Beschäftigen Sie eine Aushilfe kurzfristig für höchstens 2 Monate oder 50 Tage im Kalenderjahr, brauchen Sie gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV keinerlei Sozialabgaben abzuführen; unabhängig davon, wie viel die Aushilfe verdient. ...
weiterlesenDie Vergütung eines Mitarbeiters in Altersteilzeit setzt sich aus 2 Bestandteilen zusammen: zum einen aus der Hälfte des Bruttoentgelts, das ohne Altersteilzeit fällig wäre und zum anderen aus einem Aufstockungsbetrag. Diese Zahlungen müssen Sie kontinuierlich in monatlich gleichbleibenden Beträgen leisten, auch wenn die Arbeitszeit ungleichmäßig verteilt ist (z. B. im Blockmodell). ...
weiterlesen400-Euro-Kräfte werden heute in den allermeisten Unternehmen eingesetzt. Leider ist das für Sie als Arbeitgeber nicht ganz risikolos. Denn bei Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger wird die Abrechnung von 400-Euro-Kräften besonders häufig beanstandet. ...
weiterlesenDie pauschale Lohnsteuer können Sie im Innenverhältnis auf die 400-€-Kraft abwälzen. Sie können die Beschäftigung auch über Lohnsteuerkarte abrechnen. Die Pauschalabgaben setzen sich 2011 so zusammen: ...
weiterlesenSeit April 2003 gibt es die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie ist die zentrale Meldestelle für geringfügig Beschäftigte. ...
weiterlesenDie Knappschaft ist heute eine Krankenkasse, die jeden Beitrittswilligen aufnimmt. Zusätzlich bietet sie eine Rentenversicherung und eine Pflegeversicherung und betreibt die Minijob-Zentrale. ...
weiterlesenVerdient ein Arbeitnehmer bis zu 400 Euro im Monat, greift die Minijob-Regelung, und er zahlt praktisch keine Sozialversicherung. Dafür überweisen Sie als Arbeitgeber mit derzeit insgesamt 30,1 % vom Bruttolohn einen etwas höheren Prozentsatz in die Sozialversicherung als bei besser Verdienenden. ...
weiterlesenIn der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der allgemeine Beitragssatz 15,5%. Hier ist allerdings zu beachten, dass ein Beitragssatzanteil von 0,9% alleine von den Versicherten zu tragen ist. Bei Arbeitnehmern beläuft sich der sog. solidarische Beitragssatz auf 14,6 %. Hiervon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Hälfte, also jeweils 7,3%. ...
weiterlesenMit der Gleitzonenregelung soll die sogenannte Niedriglohnschwelle abgefedert werden, die sonst in geringfügig vergüteten Beschäftigungsverhältnissen bei Überschreiten der 400-Euro-Grenze zu einem abrupten Anstieg auf den vollen Sozialversiche-rungsbeitrag führen würde. ...
weiterlesenSind die Voraussetzungen für Kurzarbeit/Kurzarbeitergeld gegeben, dann können Sie bei der Arbeitsagentur eine Anzeige über den Arbeitsausfall machen und das Kurzarbeitergeld dort beantragen. ...
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