Spezial-Report
von:
Thomas Müller, Redaktion
„Arbeitgeber-Handbuch Personal & Arbeitsrecht“
Datum:
|
Liebe Leserin, lieber Leser,
als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die wichtigsten Regelungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten. Was für viele Arbeitgeber ein notwendiges Übel ist, sehen andere als Chance, um ihre Rechte gegenüber dem Mitarbeiter zu stärken.
Tipp 1: Halten Sie die Minimalanforderungen ein
Jeder Arbeitsvertrag muss Minimalanforderungen erfüllen und die folgenden Vertragspunkte enthalten:
- Name und Anschrift der Vertragspartner
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsort
- Beschreibung der Tätigkeit
- Zusammensetzung, Höhe und Fälligkeit des Entgelts
- Die Arbeitszeit
- Dauer des Erholungsurlaubs
- Kündigungsfristen
- Hinweise auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
- Bei befristeten Arbeitsverhältnissen die voraussichtliche Dauer
Neben diesen Standard-Inhalten eines Arbeitsvertrags empfiehlt sich auch die Aufnahme der folgenden Punkte, soweit dies für den jeweiligen Mitarbeiter zutrifft:
Tipp 2: Beachten Sie folgende wichtige Klauseln
Probezeit
Gibt es eine Probezeit, muss auch diese in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden.
Überstunden
Legen Sie fest, welche Überstunden in welchem Umfang vergütet werden. Vergessen Sie Formulierungen, dass eine unbeschränkte Zahl von Überstunden mit dem Grundgehalt abgegolten ist. Eine solche Regelung ist ungesetzlich und damit unwirksam.
Nebentätigkeiten
Legen Sie fest, dass der Mitarbeiter Nebentätigkeiten nur mit Ihrem Einverständnis ausüben darf. (Generell verbieten können Sie Nebentätigkeiten jedoch nicht.)
Gratifikationen
Weisen Sie darauf hin, dass die Zahlung von Gratifikationen eine freiwillige Leistung ist, auf die in der Zukunft kein Rechtsanspruch besteht.
Verschwiegenheitspflicht
Damit verpflichten Sie den Mitarbeiter, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dessen Beendigung Stillschweigen zu bewahren.
Nachträgliches Wettbewerbsverbot
Prüfen Sie, ob ein solches Verbot sinnvoll ist. Dagegen spricht die Zahlung einer Karenzentschädigung sowie die Gefahr, dass Mitarbeiter einen Vertrag mit einem solchen Passus ablehnen.
Freistellung
Wenn Sie nach Aussprechen der Kündigung auf die weitere Beschäftigung des Mitarbeiters verzichten möchten, legen Sie fest, dass dieser unter Fortzahlung seiner Vergütung freizustellen ist.
Ausschlussklausel
Legen Sie fest, dass nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer eventuelle Ansprüche innerhalb von 3 Monaten geltend machen müssen.
Tipp 3: Nutzen Sie die Checklisten aus Arbeitgeber-Handbuch Personal & Arbeitsrecht
Wichtig ist, dass kein wichtiger Punkt vergessen wird, da nachträgliche Vertragsänderungen oft nur schwer durchzusetzen sind. Als sehr hilfreich hat sich dabei die Checkliste „Gestaltungschancen für den Arbeitsvertrag“ erwiesen, die Bestandteil des Handbuchs „Arbeitgeber-Handbuch Personal & Arbeitsrecht“ ist.
Abmahnung: Was
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Außerordentliche Kündigung: Erfahren Sie Schritt für Schritt, in welchen Fällen
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kündigen: Welche
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Entgeltfortzahlung: Längst nicht immer kann ein Mitarbeiter
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Schlechte Arbeitsleistungen: Gutes
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Sie sie nur zu zahlen brauchen, wenn es Ihre Geschäftslage erlaubt.
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Abmahnung aufsetzen müssen. Oder Sie bekommen in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung
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Das ist besonders dann wichtig, wenn Sie einen heiklen Fall vor sich
haben, zum Beispiel wenn Sie jemandem kündigen wollen.
Andere sitzen in solchen Situationen wie der „Ochs vorm Berg“ und
plagen sich damit, welche Formulierungen denn nun genau in eine Abmahnung
hineingehören. Oder wie sie ein rechtssicheres Zeugnis aufsetzen
müssen.
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Ich freue mich, von Ihnen zu hören!
Mit freundlichen Grüßen

Thomas Müller, Redaktion „Arbeitgeber-Handbuch Personal & Arbeitsrecht“
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Zugegeben – das mag sich zunächst merkwürdig anhören.
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Werk für mich schon bezahlt gemacht.
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