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WANN Sie WEM, WIE und aus WELCHEN Gründen kündigen dürfenBevor Sie handelnPrüfen Sie, ob es von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Regelungen durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung oder eine Klausel im Arbeitsvertrag gibt. FormvorschriftenSeit dem 1. Mai 2000 ist für Kündigungen die Schriftform vorgeschrieben.
Wie ein Kündigungsschreiben lautet
Klicken Sie hier und laden Sie das komplette Musterschreiben herunter! KündigungsschutzWenn
dann gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Schwangeren, Müttern bis 4 Monate nach der Niederkunft, Müttern oder Vätern in Elternzeit, Auszubildenden, schwerbehinderten Menschen, Mitgliedern des Betriebsrats können Sie nur unter erschwerten Bedingungen kündigen, z. B. bei erheblichen Pflichtverletzungen wie Sabotage oder bei einer Betriebsstilllegung. Die Fristen und Termine bei Kündigungen finden Sie direkt in Ihrem Geschenk „Wann Sie wem, wie und aus welchen Gründen kündigen dürfen“ – ein Bestandteil der Praxis-Vorlagen-Box "Rechtssicher kündigen". SPEZIALFALL 1: Betriebsbedingte KündigungSie müssen zunächst prüfen, ob Sie nicht durch Überstundenabbau, Versetzungen, Umschulungen oder Kurzarbeit den oder die Arbeitsplätze retten können. Wenn das nicht geht, müssen Sie eine Sozialauswahl treffen. Das heißt, Sie sind verpflichtet, langjährige Mitarbeiter und solche, die eine Familie zu ernähren haben, möglichst zu behalten.
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| TIPP: Bei mehreren Verstößen unbedingt jeden einzeln in einem gesonderten Schreiben abmahnen. Die passenden Musterschreiben dazu finden Sie in Ihrem Praxishandbuch Personal. |
Doch nicht nur Mitarbeiter-Motivation und Kündigung gehört zu Ihrem täglichen Handwerk.
Die besten Führungskräfte sind nicht diejenigen, die möglichst viele Mitarbeiter mit dem „goldenen Handschlag“ entlassen, sondern diejenigen, die mit ihrem Team herausragende Leistungen erbringen und somit das Wachstum sichern und die Zukunft gestalten.
Wie viel Zeit, Geduld, Energie, Geld und gute Worte haben Sie schon auf leistungsschwache Mitarbeiter verschwendet? Und alles ohne den geringsten Erfolg?
Dabei ist eines ganz sicher: Auch in Ihrem Team stecken motivierte, fleißige und erfolgreiche Mitarbeiter.
Fachlich macht Ihnen so schnell keiner etwas vor. Das weiß auch jeder in der Firma.
wenn Ihre Mitarbeiterin nicht immer schon eine Viertelstunde vor Dienstschluss ihren PC abstellen würde?
Oder wenn Ihr Mitarbeiter nicht immer erst nach dem fünften Klingeln ans Telefon gehen und Ihre Mitarbeiterin nicht während der Arbeitszeit Kosmetikprodukte kaufen würde.
Geben Sie nicht auf, wenn nach der ersten Unterredung mit einem Problem-Mitarbeiter noch nicht alle Schwierigkeiten beseitigt sind. Ein zweiter Versuch lohnt, denn einen Mitarbeiter zu entlassen und einen neuen zu finden und einzuarbeiten, ist in den meisten Fällen wesentlich aufwändiger und teurer. Halten Sie sich an diesen trichterförmigen Aufbau des Kritikgesprächs:

In der vollständig überarbeiteten Neuauflage des Praxishandbuchs Personal finden Sie u. a. folgende Beiträge mit wichtigen Arbeitgeber-Tipps:
Ihre Mitarbeiter sind Ihr wichtigstes Kapital, das wissen Sie. Jede noch so kleine Anstrengung, die Sie in Ihre Mitarbeiter investieren, wird sich mehr als bezahlt machen.
Wahr ist aber auch, dass die Personalkosten und die Sozialabgaben immer mehr steigen. Erfahren Sie daher,
Versuchen Sie, ihm eine einmalige Prämie schmackhaft zu machen. Wenn Sie ihm 2.500€ anbieten, hat das einen hohen Reiz für ihn. Eine Gehaltserhöhung von 150€ hingegen ist schon nach 1,5 Jahren teurer. Und der Mitarbeiter würde bei der nächsten Gehaltsverhandlung von einem höheren Niveau starten.
Aus der unten stehenden Tabelle können Sie entnehmen, dass Mitarbeiter nicht ausschließlich nach Geld streben. Anerkennung ist ebenso wichtig. Auch ein Wettbewerb, in dem Sie Prämien ausloben, kann zur Motivation beitragen. Je nachdem, welches Ziel Sie mit dem Wettbewerb erreichen wollen, kommen vier Prämienarten in Frage:
Bedeutung der Bedürfnisse aus Mitarbeitersicht
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Bedeutung der Bedürfnisse aus Vorgesetztensicht
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Erstaunlicherweise kommt es immer wieder vor, dass Menschen mit einem Intelligenzquotienten von 125 für Menschen arbeiten, die nur einen IQ von 100 haben. Der IQ ist also sicher keine Garantie für Erfolg. Wenn Sie also die Anforderungen an einen Mitarbeiter zusammenstellen, seien Sie so konkret wie irgend möglich. Beispiel: Ein Außendienstmitarbeiter muss „gut mit Leuten können“, aber er muss nicht wissen, was die Quantenphysik ist. Oder Sie lesen im Praxishandbuch Personal, was hinter der Geheimsprache steckt.
Leider verschleiert die Sprache im Arbeitszeugnis die wahren Leistungen eines Mitarbeiters mehr, als dass sie sie tatsächlich wiedergibt. Problem: Hinter Worten, die sich eigentlich recht positiv anhören, verbirgt sich oft ein ganz anderer Sinn! Wenn ein Kandidat Ihr Interesse geweckt hat, sollten Sie sich daher immer absichern und seinen früheren Vorgesetzten anrufen. Von Chef zu Chef wird er Ihnen wertvolle Auskünfte geben. Achtung: Sie benötigen hierzu aber das Einverständnis des Bewerbers.
Nach § 670 BGB müssen Sie die Kosten tragen, wenn Sie einen Bewerber zum Gespräch einladen. Vereinbaren Sie daher zunächst nur etwa 3 Termine – vielleicht haben Sie dann schon den Richtigen gefunden. Oder: Schließen Sie eine Kostenerstattung vorzeitig aus. Bereiten Sie sich auf den Termin vor, indem Sie z. B. den Lebenslauf auf Lücken abklopfen. Notieren Sie sich, wo Sie nachhaken wollen. Stellen Sie sicher, dass Sie während des Gesprächs nicht gestört werden.
Einstellungstests sind umstritten. Manche zielen auf Schulwissen, manche auf praktische Intelligenz, andere auf Sozialverhalten. Wenn Sie einen neuen Test einführen wollen und nicht sicher sind, ob er etwas taugt, dann führen Sie ihn erst mal an einigen freiwilligen Testpersonen in Ihrem Hause durch. Wenn Ihnen dann die Ergebnisse plausibel erscheinen, können Sie den Test auch ruhig bei Bewerbern einsetzen. Ein seriöser Test liefert Ihnen relativ objektive Ergebnisse und kann somit ein wertvoller Bestandteil Ihrer Personalauswahl sein.
Verhindern Sie personelle Fehlentscheidungen, indem Sie die richtigen Fragen stellen. Erfahren Sie, wie Sie jedem Bewerber „hinter die Stirn“ schauen. Lesen Sie im Praxishandbuch Personal, welche Fragen Sie im Vorstellungsgespräch fragen sollten, und welche Ihnen das AGG noch gestattet.
Sie sind durch das sog. Nachweisgesetz verpflichtet, dem Mitarbeiter die Arbeitsbedingungen schriftlich auszuhändigen. In der Praxis bedeutet das so viel wie eine Verpflichtung zu schriftlichen Arbeitsverträgen.
Wenn Sie nicht hundertprozentig sicher sind, ob ein Kandidat der Richtige für die zu besetzende Stelle ist, schlagen Sie ihm ein befristetes Arbeitsverhältnis vor. Das hat den Vorteil gegenüber einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit Probezeit, dass das Arbeitsverhältnis nicht automatisch verlängert wird. Auch dann nicht, wenn eine Kündigung z. B. wegen Schwangerschaft oder Schwerbehinderung nicht möglich wäre. Wichtig: Wenn Sie die Befristungsdauer verlängern, müssen Sie das schriftlich tun.
Bei einem freien Mitarbeiter brauchen Sie sich um die Regelungen des Arbeitsrechts wenig Sorgen zu machen. Doch beachten Sie unbedingt, dass Ihr freier Mitarbeiter nicht als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger eingestuft wird.
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