Überstundenzuschläge bei Teilzeitkräften und Aushilfen: Worauf es ankommt
Zuschläge auf die Überstunden zahlen Sie für Ihre Teilzeitkräfte und Aushilfen nur dann, wenn diese auch einen Anspruch darauf haben. Ein solcher Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben. ...
weiterlesenIhr Mitarbeiter wünscht Teilzeit? Auf diese Formalien und Fristen kommt es an
Möchte ein bislang Vollzeit beschäftigter Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten, kann er das tun, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. ...
weiterlesenVerträge mit kurzfristig Beschäftigten: Darauf kommt es auch 2012 wieder entscheidend an!
Die kurzfristige Beschäftigung zählt neben den Tätigkeiten auf 400-€-Basis ebenfalls zu den Minijobs. Schließen Sie den Vertrag korrekt ab und beachten Sie bei der Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses alle Vorgaben, zahlen Sie für kurzfristig beschäftigte Aushilfen keine Sozialabgaben, nicht einmal Pauschalen. ...
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Lohn & Gehalt,
21.12.2011
Brutto-Netto-Rechner
Mit dem neuen Brutto-Netto-Rechner können Sie die Frage - Was bleibt netto übrig? - auf Anhieb beantworten. Einfach, komfortabel und blitzschnell! Tragen Sie einfach die entsprechenden Werte ein und lassen sich das Nettoentgelt Ihrer Mitarbeiter errechnen. ...
zum Brutto-Netto-RechnerProduktempfehlungen
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Sozialversicherungs-Berater: Ihr zuverlässiges Arbeitsinstrument, das Ihnen maximale Sicherheit allen Fragen der Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung und der betriebsprüfungssicheren Lohnabrechnung gibt..
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Update Lohn & Gehalt 2011/2012 - Das ABC der betrieblichen Entgeltabrechnung: Kompaktes Expertenwissen für die betriebsprüfungssichere Entgeltabrechnung
zum ProduktPraxishandbuch Minijobs
Praxishandbuch Minijobs: Ihr unabhängiges Nachschlagewerk, das Ihnen maximale Sicherheit in allen Fragen rund um den Umgang mit Minijobbern, 400-€-Kräften, Gleitzonenmitarbeitern und anderen Aushilfen gibt.
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