Wenn Sie eine 400-€-Kraft neu einstellen, heißt es aufpassen. Denn: Geht sie noch anderen Beschäftigungen nach und verdient insgesamt mehr als 400 € monatlich, kann das zur vollen Versicherungspflicht (Meldung bei der Krankenkasse) führen. Sie sind daher verpflichtet, die weiteren Beschäftigungen Ihrer 400-€-Kräfte zu prüfen. ...
weiterlesenEr kommt so regelmäßig wie Ostern oder Weihnachten - wenn auch nicht ganz so oft: Der Betriebsprüfer der Sozialversicherung. Gern übersehen: Der Abschluss einer Betriebsprüfung heißt leider nicht: Aufräumen im Unterlagendschungel. Sämtliche Dokumente, Aufzeichnungen etc., die geprüft wurden, müssen weiterhin von Ihnen aufbewahrt werden. ...
weiterlesenSind Mitarbeiter auf Dienstreise, erhalten Sie in der Regel im Rahmen dieser Auswärtstätigkeiten Verpflegungskosten im Rahmen der gesetzlich festgelegten Pauschbeträge. ...
weiterlesenDiese Frage stellte ein Leser aus Remagen, dessen Vorarbeiter offensichtlich Probleme hat. Denn sein Lohn wird gleich von mehreren Gläubigern gepfändet. ...
weiterlesenDie bevorstehende Urlaubszeit bedeutet vielleicht auch für Sie, dass Sie die eine oder andere Aushilfskraft zusätzlich brauchen. Damit die Sache möglichst kostengünstig und ohne rechtliche Probleme vonstattengeht, denken Sie daran: ...
weiterlesenEin Mitarbeiter, der auf Abruf zur Verfügung steht, wenn Sie ihn brauchen - das ist vor allem in Stoßzeiten wie dem Weihnachtsgeschäft sehr nützlich. ...
weiterlesenWenn Sie einen Mitarbeiter kurzfristig und damit sozialabgabenfrei beschäftigen, müssen Sie besonders darauf achten, dass er durch die Zusammenrechnung mit früheren Beschäftigungen die Grenze von 2 Monaten oder 50 Tagen nicht überschreitet. ...
weiterlesenÜbernehmen Sie die Studiengebühren einer Dualen Hochschule (Berufsakademie), ist das für Ihren Mitarbeiter lohnsteuerfrei und seit 22.7.2009 unter bestimmten Bedingungen auch beitragsfrei. ...
weiterlesenAltersteilzeit können Sie mit Mitarbeitern vereinbaren, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Dabei halbiert der Mitarbeiter seine Arbeitszeit bis zum Renteneintritt. Wie die halbierte Arbeitszeit verteilt wird, können Sie frei entscheiden. ...
weiterlesenEinige Tarifverträge sehen vor, dass das während der Altersteilzeit herabgesetzte Einkommen des Mitarbeiters auf beispielsweise 80 % seines bisherigen Nettoeinkommens aufgestockt werden muss. Dann kann es sich für den Mitarbeiter lohnen, mit Beginn der Altersteilzeit etwa von Steuerklasse IV oder V in Steuerklasse III zu wechseln und damit höhere Aufstockungsleistungen zu bekommen. ...
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