerichtsurteilen und Vorschriften belegen, dass Sie im Recht sind |
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| sicherstellen, dass alle Rechnungen die geforderten Pflichtangaben enthalten und Sie nicht auf der Umsatzsteuer sitzen bleiben |
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| jederzeit die neuesten Urteile für sich nutzen |
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| konsequent alle Gestaltungsmöglichkeiten nutzen |
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| die Geschäftsleitung auf interessante Steuer-Spar-Strategien aufmerksam machen |
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| durch fertige Checklisten eine Menge Zeit sparen - und gleichzeitig nichts Wichtiges mehr übersehen (besonders wichtig bei komplizierten Sachverhalten und immer neuen Gesetzesvorschriften und Verwaltungserlassen!) |
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| verhindern, dass Sie in leicht zu übersehende Steuerfallen tappen (zum Beispiel bei der Meldepflicht oder bei Lieferung an Privatpersonen im Ausland) |
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| Ihre besonderen Nachweispflichten mit möglichst wenig Aufwand erfüllen |
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| den Aufwand für Beleg- und Buchnachweise so weit wie möglich in Grenzen halten |
Stellen Sie sich vor, der Umsatzsteuer-Sonderprüfer kündigt demnächst seinen Besuch bei Ihnen an. Sie meinen, alles richtig gemacht zu haben, weil Sie bei jeder Rechnung penibel auf alle Details wie Leistungsdatum und -beschreibung oder Steuernummer achten. Doch in einem Fall stellt sich heraus, dass Ihr Kunde gar kein Unternehmer ist…
Fatale Folge: SIE haften sofort für die nicht abgeführte Umsatzsteuer!
Dieser zunächst unscheinbare Fall beweist: Ohne 100%ige Absicherung stehen Sie im Bereich Umsatzsteuer schnell auf verlorenem Posten. Auch dann, wenn Sie eigentlich meinen, alles richtig gemacht zu haben.
Denn das Vertrackte ist ja gerade, dass Sie auch für die Fehler der anderen in „Sippenhaft“ genommen werden!
Besonders jetzt in Zeiten der Finanzkrise wird ein Punkt immer wieder übersehen:
Zwischen der vertraglich-steuerlich optimalen Gestaltung und der größtmöglichen Liquidität besteht ein enger Zusammenhang. Darum ist die vorteilhafte Gestaltung sämtlicher Vorgänge rund um die Umsatzsteuer (und speziell dem Vorsteuerabzug!) besonders wichtig!
Glauben Sie aber nicht, dass Sie vom Fiskus Schützenhilfe erwarten können. Nullkommanull! Erst recht nicht bei der „Cash Cow“ Vorsteuerabzug – von jeher ein besonders beliebtes Prüffeld bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und -Nachschauen.
Den Vorsteuerabzug retten Sie nur, wenn Sie alle gesetzlichen Vorgaben penibel erfüllen. Oder sicherstellen, dass fehlerhafte Eingangsrechnungen korrigiert werden.
Ziehen Sie daher alle Register und schützen Sie sich und Ihr Unternehmen! Lassen Sie sich noch heute eine GRATIS-Test-Ausgabe von „Umsatzsteuer aktuell“ kommen. Klicken Sie dazu einfach hier!
„Umsatzsteuer aktuell“ hält Sie Monat für Monat über alle unsatzsteuerrelevanten Themen auf dem Laufenden. Jede Ausgabe ist mit nur 8 Seiten dennoch so übersichtlich, dass Sie nicht mehr als 10 – 15 Minuten Zeit im Monat dafür benötigen. Und die sind durch die noch höhere Rechtssicherheit bestens angelegt!
Durch die Erlasse, Gerichtsurteile und Gesetzes-Fundstellen aus „Umsatzsteuer aktuell“ können Sie dem Prüfer erheblich bestimmter und souveräner auftreten. Damit haben Sie den ersten Schritt zu weniger Querelen mit dem Finanzamt und einer besseren Ausgangslage für Sie getan.
Er merkt dadurch sofort, dass Sie sich kein X für ein U vormachen lassen und ganz genau wissen, warum Sie was wie abgerechnet oder verbucht haben.
Mal ehrlich: Was würden Sie dafür geben, wenn Sie künftig weniger schlaflose Nächte haben … weil Sie nicht mehr befürchten müssen, dass Ihnen der Prüfer den Vorsteuerabzug streicht, nur weil buchstäblich in einer Eingangsrechnung ein Komma fehlt?
Lassen Sie daher heute noch von sich hören und fordern Sie „Umsatzsteuer aktuell“ noch heute an!
Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Ihr
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PS: |
„Umsatzsteuer
aktuell“ kann sich schon durch einen einzigen Tipp bezahlt machen. Ein
Prüfer kann durch einen klitzekleinen Detailfehler bei einer
Umsatzsteuer-Nachschau ein Mehrfaches dessen abkassieren, was Sie in
einem ganzen Jahr in „Umsatzsteuer aktuell“ investieren. Und er weiß
aus Erfahrung ganz genau, wo er suchen muss. Mit „Umsatzsteuer aktuell“
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