Die neuen Azubis kommen. Und was ist mit der Krankenkasse?
Auszubildende haben wie alle Mitarbeiter ein Wahlrecht bezüglich ihrer Krankenkasse. Fragen Sie den neuen Azubi am besten schon bei der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags, für welche Krankenkasse er sich entschieden hat. Der Auszubildende erklärt gegenüber einer Krankenkasse, dort Mitglied werden zu wollen. Die Krankenkasse muss unverzüglich eine Mitgliedsbescheinigung ausstellen, die der Auszubildende Ihnen als Arbeitgeber vorlegt.
Tipp:
Häufig sind junge Leute unsicher, welche Krankenkasse sie wählen sollen, und wenden sich mit dieser Frage an Sie. Empfehlen Sie den Azubis ein servicestarkes Unternehmen, das möglichst geringe oder keine Zusatzbeiträge erhebt. Bedenken Sie bei Ihrer Empfehlung aber auch, dass die Krankenkassenvielfalt in Ihrem Unternehmen nicht zu groß werden sollte. Dies verursacht Ihnen höheren Aufwand und damit Kosten.
Beachten Sie außerdem bei der Krankenkassenwahl von Azubis Folgendes:
- Es kommt immer wieder vor, dass sich die jungen Leute gegenüber mehreren Krankenkassen erklärt haben. Liegen Ihnen aus diesem Grund mehrere Mitgliedsbescheinigungen vor, lassen Sie Ihren Auszubildenden entscheiden, bei welcher Krankenkasse er letztendlich Mitglied werden will. Diese Entscheidung kann er innerhalb von zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn treffen oder auch korrigieren.
- Wählt der Auszubildende keine Krankenkasse, melden Sie ihn bei der letzten für ihn zuständigen Krankenkasse an. Das ist in der Regel die Krankenkasse, bei der er über seine Eltern familienversichert war.
- In wenigen Fällen, in denen bisher keine gesetzliche Krankenkasse die Krankenversicherung durchgeführt und der Auszubildende selbst keine Wahl getroffen hat, können Sie die Anmeldung bei der Krankenkasse Ihrer Wahl vornehmen. Informieren Sie den Azubi unverzüglich über Ihre Entscheidung.
Sie benötigen die Rentenversicherungsnummer
Wenn Ihr Auszubildender noch keine Rentenversicherungsnummer besitzt, werden mit der ersten Anmeldung bei der Krankenkasse diese Nummer und gleichzeitig der Sozialversicherungsausweis beantragt. Damit die Rentenversicherungsnummer vergeben werden kann, werden folgende Angaben benötigt:
- das Geburtsdatum
- der Geburtsort
- der Geburtsname
- das Geburtsland
Heute kommt es nur noch selten vor, dass für Auszubildende noch keine Rentenversicherungsnummer vergeben ist. Im Zuge der organisatorischen Vorbereitungen für eine einheitliche Versicherungsnummer haben die Krankenkassen meist schon für Neugeborene die Daten zur Vergabe einer Rentenversicherungsnummer angefordert. Der Krankenkasse sollte deshalb dieses Ordnungsmerkmal bekannt sein.
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