Sozialversicherung

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen ihren Beitrag zur Sozialversicherung zu leisten. Aber was gilt es im Besonderen zu beachten? Wozu sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet und wo können Sie vielleicht sogar sparen?

Wie verhält es sich aktuell mit der:  

  • gesetzlichen Krankenversicherung,
  • der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • den Leistungen der Arbeitsagentur,
  • und speziellen Umlagen? 

Lesen Sie auf den folgenden Seiten alles, um auf die nächste Betriebsprüfung optimal vorbereitet zu sein.

Lohn & Gehalt,  11.01.2012

Das sind die Änderungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung

Mit dem Jahreswechsel gab es für Ihre Personalarbeit wieder einige Änderungen. Hier alle wichtigen Punkte im Überblick. ...

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Lohn & Gehalt,  11.01.2012

Gleitzone: So berechnen Sie ab 2011 die Beiträge

Ihre Teilzeitkräfte, die zwischen 400,01 und 800 € monatlich verdienen, befinden sich automatisch in der sogenannten Gleitzone. In diesem Fall müs sen Sie die Arbeitnehmerbeiträge nach reduzierten Beitragsbemessungsgrundlagen abführen. ...

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Lohn & Gehalt,  11.01.2012

Sozialversicherung: Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen

Pünktlich zum Jahreswechsel ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung. Ab 1.1.2011 gelten die nachfolgend aufgeführten Beträge ...

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Basisinformationen

Lohn & Gehalt,  09.01.2012

Gleitzone 2012

Mit der Gleitzonenregelung soll die sogenannte Niedriglohnschwelle abgefedert werden, die sonst in geringfügig vergüteten Beschäftigungsverhältnissen bei Überschreiten der 400-Euro-Grenze zu einem abrupten Anstieg auf den vollen Sozialversiche-rungsbeitrag führen würde. ...

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Lohn & Gehalt,  09.01.2012

Dauerbrenner Kurzarbeitergeld: Antrag erforderlich

Sind die Voraussetzungen für Kurzarbeit/Kurzarbeitergeld gegeben, dann können Sie bei der Arbeitsagentur eine Anzeige über den Arbeitsausfall machen und das Kurzarbeitergeld dort beantragen. ...

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Lohn & Gehalt,  09.01.2012

Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit geringfügig Beschäftigter

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Mini-Jobber) zahlen Sie zur Rentenversicherung Pauschalbeiträge von jeweils 15% des Arbeitsentgelts. Für Ihren Arbeitnehmer ergeben sich zwar aus diesen Beiträgen Rentenansprüche, die aber relativ gering sind. Um sich höhere Rentenansprüche zu sichern, hat ihr Arbeitnehmer das Recht, auf die Versicherungsfreiheit zur gesetzlichen Rentenversicherung zu verzichten. ...

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Lohn & Gehalt,  21.12.2011

Brutto-Netto-Rechner

Mit dem neuen Brutto-Netto-Rechner können Sie die Frage - Was bleibt netto übrig? - auf Anhieb beantworten. Einfach, komfortabel und blitzschnell! Tragen Sie einfach die entsprechenden Werte ein und lassen sich das Nettoentgelt Ihrer Mitarbeiter errechnen. ...

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