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Die 128-teilige Praxis-Vorlagen-Box
„Rechtssicher kündigen“

Für Personalverantwortliche mit wenig Zeit,
   
die einem Mitarbeiter 100% rechtssicher sagen wollen:
   
  „Sie sind entlassen!“
   
ohne anschließende Querelen vor dem Arbeitsgericht
   
Alle Kündigungsarten: personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt, fristlos, Änderungskündigung, Probezeitkündigung, besondere Personengruppen

 

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Inhalt:

Die 99 wichtigsten Arbeitsrechts-Urteile
Spezialreport: Wann darf ich wem, wie und aus welchen Gründen kündigen?
13 fertige, anwaltsgeprüfte Muster-Kündigungen
Änderungskündigung: Wie Sie arbeitsvertragliche Änderungen auch gegen den Willen Ihres Mitarbeiters durchsetzen
Spezialreport: Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung zur rechtssicheren Kündigung
Ihr 8-Punkte-Programm zur rechtssicheren Abmahnung
Betriebsbedingte Kündigung – 6 Fallbeispiele

Sie bekommen sie jetzt sofort GRATIS per PDF zum Download, wenn Sie hier klicken:

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Diese 128 Vorlagen, Urteile, Muster und Arbeitshilfen lassen keine Frage offen. Darunter sind unter anderem:


Spezialreport: Wann darf ich wem,
wie und aus welchen Gründen kündigen?


Mit mehr als 63 Fallbeispielen arbeitsgerichtlich durchsetzbarer Kündigungsgründe mit allen Aktenzeichen und mehr als 12 Muster-Kündigungsschreiben. Plus: Wie Sie Arbeitsrechtsklagen schon von vornherein verhindern.

Kündigungsfristen und Termine: Wann die Kündigung zugestellt sein muss und wie Sie sie sich rechtssicher quittieren lassen
In welchen Fällen Sie betriebsbedingt kündigen können
Beispiel für ein Punktesystem bei der Sozialauswahl und wie Sie Leistungsträger davon ausnehmen
Wie Sie Low Performern und Arbeitsverweigerern jetzt ganz einfach kündigen
Wann Sie personenbedingt, z. B. wegen Krankheit, kündigen dürfen
Wie Sie auch „Unkündbaren“ kündigen, z. B. Schwerbehinderten, Betriebsräten, Mitarbeitern in Elternzeit etc.
Wie Sie mit einer wasserdichten Abmahnung die verhaltensbedingte Kündigung rechtssicher vorbereiten
Wie Sie befristete Arbeitsverträge und in der Probezeit kündigen
U.v.m.


Die 99 wichtigsten Arbeitsrechts-Urteile für Sie als Arbeitgeber:

So urteilen die Gerichte. Nutzen Sie die Erfahrungen anderer Arbeitgeber und vermeiden Sie diese häufigen Fallen für Arbeitgeber. Und nutzen Sie die Urteile, die zu Ihren Gunsten gefällt wurden, wie z. B. hier:

LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2009: Bei langer Krankheit kann der Anspruch auf Urlaub teilweise verfallen.
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2009: Schon der Verdacht auf Diebstahl kann schon die fristlose Kündigung rechtfertigen.
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.10.2008: Arbeitnehmer muss Mobbing-Vorwurf konkret belegen.
LAG München, Urteil vom 13.12.2008: Kündigung wegen falscher Angaben bei Bewerbung rechtens.
   

13 fertige, anwaltsgeprüfte Muster-Kündigungsschreiben

Nutzen Sie diese fertigen, rechtssicheren Muster-Kündigungsschreiben, um bei den Formalitäten keinen Fehler zu machen, z. B.:

Muster-Anhörungsschreiben gemäß § 102 BetrVG
Muster für eine ordentliche Kündigung
Muster für eine außerordentliche Kündigung
Muster für eine personenbedingte Kündigung
Muster für eine verhaltensbedingte Kündigung
Muster für eine betriebsbedingte Kündigung
Muster für eine Änderungskündigung
Antrag auf Kündigung einer Schwangeren
Antrag auf Kündigung eines Schwerbehinderten
u.v.m.


Ihr 8-Punkte-Programm zur rechtssicheren Abmahnung

Voraussetzung für verhaltensbedingte Kündigungen ist meist die Abmahnung. Lesen Sie in diesem Spezialreport:

Wie Sie eine Abmahnung rechtssicher formulieren
Wann Sie ausnahmsweise auf eine Abmahnung verzichten und gleich kündigen
Wann Sie vorher den Betriebsrat anhören müssen
Arbeits- und Entscheidungshilfe Abmahnung
u.v.m.
   
   
Und viele mehr!
Sie erhalten dieses sonst nirgends erhältliche Set, die 99 wichtigsten Arbeitsrechts-Urteile, den Spezialreport „Wann darf ich wem, wie und aus welchen Gründen kündigen?“, die 13 Muster-Kündigungen und vieles mehr jetzt sofort GRATIS als PDF, wenn Sie auf diesen Link klicken:

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Sie müssen einem Mitarbeiter kündigen ... und wollen sich lange Arbeitsgerichts-Streitigkeiten von vornherein ersparen?

So sagen Sie einem Mitarbeiter 100% rechtssicher

„Sie sind entlassen!“
... ohne anschließende „Querelen“


vor dem Arbeitsgericht ...


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Christian Wolf, zeigt Ihnen hier den Weg, wie Sie sich rechtssicher von Mitarbeitern trennen. Egal, ob Sie betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt kündigen wollen:

Herr Wolf

Dr. Christian Wolf
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Chefredakteur Praxishandbuch Personal

„Es ist ein verhängnisvoller Fehler zu glauben, dass Ihre Mitarbeiter von der Angst um ihren Arbeitsplatz zu Spitzenleistungen getrieben werden.“

... das Gegenteil ist der Fall. Anstatt das Beste für Ihr Unternehmen zu geben, drehen sich die Sorgen Ihrer Mitarbeiter meist um ihr eigenes Wohl. Sie haben einfach den Kopf nicht dafür frei, ihre beste Leistung zu bringen.

Ich zeige Ihnen heute 2 Wege, wie Sie jederzeit die Zukunft Ihres Unternehmens oder Ihrer Abteilung sichern.
Und damit auch Ihre persönliche Zukunft:

  1. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Leistungsträger! Im Durchschnitt machen nur 20 Prozent aller Mitarbeiter 80 Prozent des Erfolgs aus.

  2. Stellen Sie sicher, dass alle Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen und Zeugnisse in Ihrem Hause rechtlich absolut wasserdicht sind. Denn schon ein falsches Wort kann Sie unter Umständen ein Vermögen kosten!

Ich empfehle Ihnen das Praxishandbuch Personal, das Ihnen anwaltsgeprüfte und praxiserprobte Anleitungen für Arbeitgeber, Vorgesetzte und Personalverantwortliche zur sicheren Mitarbeiter-Auswahl, erfolgreichen Mitarbeiter-Führung und rechtssicheren Erteilung von Abmahnungen, Kündigungen und Zeugnissen bietet.

Ein Leser aus Burgthann schrieb mir noch neulich: „Das Praxishandbuch Personal hat mir schon so manchen Euro an Anwaltskosten gespart, sodass sich das Abo mehrfach bezahlt gemacht hat.“

Machen Sie es jetzt genauso. Denn das Praxishandbuch Personal können Sie jetzt 4 Wochen gratis testen.

Ihr

Unterschrif Herr Wolf
Dr. Christian Wolf
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Chefredakteur Praxishandbuch Personal

PS: Als Testleser des Praxishandbuches Personal erhalten Sie die Praxis-Vorlagen-Box "Rechtssicher kündigen". Klicken Sie für die direkte Zusendung gleich hier!

 

WANN Sie WEM, WIE und aus WELCHEN Gründen kündigen dürfen

Bevor Sie handeln

Prüfen Sie, ob es von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Regelungen durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung oder eine Klausel im Arbeitsvertrag gibt.

Formvorschriften

Seit dem 1. Mai 2000 ist für Kündigungen die Schriftform vorgeschrieben.

TIPP: Lassen Sie eine schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Stellen Sie eine Kündigung möglichst nicht per Einschreiben, auch nicht mit Rückschein zu. Wenn der Mitarbeiter nicht zu Hause ist und die Benachrichtigung des Postboten nicht abholt, hat er die Kündigung nicht erhalten!

Wie ein Kündigungsschreiben lautet

Sehr geehrter Herr Berlebach,
hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum ... Wir bitten Sie, etwa noch ausstehenden Resturlaub bis zu diesem Zeitpunkt zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen

Klicken Sie hier und laden Sie das komplette Musterschreiben herunter!

Kündigungsschutz

Wenn

  • Sie nicht mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen oder
  • der Mitarbeiter höchstens seit 6 Monaten bei Ihnen beschäftigt ist oder
  • er Heimarbeiter oder Handelsvertreter ist,

dann gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht.

Schwangeren, Müttern bis 4 Monate nach der Niederkunft, Müttern oder Vätern in Elternzeit, Auszubildenden, schwerbehinderten Menschen, Mitgliedern des Betriebsrats können Sie nur unter erschwerten Bedingungen kündigen, z. B. bei erheblichen Pflichtverletzungen wie Sabotage oder bei einer Betriebsstilllegung.

Die Fristen und Termine bei Kündigungen finden Sie direkt in Ihrem Geschenk „Wann Sie wem, wie und aus welchen Gründen kündigen dürfen“ – ein Bestandteil der Praxis-Vorlagen-Box "Rechtssicher kündigen".

SPEZIALFALL 1: Betriebsbedingte Kündigung

Sie müssen zunächst prüfen, ob Sie nicht durch Überstundenabbau, Versetzungen, Umschulungen oder Kurzarbeit den oder die Arbeitsplätze retten können. Wenn das nicht geht, müssen Sie eine Sozialauswahl treffen. Das heißt, Sie sind verpflichtet, langjährige Mitarbeiter und solche, die eine Familie zu ernähren haben, möglichst zu behalten.

TIPP: Es kann Sie aber niemand zwingen, einen jungen, leistungsstarken und unentbehrlichen Mitarbeiter zu entlassen. Die besten Tipps zur Auswahl finden Sie in Ihrem Praxishandbuch Personal.

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SPEZIALFALL 2: Personenbedingte Kündigung

Meistens wird eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit ausgesprochen. Wegen häufiger Kurzerkrankungen können Sie nur kündigen, wenn eine negative Gesundheitsprognose für die Zukunft vorliegt. Zeichnen Sie auch minutiös alle Fehlzeiten auf! Bei einer lang andauernden Erkrankung wird immer ein sehr hohes Schutzbedürfnis des Mitarbeiters angenommen. Beweisen Sie an konkreten Zahlen und Fakten, dass Ihnen durch die Krankheit des Mitarbeiters ein hoher Schaden entstanden ist. Denn Kündigung wegen Krankheit ist möglich!

SPEZIALFALL 3: Verhaltensbedingte Kündigung

Bevor Sie eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen dürfen, müssen Sie in der Regel abmahnen. Ausnahme: sehr schwere Vergehen wie Tätlichkeit, sexuelle Belästigung, Verrat von Betriebsgeheimnissen, Annahme von Schmiergeldern usw. Immer wieder vorkommende Pflichtverletzungen sind Zuspätkommen, Verstoß gegen Alkohol- oder Rauchverbot, politische Betätigung im Betrieb usw. Mahnen Sie so etwas spätestens 2 Wochen, nachdem Sie davon Kenntnis bekommen haben, ab.

TIPP: Bei mehreren Verstößen unbedingt jeden einzeln in einem gesonderten Schreiben abmahnen. Die passenden Musterschreiben dazu finden Sie in Ihrem Praxishandbuch Personal.

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Doch nicht nur Mitarbeiter-Motivation und Kündigung gehört zu Ihrem täglichen Handwerk.

Mitarbeiter schulden Ihnen mehr als
Pünktlichkeit und Fleiß

Die besten Führungskräfte sind nicht diejenigen, die möglichst viele Mitarbeiter mit dem „goldenen Handschlag“ entlassen, sondern diejenigen, die mit ihrem Team herausragende Leistungen erbringen und somit das Wachstum sichern und die Zukunft gestalten.

Was haben Sie sich bisher nicht alles von Problem-Mitarbeitern
bieten lassen müssen?

Wie viel Zeit, Geduld, Energie, Geld und gute Worte haben Sie schon auf leistungsschwache Mitarbeiter verschwendet? Und alles ohne den geringsten Erfolg?

Dabei ist eines ganz sicher: Auch in Ihrem Team stecken motivierte, fleißige und erfolgreiche Mitarbeiter.

Fachlich macht Ihnen so schnell keiner etwas vor. Das weiß auch jeder in der Firma.

Aber sagen Sie selbst: Könnte nicht alles noch viel besser laufen?
Zum Beispiel:

wenn Ihre Mitarbeiterin nicht immer schon eine Viertelstunde vor Dienstschluss ihren PC abstellen würde?

Oder wenn Ihr Mitarbeiter nicht immer erst nach dem fünften Klingeln ans Telefon gehen und Ihre Mitarbeiterin nicht während der Arbeitszeit Kosmetikprodukte kaufen würde.

Mussten Sie sich auch schon die folgenden Fragen stellen?

  • Wie entlasse ich einen Mitarbeiter auf die sanfte Art?
  • Wie belohne ich Spitzenleistungen ohne große Kosten?
  • Wie bilde ich meine Mitarbeiter schneller und zu geringeren Kosten aus?
  • Wie erreiche ich in Kritikgesprächen mein Ziel?
  • Wie rege ich meine Mitarbeiter zu innovativem und unternehmerischem Denken an?
  • Wie arbeite ich neue Mitarbeiter so ein, dass sie schon nach einer Woche die Leistung erzielen, wie andere erst nach 8 Wochen?
  • Wie kann ich durch einen sicheren Verhandlungsstil Übereinstimmung auch in schwierigen Fragen erzielen?

Ich wills wissen

Erfolgreiches Konfliktmanagement

Geben Sie nicht auf, wenn nach der ersten Unterredung mit einem Problem-Mitarbeiter noch nicht alle Schwierigkeiten beseitigt sind. Ein zweiter Versuch lohnt, denn einen Mitarbeiter zu entlassen und einen neuen zu finden und einzuarbeiten, ist in den meisten Fällen wesentlich aufwändiger und teurer. Halten Sie sich an diesen trichterförmigen Aufbau des Kritikgesprächs:

Konfliktmanagement

Wie Sie Ihr Ziel in 5 Schritten erreichen

  1. Bauen Sie eine Kontaktbrücke zu dem Mitarbeiter auf. Betonen Sie die bisherige gute Leistung.
  2. Klären Sie mit ihm den Sachverhalt, um festzustellen, ob er den Fehler wirklich zu vertreten hat.
  3. Hören Sie sich seine Entschuldigungen an.
  4. Weisen Sie ihn auf die Folgen des Fehlverhaltens hin. Bewerten Sie den Sachverhalt, sprechen Sie ggf. eine Verwarnung aus und präzisieren Sie Ihre Erwartungen an den
    Mitarbeiter.
  5. Finden Sie einen positiven Abschluss, indem Sie Ihre Hoffnung auf eine zukünftig wieder reibungslose Zusammenarbeit ausdrücken.

Ab sofort haben Sie auch diese Themen schnell wieder vom Tisch:

In der vollständig überarbeiteten Neuauflage des Praxishandbuchs Personal finden Sie u. a. folgende Beiträge mit wichtigen Arbeitgeber-Tipps:

  • Versetzung: Weisen Sie einem Mitarbeiter problemlos eine andere Aufgabe oder Stelle zu
  • Personalauswahl: So gewinnen Sie zeit- und kostensparend den besten Bewerber
  • Senken Sie ohne Kündigung Ihre Personalkosten und erhöhen damit Ihren Gewinn
  • Was Sie bei einer Lohnpfändung alles berücksichtigen müssen
  • Abfindung: Wann Ihrem Mitarbeiter ein Ausgleich für den Verlust seines Arbeitsplatzes zusteht
  • Gleichbehandlung: Die aktuellsten AGG-Urteile und Fallbeispiel für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen
  • Kündigung: Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung zur rechtssicheren Kündigung.
    Sichern Sie sich dazu auch gleich Ihr Geschenk
  • Wie Sie die Leistung Ihrer Mitarbeiter richtig bewerten
  • Wie Sie Ihre Mitarbeiter erfolgreich und einfach an Ihrer Firma beteiligen können
  • So hat Mobbing in Ihrem Unternehmen keine Chance
  • Konfliktmanagement: So vermeiden oder lösen Sie erfolgreich und dauerhaft interne Konflikte
  • Machen Sie bei Weihnachtsgeld, Prämie & Co. alles richtig
  • Überzeugungstechniken: Gewinnen Sie mit dem richtigen Verhalten jeden
    Mitarbeiter für sich
  • Vergütung: Alles, was Sie zur fairen Vergütung wissen müssen
  • Arbeitnehmerhaftung: Wann Ihre Mitarbeiter für einen Schaden einstehen müssen

Zahlen Sie Ihren schlechten Mitarbeitern zu viel und den guten zu wenig?

Ihre Mitarbeiter sind Ihr wichtigstes Kapital, das wissen Sie. Jede noch so kleine Anstrengung, die Sie in Ihre Mitarbeiter investieren, wird sich mehr als bezahlt machen.

Wahr ist aber auch, dass die Personalkosten und die Sozialabgaben immer mehr steigen. Erfahren Sie daher,

  • welche Lohnbestandteile steuer- und sozialabgabenfrei sind,
  • welche Incentives wirksamer sind als Geld,
  • wie Sie auf überzogene Gehaltsforderungen reagieren,
  • wie Sie aus einem für Sie ungünstigen Tarifvertrag herauskommen,
  • 12 Prämien, die wirklich motivieren und weniger als 40€ kosten,
  • wie Sie vom Gießkannenprinzip auf leistungsabhängige Vergütung umstellen,
  • wie Sie auch Mitarbeiter, die nicht im Verkauf tätig sind, erfolgsabhängig bezahlen,
  • welche Zusatzleistungen in Frage kommen, und welche unter Umständen sogar eine schädliche Wirkung haben können,
  • wie Sie allen Mitarbeitern klarmachen, dass Einkommen und Prestige nichts mit dem Alter zu tun haben.
  1. Zahlen Sie alle freiwilligen Leistungen grundsätzlich nur mit schriftlichem Widerrufsvorbehalt. Denn: Ihre wirtschaftliche Lage ist Schwankungen unterworfen, während sich die Arbeitnehmerlöhne nur in eine Richtung bewegen, und zwar nach oben. Diese Entwicklung müssen Sie aufhalten!

  2. Wenn Sie einem Mitarbeiter mehr Geld zahlen, kommt oft nur die Hälfte bei ihm an. Der Rest geht an den Staat. Weichen Sie daher auf abgabenfreie oder -begünstigte Vergütungsbestandteile aus wie BahnCard, Zuschuss zum Kindergarten, Direktversicherung, Job-Ticket usw.

  3. Wenn ein Mitarbeiter ein langes und schwieriges Projekt erfolgreich abgeschlossen hat, wird er Sie wahrscheinlich um eine Gehaltserhöhung bitten.

Versuchen Sie, ihm eine einmalige Prämie schmackhaft zu machen. Wenn Sie ihm 2.500€ anbieten, hat das einen hohen Reiz für ihn. Eine Gehaltserhöhung von 150€ hingegen ist schon nach 1,5 Jahren teurer. Und der Mitarbeiter würde bei der nächsten Gehaltsverhandlung von einem höheren Niveau starten.

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Nicht nur das Monatsgehalt zählt

Individuelle Prämien sind manchen Arbeitnehmern lieber als GeldAus der unten stehenden Tabelle können Sie entnehmen, dass Mitarbeiter nicht ausschließlich nach Geld streben. Anerkennung ist ebenso wichtig. Auch ein Wettbewerb, in dem Sie Prämien ausloben, kann zur Motivation beitragen. Je nachdem, welches Ziel Sie mit dem Wettbewerb erreichen wollen, kommen vier Prämienarten in Frage:

  1. Geld hat den Vorteil, dass es abstufbar ist und es jeder brauchen kann.

  2. Statusprämien (Urkunden, Pokale usw.) fördern das Selbstwertgefühl und Prestige.

  3. Eine Warenprämie kann sehr individuell ausgesucht sein und erinnert den Mitarbeiter immer wieder an seine Leistung.

  4. Reisen haben einen hohen Erlebniswert, können aber sehr kostspielig sein. Bei richtiger Anwendung steigern Sie damit die Leistungsbereitschaft Ihrer Mitarbeiter deutlich.

Bedeutung der Bedürfnisse aus Mitarbeitersicht

  1. Anerkennung für Leistung und Verhaltensweisen
  2. Informationen über die Produkte und die Unternehmensziele
  3. Eingehen auf private Sorgen
  4. Gesicherter Arbeitsplatz
  5. Gutes Einkommen
  6. Interessante Arbeit
  7. Wohlergehen des Unternehmens
  8. Loyalität zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern
  9. Gute Arbeitsbedingungen
  10. Höflichkeit der Führungskräfte
 

Bedeutung der Bedürfnisse aus Vorgesetztensicht

  1. Gutes Einkommen
  2. Gesicherter Arbeitsplatz
  3. Wohlergehen des Unternehmens
  4. Gute Arbeitsbedingungen
  5. Interessante Arbeit
  6. Loyalität zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern
  7. Höflichkeit der Führungskräfte
  8. Anerkennung für Leistung und Verhaltensweisen
  9. Eingehen auf private Sorgen
  10. Informationen über Produkte und Unternehmensziele

Warum in 7 von 9 Fällen der ideale Bewerber nicht erkannt und nur der Zweitbeste eingestellt wird

1. Das Anforderungsprofil

Erstaunlicherweise kommt es immer wieder vor, dass Menschen mit einem Intelligenzquotienten von 125 für Menschen arbeiten, die nur einen IQ von 100 haben. Der IQ ist also sicher keine Garantie für Erfolg. Wenn Sie also die Anforderungen an einen Mitarbeiter zusammenstellen, seien Sie so konkret wie irgend möglich. Beispiel: Ein Außendienstmitarbeiter muss „gut mit Leuten können“, aber er muss nicht wissen, was die Quantenphysik ist. Oder Sie lesen im Praxishandbuch Personal, was hinter der Geheimsprache steckt.

2. Analyse der Unterlagen

Schauen Sie sich Arbeitszeugnisse und Bewerbungen genau an - Im Zweifelsfall rufen Sie den ehemaligen Vorgesetzten des Bewerbers anLeider verschleiert die Sprache im Arbeitszeugnis die wahren Leistungen eines Mitarbeiters mehr, als dass sie sie tatsächlich wiedergibt. Problem: Hinter Worten, die sich eigentlich recht positiv anhören, verbirgt sich oft ein ganz anderer Sinn! Wenn ein Kandidat Ihr Interesse geweckt hat, sollten Sie sich daher immer absichern und seinen früheren Vorgesetzten anrufen. Von Chef zu Chef wird er Ihnen wertvolle Auskünfte geben. Achtung: Sie benötigen hierzu aber das Einverständnis des Bewerbers.

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3. Vorstellungsgespräch

Nach § 670 BGB müssen Sie die Kosten tragen, wenn Sie einen Bewerber zum Gespräch einladen. Vereinbaren Sie daher zunächst nur etwa 3 Termine – vielleicht haben Sie dann schon den Richtigen gefunden. Oder: Schließen Sie eine Kostenerstattung vorzeitig aus. Bereiten Sie sich auf den Termin vor, indem Sie z. B. den Lebenslauf auf Lücken abklopfen. Notieren Sie sich, wo Sie nachhaken wollen. Stellen Sie sicher, dass Sie während des Gesprächs nicht gestört werden.

4. Einstellungstests

Einstellungstests sind umstritten. Manche zielen auf Schulwissen, manche auf praktische Intelligenz, andere auf Sozialverhalten. Wenn Sie einen neuen Test einführen wollen und nicht sicher sind, ob er etwas taugt, dann führen Sie ihn erst mal an einigen freiwilligen Testpersonen in Ihrem Hause durch. Wenn Ihnen dann die Ergebnisse plausibel erscheinen, können Sie den Test auch ruhig bei Bewerbern einsetzen. Ein seriöser Test liefert Ihnen relativ objektive Ergebnisse und kann somit ein wertvoller Bestandteil Ihrer Personalauswahl sein.

Mindestens 3 von 10 Bewerbern sagen im Vorstellungsgespräch nicht die Wahrheit

Verhindern Sie personelle Fehlentscheidungen, indem Sie die richtigen Fragen stellen. Erfahren Sie, wie Sie jedem Bewerber „hinter die Stirn“ schauen. Lesen Sie im Praxishandbuch Personal, welche Fragen Sie im Vorstellungsgespräch fragen sollten, und welche Ihnen das AGG noch gestattet.

Jeder dritte Arbeitsvertrag benachteiligt Sie als Arbeitgeber

Sie sind durch das sog. Nachweisgesetz verpflichtet, dem Mitarbeiter die Arbeitsbedingungen schriftlich auszuhändigen. In der Praxis bedeutet das so viel wie eine Verpflichtung zu schriftlichen Arbeitsverträgen.

Nutzen Sie das Nachweisgesetz zu Ihrem Vorteil

  1. Schreiben Sie in den Vertrag an die Stelle, wo der Arbeitsort eingetragen wird, gleich dazu, dass Sie sich den Einsatz eventuell auch in einer anderen Betriebsstätte vorbehalten.

  2. Bei der Tätigkeitsbeschreibung sollte keinesfalls der Hinweis fehlen, dass eine (vorübergehende) Beschäftigung in einem anderen Bereich auch möglich ist.

  3. Legen Sie die Arbeitszeiten so fest, dass ein flexibler Einsatz des Mitarbeiters auf jeden Fall ohne Vertragsänderung möglich ist.

Bauen Sie einen „Notausgang“ ein

Wenn Sie nicht hundertprozentig sicher sind, ob ein Kandidat der Richtige für die zu besetzende Stelle ist, schlagen Sie ihm ein befristetes Arbeitsverhältnis vor. Das hat den Vorteil gegenüber einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit Probezeit, dass das Arbeitsverhältnis nicht automatisch verlängert wird. Auch dann nicht, wenn eine Kündigung z. B. wegen Schwangerschaft oder Schwerbehinderung nicht möglich wäre. Wichtig: Wenn Sie die Befristungsdauer verlängern, müssen Sie das schriftlich tun.

Alternative: Freie Mitarbeiter

Bei einem freien Mitarbeiter brauchen Sie sich um die Regelungen des Arbeitsrechts wenig Sorgen zu machen. Doch beachten Sie unbedingt, dass Ihr freier Mitarbeiter nicht als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger eingestuft wird.

Wie Leser das Praxishandbuch Personal nutzen

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Zusammen mit dem Grundwerk erhalte ich das aktuelle Kennwort, mit dem ich kostenlos Zugang zum kennwortgeschützten Bereich der Internet-Datenbank des „Praxishandbuchs Personal“ erhalte. Diese Berechtigung beginnt mit dem Tag der Zustellung; sie endet an dem Tag, an dem ich Ihnen mitteile, dass ich das „Praxishandbuch Personal“ nicht weiter nutzen möchte, falls mich der Test nicht überzeugt.

5. Wöchentliches E-Mail-Update
Alle aktuellen Änderungen erhalte ich ganz bequem per E-Mail. Kurz & kompakt werde ich darüber informiert, was aktuell für mich als Personalverantwortlichen von Bedeutung ist.

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