Das neue Mehrwertsteuerpaket ab 1.1.2010

Tiefgreifende Mehrwertsteuerveränderungen für international tätige Unternehmen:

So meistern Sie die Neuregelungen bei der Besteuerung von Dienstleistungen in der EU

Heinz Wilhelm Vogel
Deutschlands Umsatzsteuer-Experte Nr. 1

Liebe Leserin, lieber Leser,

haben auch Sie langsam die Nase voll von dem bürokratischen Irrsinn bei der korrekten Umsatzsteuer-Abrechnung?

Bereits am 1.1.2010 sind die gravierendsten Änderungen bei der Umsatzsteuer seit fast 20 Jahren in Kraft getreten. Grund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/8/EG in deutsches Recht. Das so genannte Mehrwertsteuerpaket zu dieser EU-Richtlinie enthält zahlreiche Änderungen: Für Dienstleistungen an Unternehmen innerhalb der EU gilt dann ein neuer Leistungsort, die Zusammenfassende Meldung (ZM) gilt nicht mehr nur für Lieferungen und auch das Vorsteuer-Vergütungsverfahren ändert sich grundlegend.

Für Sie als Verantwortlicher für die Umsatzsteuer kommt es jetzt darauf an, bei den Regelungen keine Fehler zu machen. Und weil die praktischen Auswirkungen der Neuregelungen im Betriebsalltag ganz erheblich sind (z. B. muss auch die EDV für die Rechnungsstellung angepasst werden), kann es in der Hektik des Alltags schnell zu Fehlern und Versäumnissen kommen.

Diese Neuregelungen bringt das Mehrwertsteuerpaket mit sich:

Geschäfte in der EU, Zusammenfassende Meldung, Vorsteuervergütung, Ort der Dienstleistung: Was sich ab 1.1.2010 geändert hat und wie Sie diese Änderungen bestmöglich umsetzen habe ich Ihnen in einem hochinteressanten Premium-Download zusammengestellt. Er ist wirklich ein absolutes Muss.

Diesen Premium-Download können Sie sich jetzt bequem und vor allem kostenlos als PDF-Datei herunterladen. Er heißt „Mehrwertsteuerpaket 2010“.

Sie bekommen ihn als Dankeschön dafür, dass Sie sich meinen Umsatzsteuer-Spezial-Informationsdienst „Umsatzsteuer aktuell“ völlig gratis ansehen.

Klicken Sie hier, um Ihren Sonder-Report sofort herunter zu laden
und „Umsatzsteuer aktuell“ gratis zu testen


GRATIS zum Herunterladen:


„Das neue Mehrwertsteuerpaket 2010 klipp und klar“

Lesen Sie in diesem Prämien-Download u. a. alles Wissenswerte zu diesen 5 Punkten:

Große Übersicht: Wann liegt der Ort der Dienstleistung am Ort des Leistungsempfängers?
 
Praktischer Kurz-Check: Bei welchen Dienstleistungen gelten Sonderregelungen?
 
Vergleichstabelle: In welchen Fällen bleibt es bei den bisherigen Regelungen?
Checkliste: Welche Änderungen kommen bei der Zusammenfassenden Meldung auf Sie zu?
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wie kommen Sie ab 2010 spürbar einfacher und schneller an die beantragte Vorsteuervergütung?

Klicken Sie einfach hier zum Sofort-Download!

Doch mit diesem Premium-Download sind noch längst nicht alle Möglichkeiten ausgereizt, wie Sie sich erfolgreich und vor allem rechtssicher gegen das Finanzamt wehren.

Schon die gigantische Staatsverschuldung in Höhe von 1,5 Billionen Euro sorgt dafür, dass der Druck des Fiskus auf die Unternehmen garantiert nicht kleiner wird. Sie müssen auch in Zukunft mit einer immer härteren Gangart des Fiskus rechnen.

Doch das ist noch nicht alles

Profitieren Sie auch vom 2. Gratis-Premiumdownload!

Und schützen Sie sich gerade in Zeiten leerer Staatskassen vor diesen Steuerfallen. Denn hier suchen die Betriebsprüfer gezielt nach steuerlichen Mehreinnahmen.

Nicht auf Ihre Kosten!

Denn mit diesem Gratis-Premiumdownload „20 USt-Fallen: Wie Sie Ihre Firma 2010 davor schützen“ sind Sie auf Augenhöhe mit dem Betriebsprüfer. Sie wissen, wo der Betriebsprüfer hinschaut, und können sich gezielt vorbereiten.


Steuernachzahlungen nicht bei Ihnen! Im Gratis-Premiumdownload finden Sie alle Urteile für Ihre rechtliche Absicherung in diesen Fällen – mit entscheidender Handlungsempfehlung:

Vorsteuerabzug bei Subunternehmen: Fehlt es mangels Selbstständigkeit des Fahrers an der Unternehmereigenschaft, können Sie die Vorsteuer aus Rechnungen des eingesetzten Subunternehmers nicht abziehen. Lesen Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihr Recht auf Vorsteuerabzug durchbekommen.
Umsatzsteuersatz für Sponsorengelder: Wie muss eine ordnungsgemäße Rechnung aussehen, wenn Ihr Unternehmen als Sponsor für Vereine und andere gemeinnützige Organisationen aus dem sozialen und kulturellen Bereich auftritt?

Berichtigung einer Ausgangsrechnung: Trotz aller Vorkehrungen kann es immer mal wieder passieren, dass Ihre Ausgangsrechnungen nicht alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Das kann Ihnen enormen Aufwand bringen: Dann nämlich, wenn der Fiskus für die Berichtigung der Umsatzsteuer eine notarielle Beurkundung verlangt. So vermeiden Sie diesen Aufwand.
 
Ausgabe von Gutscheinen: Hier entsteht folgende Frage: Wann liegt die umsatzsteuerpflichtige Leistung vor? Bei Ausgabe des Gutscheins oder erst bei seiner Einlösung? Die OFD Karlsruhe klärt mit einer aktuellen Verfügung zu Ihren Gunsten auf!

Verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung: Dieser Vorgang unterliegt nicht der Mindestbesteuerungsgrundlage § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG, wenn Sie durch betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Welche Voraussetzungen Sie hier erfüllen müssen, lesen Sie im Gratis-Premiumdownload.

Falsche Angaben in Rechnungen: Eingangsrechnungen sind nur dann ordnungsgemäß, wenn Sie wirklich alle Pflichtangaben gemäß § 14 UStG enthalten. Doch manchmal muss die Ansässigkeit des liefernden Unternehmens erst geklärt werden. Ein aktuelles BFH-Urteil stellt klare Ansprüche.

Und noch 14 weitere Steuerfallen, die in 2010 besonders von den Betriebsprüfern unter die Lupe genommen werden.

  Profitieren auch Sie von diesem Gratis-Premiumdownload "20 USt-Fallen: Wie Sie Ihre Firma 2010 davor schützen" und klicken Sie hier zum Sofort-Download.
Aber Achtung:
Dieses
einmalige Angebot gilt nur bis zum !

Entscheiden Sie sich jetzt für einen Test von „Umsatzsteuer aktuell“ und schon in weniger als 2 Minuten liegen beide Premiumdownloads für Sie bereit!

Doch Sie sind nicht machtlos – denn mit meinem Spezial-Informationsdienst „Umsatzsteuer aktuell“ können Sie …

so weit wie möglich verhindern, dass Ihnen das Finanzamt den Vorsteuerabzug streicht
 
gegenüber dem Umsatzsteuer-Sonderprüfer hieb- und stichfest mit Gerichtsurteilen und Vorschriften belegen, dass Sie im Recht sind
 
sicherstellen, dass alle Rechnungen die geforderten Pflichtangaben enthalten und Sie nicht auf der Umsatzsteuer sitzen bleiben
 
jederzeit die neuesten Urteile für sich nutzen
 
konsequent alle Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
 
die Geschäftsleitung auf interessante Steuer-Spar-Strategien aufmerksam machen
 
durch fertige Checklisten eine Menge Zeit sparen - und gleichzeitig nichts Wichtiges mehr übersehen (besonders wichtig bei komplizierten Sachverhalten und immer neuen Gesetzesvorschriften und Verwaltungserlassen!)
 
verhindern, dass Sie in leicht zu übersehende Steuerfallen tappen (zum Beispiel bei der Meldepflicht oder bei Lieferung an Privatpersonen im Ausland)
 
Ihre besonderen Nachweispflichten mit möglichst wenig Aufwand erfüllen
 
den Aufwand für Beleg- und Buchnachweise so weit wie möglich in Grenzen halten
 

Stellen Sie sich vor, der Umsatzsteuer-Sonderprüfer kündigt demnächst seinen Besuch bei Ihnen an. Sie meinen, alles richtig gemacht zu haben, weil Sie bei jeder Rechnung penibel auf alle Details wie Leistungsdatum und -beschreibung oder Steuernummer achten. Doch in einem Fall stellt sich heraus, dass Ihr Kunde gar kein Unternehmer ist…

Fatale Folge: SIE haften sofort für die nicht abgeführte Umsatzsteuer!

Dieser zunächst unscheinbare Fall beweist: Ohne 100%ige Absicherung stehen Sie im Bereich Umsatzsteuer schnell auf verlorenem Posten. Auch dann, wenn Sie eigentlich meinen, alles richtig gemacht zu haben.

Denn das Vertrackte ist ja gerade, dass Sie auch für die Fehler der anderen in „Sippenhaft“ genommen werden!

Warum Sie „Umsatzsteuer aktuell“ unbedingt brauchen:

Besonders jetzt in Zeiten der Finanzkrise wird ein Punkt immer wieder übersehen:

Zwischen der vertraglich-steuerlich optimalen Gestaltung und der größtmöglichen Liquidität besteht ein enger Zusammenhang. Darum ist die vorteilhafte Gestaltung sämtlicher Vorgänge rund um die Umsatzsteuer (und speziell dem Vorsteuerabzug!) besonders wichtig!

Glauben Sie aber nicht, dass Sie vom Fiskus Schützenhilfe erwarten können. Nullkommanull! Erst recht nicht bei der „Cash Cow“ Vorsteuerabzug – von jeher ein besonders beliebtes Prüffeld bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und -Nachschauen.

Den Vorsteuerabzug retten Sie nur, wenn Sie alle gesetzlichen Vorgaben penibel erfüllen. Oder sicherstellen, dass fehlerhafte Eingangsrechnungen korrigiert werden.

Ziehen Sie daher alle Register und schützen Sie sich und Ihr Unternehmen! Lassen Sie sich noch heute eine GRATIS-Test-Ausgabe von „Umsatzsteuer aktuell“ kommen. Klicken Sie dazu einfach hier!

„Umsatzsteuer aktuell“ hält Sie Monat für Monat über alle unsatzsteuerrelevanten Themen auf dem Laufenden. Jede Ausgabe ist mit nur 8 Seiten dennoch so übersichtlich, dass Sie nicht mehr als 10 – 15 Minuten Zeit im Monat dafür benötigen. Und die sind durch die noch höhere Rechtssicherheit bestens angelegt!

Durch die Erlasse, Gerichtsurteile und Gesetzes-Fundstellen aus „Umsatzsteuer aktuell“ können Sie dem Prüfer erheblich bestimmter und souveräner auftreten. Damit haben Sie den ersten Schritt zu weniger Querelen mit dem Finanzamt und einer besseren Ausgangslage für Sie getan.

Er merkt dadurch sofort, dass Sie sich kein X für ein U vormachen lassen und ganz genau wissen, warum Sie was wie abgerechnet oder verbucht haben.

Mal ehrlich: Was würden Sie dafür geben, wenn Sie künftig weniger schlaflose Nächte haben … weil Sie nicht mehr befürchten müssen, dass Ihnen der Prüfer den Vorsteuerabzug streicht, nur weil buchstäblich in einer Eingangsrechnung ein Komma fehlt?

Lassen Sie daher heute noch von sich hören und fordern Sie „Umsatzsteuer aktuell“ noch heute an!

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Ihr

Heinz-Wilhelm Vogel
Chefredakteur „Umsatzsteuer aktuell“

 

PS: 

„Umsatzsteuer aktuell“ kann sich schon durch einen einzigen Tipp bezahlt machen. Ein Prüfer kann durch einen klitzekleinen Detailfehler bei einer Umsatzsteuer-Nachschau ein Mehrfaches dessen abkassieren, was Sie in einem ganzen Jahr in „Umsatzsteuer aktuell“ investieren. Und er weiß aus Erfahrung ganz genau, wo er suchen muss. Mit „Umsatzsteuer aktuell“ wissen SIE es ab jetzt auch! Jetzt hier zusammen mit Ihrem PDF-GRATIS-Report anfordern! – Hier klicken
 

Bitte senden Sie mir kostenlos die neueste Ausgabe von „Umsatzsteuer aktuell“ umgehend zu. Wenn ich innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der ersten Ausgabe nichts Gegenteiliges mitteile (Postkarte oder E-Mail genügt), erhalte ich jeden Monat die neueste Ausgabe von „Umsatzsteuer aktuell“ zum günstigen Preis von nur 19,90 € pro Ausgabe (zzgl. MwSt. & Versandkosten). Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist zum Ende des Bezugsjahres möglich.

       
  Firma:*  
  Anrede/Titel:      
  Vorname:    
  Nachname:*  
       
  Straße & Haus-Nr.:*  
  PLZ, Ort:*  
  Land:    
  E-Mail:*
Datenschutzhinweis
 


Sicherheit:
Ihre Daten werden durch SSL-Verschlüsselung sicher übertragen.

Hinweis: Damit wir Ihre Gratis-Test-Anforderung bearbeiten können,
müssen die mit (*) gekennzeichneten Felder ausgefüllt werden.

 
 
 
Kundendienst
Datenschutz
AGB
Impressum
BWRmed!a