Lohnabrechnung

In Deutschland ist jeder gewerbliche Arbeitgeber verpflichtet (§ 108 Gewerbeordnung (GewO)), eine Abrechnung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts in nachvollziehbarer Textform - oder in elektronischer Form mit Textausdruck - vorzunehmen. So ist es naturgemäß kein Zufall, dass sich jeder Arbeitgeber immer wieder Fragen zu Entgeltabrechnung stellen muss.

Lesen Sie auf den folgenden Seiten die wichtigsten Fragen und Antworten, dazu Basisinformationen und aktuelle Neuigkeiten die Sie als Arbeitgeber kennen sollten.

Lohn & Gehalt,  22.02.2012

Lohnabrechnung: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Bei der 4-Wochen-Frist rechnen Sie anders!

Wir haben eine neue Mitarbeiterin, die in der zweiten Woche nach Arbeitsbeginn erkrankt ist. Leider wird die Genesung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Da die Mitarbeiterin noch keine 4 Wochen bei uns war, bekommt Sie jetzt das Krankengeld von der Krankenkasse. ...

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Lohn & Gehalt,  21.02.2012

Lohnabrechnung: Zuschläge für Sonntagsarbeit auch bei Krankheit

Besonders Ihre Aushilfen arbeiten häufig an Sonn- und Feiertagen. Zahlen Sie für die Arbeit an diesen Tagen generell Zuschläge, müssen Sie das auch bei Ihren Aushilfskräften tun. Das gilt sogar dann – wie ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt –, wenn die Mitarbeiter an fraglichem Sonn- oder Feiertag krank sind (BAG, 14.1.2009, AZ: 5 AZR 89/08). ...

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Lohn & Gehalt,  02.02.2012

Lohnabrechnung: Wann muss das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden?

Generell gilt: Das Weihnachtsgeld, das von Ihrem Unternehmen gezahlt wird, dürfen Sie behalten. Allerdings vereinbaren Arbeitgeber in den Arbeitsverträgen häufig Rückzahlungsklauseln. Diese legen fest, dass der Mitarbeiter das Weihnachtsgeld teilweise oder in voller Höhe zurückzahlen muss, wenn er innerhalb der nächsten Zeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. ...

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Basisinformationen

Lohn & Gehalt,  09.01.2012

Neue Beitragssätze und Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung seit 2011

In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der allgemeine Beitragssatz 15,5%. Hier ist allerdings zu beachten, dass ein Beitragssatzanteil von 0,9% alleine von den Versicherten zu tragen ist. Bei Arbeitnehmern beläuft sich der sog. solidarische Beitragssatz auf 14,6 %. Hiervon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Hälfte, also jeweils 7,3%. ...

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Lohn & Gehalt,  21.12.2011

Brutto-Netto-Rechner

Mit dem neuen Brutto-Netto-Rechner können Sie die Frage - Was bleibt netto übrig? - auf Anhieb beantworten. Einfach, komfortabel und blitzschnell! Tragen Sie einfach die entsprechenden Werte ein und lassen sich das Nettoentgelt Ihrer Mitarbeiter errechnen. ...

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