07.01.2012

Sozialversicherung: Wenden Sie jetzt den neuen Tätigkeitsschlüssel an!

Frage: Es gibt einen neuen Tätigkeitsschlüssel für unsere Meldungen zur Sozialversicherung. Unser Softwareanbieter hat uns bereits ein Update für den neuen Tätigkeitsschlüssel geliefert. Können wir ihn schon jetzt anwenden? Ist er ab sofort gültig?

Antwort:

Ja!

Der neue Tätigkeitsschlüssel setzt sich folgendermaßen zusammen:

 

Art der Tätigkeit

Die ersten fünf Stellen sind für die Verschlüsselung des Berufs vorgesehen, die in systematischen Kategorien zusammengefasst sind. Treffen mehrere Tätigkeitsbezeichnungen für einen Beschäftigten zu, wählen Sie die Bezeichnung, die für die überwiegend ausgeübte Tätigkeit gilt. Wird die gesuchte Bezeichnung nicht gefunden, so suchen Sie eine andere möglichst genau zutreffende Bezeichnung aus.

 

 

Schulabschluss

Eine Kennziffer folgt für den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss. Der Schulabschluss des Beschäftigten ist unabhängig von seiner aktuellen Tätigkeit zu sehen. Für die Auswahl der Schlüsselzahl für den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss ist es unerheblich, ob für die Tätigkeit üblicherweise ein anderer Schulabschluss vorgesehen ist.

 

 

Ausbildungsabschluss

Anschließend kommt eine Ziffer für den höchsten beruflichen Ausbildungsabschluss des Arbeitnehmers. Auch hier gilt: Für die Auswahl der Schlüsselzahl ist der tatsächliche höchste Berufsabschluss des Beschäftigten maßgebend, auch wenn für die der Meldung zugrunde liegende Tätigkeit üblicherweise eine andere Ausbildung vorgesehen ist.

 

 

Zeitarbeit „Ja“ oder „Nein“

Es folgt ein Kennzeichen, ob es sich um Arbeitnehmerüberlassung handelt. Nur Zeitarbeitsunternehmen mit einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 AÜG) setzen hier die „2“ für „Ja“ ein. Alle anderen und somit die Mehrzahl der Betriebe verschlüsseln ihre Beschäftigten mit der Schlüsselzahl „1“ für „Nein“.

 

 

Art des Vertrags

Am Ende steht eine Kennzahl für die Vertragsart (Vollzeit- oder Teilzeit, befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag). Mit dem Schlüssel „Vertragsform“ wird zum einen die individuell vereinbarte Arbeitszeit (Voll- oder Teilzeit), zum anderen die Form des Arbeitsvertrages (befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag) erhoben. Es handelt sich somit um einen Schlüssel aus zwei miteinander kombinierten Merkmalen.

 

Der Schlüssel „Angaben zur Tätigkeit“ ist in jeder An-, Ab- und Jahresmeldung anzugeben. Vor jeder Meldung haben Sie neu zu prüfen, ob die für den Beschäftigten vorgesehene Schlüsselzahl noch zutrifft. Wenn sich etwas an den bisherigen Angaben geändert hat, ermitteln Sie die neue Schlüsselzahl. Das gilt vor allem bei Abgabe der Jahresmeldung (§ 10 Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung – DEÜV).

 

Diese Meldung wurde gesponsert von „Lohn und Gehalt aktuell“, dem Praxis-Ratgeber rund um das Thema Lohn- und Gehaltsabrechnung.

1 Gratis-Ausgabe liegt schon für Sie bereit. Einfach mit 1 Klick hier anfordern. Ihr Extra-Geschenk: Wenn Sie jetzt gleich klicken, erhalten Sie zusätzlich GRATIS den Arbeitgeber-Leitfaden „Dienstwagen 2012“ zum Sofort-Download.

Klicken Sie gleich hier.

Ähnliche News

Lohn und Gehalt - Änderungen 2012, 07.01.2012

Das Ende des ELENA-Verfahrens

Bereits seit Monaten war es bekannt: Das ELENA-Verfahren wird nicht weiter geführt. Trotzdem mussten Sie die ELENA-Meldungen weiter erstatten. Gewartet wurde auf ein entsprechendes Gesetz. Nun liegt dieses vor und gilt – soweit es das ELENA-Verfahren betrifft. ...

Lohn und Gehalt - Änderungen 2012, 07.01.2012

Seit 1.1.2012 zahlen Sie wieder eine Insolvenzgeldumlage

Nachdem 2011 gar keine Insolvenzgeldumlage anfiel, zahlen Sie 2012 monatlich 0,04 % der Arbeitsentgelte Ihrer Mitarbeiter an die jeweilige Einzugsstelle. ...

Lohn und Gehalt - Änderungen 2012, 07.01.2012

Ihre neuen Pflichten bei Mehrfachbeschäftigten

In Verbindung mit dem Sozialausgleich haben Sie seit 1.1.2012 neue Meldepflichten für Mehrfachbeschäftigte, und auch die Betreitagsberechnung hat sich geändert. ...

Kommentare

 
Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus!